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Zitiervorschläge
__paste_bez__ __paste_norm__ Bundesurlaubsgesetz (https://dejure.org/gesetze/BUrlG/__paste_norm__.html)
Tipp: Sie können bequem auch Untereinheiten des Gesetzestextes (Absatz, Nummer, Satz etc.) zitieren. Halten Sie dafür die Umschalttaste ⇧ gedrückt und bewegen Sie die Maus über dem Gesetzestext. Der jeweils markierte Abschnitt wird Ihnen am oberen Rand als Zitat angezeigt und Sie können das Zitat von dort kopieren. Ausführliche Beschreibung
§ 1Urlaubsanspruch
§ 2Geltungsbereich
§ 3Dauer des Urlaubs
§ 4Wartezeit
§ 5Teilurlaub
§ 6Ausschluß von Doppelansprüchen
§ 7Zeitpunkt, Übertragbarkeit und Abgeltung des Urlaubs
§ 8Erwerbstätigkeit während des Urlaubs
§ 9Erkrankung während des Urlaubs
§ 10Maßnahmen der medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation
§ 11Urlaubsentgelt
§ 12Urlaub im Bereich der Heimarbeit
§ 13Unabdingbarkeit
§ 14Berlin-Klausel (gegenstandslos)
§ 15Änderung und Aufhebung von Gesetzen
§ 15aÜbergangsvorschrift
§ 16Inkrafttreten
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Rechtsprechung zu § 16 BUrlG
Entscheidung zu § 16 BUrlG in unserer Datenbank:
- OLG Karlsruhe, 28.12.1966 - 7 U 22/66
Bindung des LG an Verweisungsbeschluss des ArbG, Verweisung, Bindung, Abgrenzung ...