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   LAG Schleswig-Holstein, 06.05.2020 - 1 Ta 35/20   

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https://dejure.org/2020,13788
LAG Schleswig-Holstein, 06.05.2020 - 1 Ta 35/20 (https://dejure.org/2020,13788)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 06.05.2020 - 1 Ta 35/20 (https://dejure.org/2020,13788)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 06. Mai 2020 - 1 Ta 35/20 (https://dejure.org/2020,13788)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Justiz Schleswig-Holstein

    Gegenstandswert eines Vergleichs - Freistellungsvereinbarung - Vergütungsfortzahlung - Outplacementberatung - Zeugnis

  • LAG Schleswig-Holstein PDF

    Streitwert, Wertfestsetzung, Gegenstandswert, Vergleich, Mehrwert, Freistellung von der Arbeit, Vergütungsansprüche, Outplacementberatung, Zeugnis

  • IWW

    § 278 Abs. 6 ZPO, § 33 Abs. 3 RVG, § 33 Abs. 2 S. 2 RVG, § 33 Abs. 3 S. 1 RVG, § 33 Abs. 3 S. 3 RVG, § 9 Abs. 5 S. 3 ArbGG, § 33 Abs. 9 RVG, § 33 Abs. 4 S. 3 RVG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gegenstandswert eines Vergleichs; Gegenstandswert bei Verpflichtung zur Zeugniserteilung im Vergleich

  • rechtsportal.de

    Gegenstandswert eines Vergleichs; Gegenstandswert bei Verpflichtung zur Zeugniserteilung im Vergleich

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • LAG Schleswig-Holstein, 05.09.2016 - 1 Ta 89/16

    Streitwert - Beschwerdefrist - fehlende Zustellung - Vergleichsmehrwert -

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 06.05.2020 - 1 Ta 35/20
    Wird eine Führungs- und Leistungsbeurteilung festgelegt, über den weiteren Zeugnisinhalt aber nicht gestritten und dieser auch nicht geregelt, ist die Festsetzung eines Betrags von einem halben Bruttomonatsgehalt ausreichend angemessen (Beschl. v. 05.09.2016 - 1 Ta 89/16).

    Wird eine Führungs- und Leistungsbeurteilung festgelegt, über den weiteren Zeugnisinhalt aber nicht gestritten und dieser auch nicht geregelt, ist die Festsetzung eines Betrags von einem halben Bruttomonatsgehalt ausreichend angemessen (LAG Schleswig-Holstein, Beschl. v. 05.09.2016 - 1 Ta 89/16 - Rn. 23).

  • LAG Düsseldorf, 09.06.2017 - 4 Ta 210/17

    Einigungsgebühr für Mitwirkung bei einem Vertragsabschluss

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 06.05.2020 - 1 Ta 35/20
    Eine in einem Vergleich enthaltene Freistellungsvereinbarung ist werterhöhend, wenn über die Frage eines Anspruchs oder Rechts auf Weiterbeschäftigung oder Freistellung bis zum Beendigungstermin zwischen den Parteien ein Streit oder eine Ungewissheit bestanden haben (LAG Düsseldorf, Beschl. v. 9.6.2017 - 4 Ta 210/17 - Rn. 7).

    Dies bedeutet etwa für den Fall eines im Kündigungsschutzprozess geschlossenen Vergleichs, dass eine darin enthaltene Freistellungsvereinbarung werterhöhend ist, wenn über die Frage eines Anspruchs oder Rechts auf Weiterbeschäftigung oder Freistellung bis zum Beendigungstermin zwischen den Parteien ein Streit oder eine Ungewissheit bestanden haben (LAG Düsseldorf, Beschl. v. 9.6.2017 - 4 Ta 210/17 - Rn. 7).

  • LAG Köln, 13.02.2015 - 5 Ta 36/15

    Streitwert eines Vergleichs im Kündigungsrechtsstreit

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 06.05.2020 - 1 Ta 35/20
    Nach der zutreffenden Entscheidung des LAG Köln vom 13. Februar 2015 (5 Ta 36/15) könnten Regelungen in einem Vergleich zur Beilegung eines Kündigungsrechtstreits nur dann streitwerterhöhend berücksichtigt werden, wenn sie Streitpunkte beträfen, über den sich die Parteien unabhängig vom Streit über die Wirksamkeit der Kündigung auseinandergesetzt hätten.
  • LAG Düsseldorf, 19.03.2018 - 4 Ta 466/17

    Festsetzung des Streitwerts eines gerichtlichen Vergleichs

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 06.05.2020 - 1 Ta 35/20
    Entsprechendes ist dann von demjenigen, der den vergleichsweise gewährten Anspruch auf diese Beratung werterhöhend berücksichtigt wissen will, vorzutragen (ähnlich: LAG Düsseldorf, Beschl. v. 19.03.2018 - 4 Ta 466/17 - Rn. 19).
  • LAG Schleswig-Holstein, 06.09.2017 - 6 Ta 100/17

    Streitwert, Wertfestsetzung, Vergleich, Vergleichsmehrwert, Freistellung von der

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 06.05.2020 - 1 Ta 35/20
    Dies entspricht auch der Auffassung im Streitwertkatalog für die Arbeitsgerichtsbarkeit (vgl. nur LAG Schleswig-Holstein, Beschlüsse vom 10.08.2016 - 4 Ta 86/16-; vom 17.10.2016 - 5 Ta 93/16 - vom 04.07.2017 - 1 Ta 73/17 - vom 06.09.2017 - 6 Ta 100/17 - Streitwertkatalog Ziff. 22.1).
  • LAG Schleswig-Holstein, 11.09.2023 - 5 Ta 49/23

    Streitwert, Wertfestsetzung, Weiterbeschäftigungsantrag, Hilfsantrag, unechter,

    Dies entspricht auch der Auffassung im Streitwertkatalog für die Arbeitsgerichtsbarkeit (vgl. nur LAG Schleswig-Holstein, Beschlüsse v. 06.05.2020 - 1 Ta 35/20 -, Rn. 16, juris; v. 10.08.2016 - 4 Ta 86/16 - v. 17.10.2016 -.
  • LAG München, 15.09.2023 - 3 Ta 130/23

    Gegenstandswert, Streitwert, Abmahnung, Entfernungs- und Widerrufklage

    Hierzu wäre er aber verpflichtet gewesen, da auch im Wertfestsetzungsverfahren nach § 33 RVG der Beibringungsgrundsatz gilt (vgl. Riedel/Sußbauer RVG/Potthoff, 10. Aufl. 2015, RVG § 33 Rn. 42; LAG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 06.05.2020 - 1 Ta 35/20 - Rn. 18).
  • LAG München, 26.07.2023 - 3 Ta 123/23

    Wertfestsetzung, Gegenstandswert, Streitwert,Vergleich, Mehrwert,

    Vergütungsansprüche des Arbeitnehmers können den Vergleichswert erhöhen, wenn der Arbeitgeber meint, er sei zur Entgeltzahlung nicht verpflichtet, und der Vergleich über sie eine Regelung trifft (vgl. LAG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 06.05.2020 - 1 Ta 35/20 - Rn. 17).
  • LAG Schleswig-Holstein, 17.07.2023 - 2 Ta 45/23

    Vergleichsmehrwert bei Freistellung des Arbeitnehmers von der Verpflichtung zur

    Anderenfalls sei davon auszugehen, dass die Freistellung - wie vorliegend - nur eine zusätzliche Gegenleistung für die vorgesehene Beendigung des Arbeitsverhältnisses darstellt und damit den Gegenstandswert nicht erhöht (vgl. LAG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 06.05.2020 - 1 Ta 35/20).
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