(1) 1Das Urlaubsentgelt bemißt sich nach dem durchschnittlichen Arbeitsverdienst, das der Arbeitnehmer in den letzten dreizehn Wochen vor dem Beginn des Urlaubs erhalten hat, mit Ausnahme des zusätzlich für Überstunden gezahlten Arbeitsverdienstes. 2Bei Verdiensterhöhungen nicht nur vorübergehender Natur, die während des Berechnungszeitraums oder des Urlaubs eintreten, ist von dem erhöhten Verdienst auszugehen. 3Verdienstkürzungen, die im Berechnungszeitraum infolge von Kurzarbeit, Arbeitsausfällen oder unverschuldeter Arbeitsversäumnis eintreten, bleiben für die Berechnung des Urlaubsentgelts außer Betracht. 4Zum Arbeitsentgelt gehörende Sachbezüge, die während des Urlaubs nicht weitergewährt werden, sind für die Dauer des Urlaubs angemessen in bar abzugelten.
(2) Das Urlaubsentgelt ist vor Antritt des Urlaubs auszuzahlen.
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Rechtsprechung zu § 11 BUrlG
1.069 Entscheidungen zu § 11 BUrlG in unserer Datenbank:
- LAG Niedersachsen, 24.06.2026 - 7 SLa 890/25
Richtlinienkonforme Auslegung; unentschuldigtes Fehlen; ...
- LAG Hessen, 19.06.2020 - 14 Sa 1335/19
Voraussetzungen der Einbeziehung von Zahlungen für die Erreichung von ...
Zum selben Verfahren:
- BAG, 27.07.2021 - 9 AZR 376/20
Berechnung des Urlaubsentgelts - variable erfolgsabhängige Vergütung
- BAG, 27.07.2021 - 9 AZR 376/20
- LAG Baden-Württemberg, 20.09.2022 - 11 Sa 12/22
Urlaubsabgeltung bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses nach der zweiten ...
Zum selben Verfahren:
- BAG, 16.04.2024 - 9 AZR 165/23
Mutterschutz - Elternzeit - Urlaubskürzung - Berechnung der Urlaubsabgeltung
- BAG, 16.04.2024 - 9 AZR 165/23
- LAG Rheinland-Pfalz, 02.06.2026 - 4 SLa 240/24
Einzelfallentscheidung zur Entgeltfortzahlung und zu Sonderzahlungen
- LSG Niedersachsen-Bremen, 08.11.2023 - L 2 BA 55/22
Beitragspriviligierung; Lohnfortzahlung; Nachtarbeit; SFN-Arbeit
Zum selben Verfahren:
- BSG, 02.10.2024 - B 12 BA 52/23 B
Nacherhebung von Umlagen und Beiträgen zur Sozialversicherung auf Zuschläge für ...
- BSG, 02.10.2024 - B 12 BA 52/23 B
- LAG Rheinland-Pfalz, 12.05.2020 - 6 Sa 208/19
Berechnung des Urlaubsentgelts - Tarifvertrag - Referenzzeitraum
- LAG Rheinland-Pfalz, 02.06.2026 - 4 SLa 226/25
Nachzeichnung eines unzutreffend geführten Arbeitszeitkontos
Querverweise
Auf § 11 BUrlG verweisen folgende Vorschriften:
- Bundesurlaubsgesetz (BUrlG)
- § 12 (Urlaub im Bereich der Heimarbeit)