Rechtsprechung
LAG Sachsen, 02.09.1998 - 2 Sa 906/98 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1998,4838) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung; Anspruch auf Unterlassung der Verbreitung von Schriftsätzen über den Fortgang einer Kündigungssache an Mitglieder des Personalrates oder an Mitglieder der Schauspielleitung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Bautzen, 06.08.1998 - 2 Ga 2003/98
- LAG Sachsen, 02.09.1998 - 2 Sa 906/98
Papierfundstellen
- MDR 1999, 812
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 2111/94
Stasi-Fragen
Auszug aus LAG Sachsen, 02.09.1998 - 2 Sa 906/98
Das allgemeine Persönlichkeitsrecht verleiht jedem u. a. die Befugnis, grundsätzlich selbst zu entscheiden, wann und innerhalb welcher Grenzen er persönliche Sachverhalte offenbaren will (sog. informationelle Selbstbestimmung, vgl. aus jüngerer Zeit BVerfG vom 08.07.1997 - 1 BvR 2111/94, 195/95, 2189/95 -, AP Nr. 39 zu Art. 2 GG unter C I 1 c der Gründe m. w. N.). - BGH, 09.04.1987 - I ZR 44/85
"Gegenangriff"; Behandlung einer auf Unterlassung von Vortrag im Prozeß …
Auszug aus LAG Sachsen, 02.09.1998 - 2 Sa 906/98
Dem Verfügungsbeklagten ist darin Recht zu geben, daß der Bundesgerichtshof wiederholt entschieden hat, daß Unterlassungsansprüche gegen Vorbringen in einem Verfahren - grundsätzlich unabhängig von einer Interessenabwägung oder sonstigen Sachprüfung im Einzelfall - ausgeschlossen sind, da der von ihnen ausgehende Rechtszwang einen unzulässigen Übergriff in ein anderes Verfahren darstellen würde und nicht als geeignetes Mittel zur Beseitigung oder Verhinderung eines Störungszustandes angesehen werden kann (vgl. die auch von den Verfügungsbeklagten zitierte Entscheidung vom, 09.04.1987 - I ZR 44/85 -, NJW 1987, 3138, 3139). - BAG, 26.08.1997 - 9 AZR 61/96
Unterlassung ehrverletzender Äußerungen
Auszug aus LAG Sachsen, 02.09.1998 - 2 Sa 906/98
Sind Beeinträchtigungen des allgemeinen Persönlichkeitsrechts zu besorgen, so kann der Betroffene auf Unterlassung weiterer Beeinträchtigungen klagen (§ 1004 Abs. 1 Satz 2 i. V. m. Satz 1 sowie i. V. m. § 823 Abs. 1 BGB i. weiterer V. m. dem von Art. 1 und Art. 2 GG garantierten Persönlichkeitsschutz, vgl. aus jüngster Zeit BAG vom 26.08.1997 - 9 AZR 61/96 -, AP Nr. 5 zu § 823 BGB Persönlichkeitsrecht unter A 2 der Gründe m. w. N. auf die Herleitung dieser Anspruchsgrundlage).
- ArbG Eberswalde, 03.04.2013 - 3 Ca 1192/12
Einsichtnahme in Personalakte durch Dritte
Sind Beeinträchtigungen des allgemeinen Persönlichkeitsrechts zu besorgen, so kann der Betroffene auf Unterlassung weiterer Beeinträchtigungen klagen, § 1004 Abs. 1 Satz 2 i. V. m, Satz 1 sowie i. V. m. § 823 Abs. 1 BGB i. weiterer V. m. dem von Art. 1 und Art. 2 GG garantierten Persönlichkeitsschutz (vgl. BAG 26.08.1997 - 9 AZR 61/96 - AP Nr. 5 zu § 823 BGB Persönlichkeitsrecht unter A 2 der Gründe m. w. N. auf die Herleitung dieser Anspruchsgrundlage; Sächsisches LAG 02.09.1998 - 2 Sa 906/98 - ZTR 1999, 282).