Rechtsprechung
LAG Schleswig-Holstein, 08.02.2012 - 6 Sa 37/11 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- Justiz Schleswig-Holstein
§ 13 Abs 1 S 1 BUrlG, § 11 Abs 1 S 1 BUrlG, § 4 Abs 4 EntgFG, § 4 Abs 1 EntgFG, § 4 Abs 1a S 1 EntgFG
Öffnungsklausel - Berechnung des Urlaubsentgelts und der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall nach dem MTV Omnibusgewerbe Schleswig-Holstein - LAG Schleswig-Holstein
Urlaubsentgelt, Berechnung, Entgeltfortzahlung, Krankheitsfall, Öffnungsklausel
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Urlaubsentgelt und krankheitsbedingte Entgeltfortzahlung im privaten Omnibusgewerbe; Tarifbestimmung zur Berechnung des Urlaubsentgelts unter Außerachtlassung regelmäßiger Überstunden
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Urlaubsentgelt und krankheitsbedingte Entgeltfortzahlung im privaten Omnibusgewerbe; rechtswidrige Tarifbestimmung zur Berechnung des Urlaubsentgelts unter Außerachtlassung regelmäßiger Überstunden
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Elmshorn, 28.10.2010 - 2 Ca 567c/10
- LAG Schleswig-Holstein, 08.02.2012 - 6 Sa 37/11
- LAG Schleswig-Holstein, 21.03.2012 - 6 Sa 37/11
- BAG, 10.12.2013 - 9 AZR 279/12
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (11)
- BAG, 22.01.2002 - 9 AZR 601/00
Wirksamkeit tarifvertraglicher Berechnungsklauseln für das Urlaubsentgelt; …
Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 08.02.2012 - 6 Sa 37/11
Es ist somit bei einem Stundenlohn der während des Bezugszeitraums verdiente Stundenlohn zu ermitteln (BAG 15.12.2009 - 9 AZR 887/08 - 22.01.2002 - 9 AZR 601/00 - BAGE 100, 189).Bei der Beurteilung der tatsächlichen Verhältnisse haben die Tarifvertragsparteien insoweit einen weiten Spielraum (BAG 15.12.2009 - 9 AZR 887/08 - 22.01.2002 - 9 AZR 601/00 - BAGE 100, 189).
Die gesetzlichen Bestimmungen sind auf den übergesetzlichen Urlaub nur anwendbar, wenn arbeits- oder tarifvertragliche Regelungen fehlen (BAG 22.01.2002 - 9 AZR 601/00 - BAGE 100, 189) oder es sich bei diesen um bloße deklaratorische Regelungen handelt (BAG 05.11.2002 - 9 AZR 658/00 - BAGE 103, 206).
Hinzu kommt, dass einzelne Entgeltbestandteile bei der Berechnung des Geldfaktors nicht zur Disposition der Tarifvertragsparteien stehen (BAG 22.01.2002 - 9 AZR 601/00 - HWK/Schinz 4. Aufl. § 13 BUrlG Rn. 59).
So dürfen Zuschläge für Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit, die im Bezugszeitraum verdient sind, bei der Vergütung des gesetzlichen Mindesturlaubs nicht unbeachtet bleiben (BAG 22.01.2002 - 9 AZR 601/00 - 15.12.2009 - 9 AZR 887/08 - HWK/Schinz 4. Aufl. § 13 BUrlG Rn. 59).
- BAG, 15.12.2009 - 9 AZR 887/08
Urlaubsentgelt - Prämien - zusätzliches Urlaubsgeld
Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 08.02.2012 - 6 Sa 37/11
Es ist somit bei einem Stundenlohn der während des Bezugszeitraums verdiente Stundenlohn zu ermitteln (BAG 15.12.2009 - 9 AZR 887/08 - 22.01.2002 - 9 AZR 601/00 - BAGE 100, 189).Bei der Beurteilung der tatsächlichen Verhältnisse haben die Tarifvertragsparteien insoweit einen weiten Spielraum (BAG 15.12.2009 - 9 AZR 887/08 - 22.01.2002 - 9 AZR 601/00 - BAGE 100, 189).
Der 9. Senat hat in seiner Entscheidung vom 15.12.2009 (9 AZR 887/08) betont, dass für den Urlaub, der den gesetzlichen Mindestanspruch übersteigt, die in § 11 Abs. 1 BUrlG für das Urlaubsentgelt bestimmte Berechnung nicht ohne weiteres anzuwenden ist.
So dürfen Zuschläge für Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit, die im Bezugszeitraum verdient sind, bei der Vergütung des gesetzlichen Mindesturlaubs nicht unbeachtet bleiben (BAG 22.01.2002 - 9 AZR 601/00 - 15.12.2009 - 9 AZR 887/08 - HWK/Schinz 4. Aufl. § 13 BUrlG Rn. 59).
- BAG, 24.11.1992 - 9 AZR 564/91
Einbeziehung von Prämien in die Berechnung des Urlaubsentgelts von …
Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 08.02.2012 - 6 Sa 37/11
Es sind die Vergütungsbestandteile einzustellen, die der Arbeitnehmer im Referenzzeitraum als Gegenleistung für seine Tätigkeit erhalten hat (BAG 17.01.1991 - 8 AZR 644/89 - BAGE 67, 94 - 24.11.1992 - 9 AZR 564/91 - NZA 1993, 750).Entgegen der Ansicht der Beklagten gehören zum berücksichtigungsfähigen Arbeitsverdienst auch Provisionen oder andere Formen des Leistungslohns, unabhängig davon, ob sie regelmäßig anfallen oder nicht (BAG 24.11.1992 - 9 AZR 564/91 - aaO.).
Feiertage und bezahlte Krankheitstage sind nicht abzuziehen (BAG 24.11.1992 - 9 AZR 564/91 - aaO.).
- BAG, 22.02.2000 - 9 AZR 107/99
Mehrarbeit und Urlaubsvergütung - MTV Metall NRW
Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 08.02.2012 - 6 Sa 37/11
Es steht daher sowohl den Arbeits- als auch den Tarifvertragsparteien frei, für weitergehende Urlaubsansprüche eigenständige Regelungen zu treffen (vgl. schon BAG 22.02.2000 - 9 AZR 107/99 - BAGE 93, 376).Das bedeutet, dass während des Urlaubs ansonsten zu leistende Überstunden berücksichtigt werden müssen (BAG 22.02.2000 - 9 AZR 107/99 - BAGE 93, 376).
- BAG, 17.01.1991 - 8 AZR 644/89
Urlaubsabgeltungsanspruch; Berechnung
Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 08.02.2012 - 6 Sa 37/11
Es sind die Vergütungsbestandteile einzustellen, die der Arbeitnehmer im Referenzzeitraum als Gegenleistung für seine Tätigkeit erhalten hat (BAG 17.01.1991 - 8 AZR 644/89 - BAGE 67, 94 - 24.11.1992 - 9 AZR 564/91 - NZA 1993, 750).Die vermögenswirksamen Leistungen haben unberücksichtigt zu bleiben (BAG 17.01.1991 - 8 AZR 644/89 - BAGE 67, 94;… Schaub/Linck 14. Aufl. § 104 Rn. 123).
- BAG, 03.12.2002 - 9 AZR 535/01
Wahlrecht bei Urlaubsentgelt
Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 08.02.2012 - 6 Sa 37/11
Es steht ihnen z. B. frei, das Urlaubsentgelt entsprechend dem konkreten Lohnausfall zu berechnen (BAG 03.12.2002 - 9 AZR 535/01 - BAGE 104, 65) oder den gesetzlichen Referenzzeitraum zu erweitern. - BAG, 19.09.1985 - 6 AZR 460/83
Referenzprinzip - Tarifvertrag - Lohnausfallprinzip - Urlaubsgeld
Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 08.02.2012 - 6 Sa 37/11
Provisionen sind Arbeitsverdienst, unabhängig davon, ob das Gehalt ausschließlich aus ihnen besteht oder ob daneben noch ein fixes Grundgehalt gezahlt wird (BAG 19.09.1985 - 6 AZR 460/83 - BAGE 49, 370). - BAG, 05.11.2002 - 9 AZR 658/00
Tarifliche Urlaubsentgeltberechnung
Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 08.02.2012 - 6 Sa 37/11
Die gesetzlichen Bestimmungen sind auf den übergesetzlichen Urlaub nur anwendbar, wenn arbeits- oder tarifvertragliche Regelungen fehlen (BAG 22.01.2002 - 9 AZR 601/00 - BAGE 100, 189) oder es sich bei diesen um bloße deklaratorische Regelungen handelt (BAG 05.11.2002 - 9 AZR 658/00 - BAGE 103, 206). - BAG, 23.01.2001 - 9 AZR 4/00
Urlaubsentgelt; bezahlte Arbeitspause
Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 08.02.2012 - 6 Sa 37/11
Denn trotz fehlender Arbeitsleistung handelt es sich um Arbeitsverdienst, weil mit einer solchen Leistung regelmäßig besondere Belastungen abgegolten werden sollen (BAG 23.01.2001 - 9 AZR 4/00 - NZA 2002, 224). - BAG, 09.11.1999 - 9 AZR 771/98
Bemessung des Urlaubsentgelts
Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 08.02.2012 - 6 Sa 37/11
§ 11 Abs. 1 Satz 1 BUrlG ist seinerzeit geändert worden (Arbeitsrechtliches Beschäftigungsförderungsgesetz vom 25.09.1996, BGBl I S. 14, 76), um zu verhindern, dass ein Arbeitnehmer durch gezielte Leistung von Überstunden im Bezugszeitraum ein höheres Urlaubsentgelt erlangen kann (vgl. BAG 09.11.1999 - 9 AZR 771/98 - BAGE 92, 343). - BAG, 21.07.1988 - 8 AZR 331/86
Auslegung eines Urlaubsabkommens für Arbeiter und Angestellte in der …
- BAG, 10.12.2013 - 9 AZR 279/12
Tarifliche Berechnung der Urlaubsvergütung und der Entgeltfortzahlung im …
Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein vom 8. Februar 2012 - 6 Sa 37/11 - wird zurückgewiesen. - LAG Schleswig-Holstein, 15.01.2013 - 1 Sa 138/12
Feststellungsklage, Feststellungsinteresse, Busfahrer, Zahlungsansprüche, …
Die Vorschrift ist wegen Verstoßes gegen § 1 BUrlG unwirksam, soweit sie auch die Ermittlung des Urlaubsentgelts für den gesetzlichen Urlaub der Arbeitnehmer erfasst (im Anschluss an: LAG Schleswig-Holstein vom 08.02.2012 - 6 Sa 37/11).(Rn.86).Dieser Auffassung der 6. Kammer des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein (Urt. v. 08.02.2012 - 6 Sa 37/11 - ) stimmt die Kammer in ihrer Begründung in vollem Umfang zu und macht sie sich zu Eigen.
Die 6. Kammer des LAG Schleswig-Holstein hat insoweit im Urteil vom 08.02.2012 (6 Sa 37/11) zutreffend ausgeführt:.
Sie gehören also zum erstattungsfähigen Arbeitsentgelt und sind kein bloßer Aufwendungsersatz (im Ergebnis ebenso mit anderer Begründung: LAG Schleswig-Holstein, 6 Sa 37/11).