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   LAG Schleswig-Holstein, 12.11.2020 - 5 Sa 135/20   

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https://dejure.org/2020,46038
LAG Schleswig-Holstein, 12.11.2020 - 5 Sa 135/20 (https://dejure.org/2020,46038)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 12.11.2020 - 5 Sa 135/20 (https://dejure.org/2020,46038)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 12. November 2020 - 5 Sa 135/20 (https://dejure.org/2020,46038)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Justiz Schleswig-Holstein

    § 78 S 2 BetrVG, § 611a Abs 2 BGB
    Freigestelltes Betriebsratsmitglied - Vergütung - allgemeines Benachteiligungsverbot

  • IWW
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Rechtsgrundlagen für Vergütungsanspruch eines Betriebsratsmitglieds; Darlegungslast des Betriebsratsmitglieds im Rahmen des § 78 Satz 2 BetrVG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 22.01.2020 - 7 AZR 222/19

    Freigestelltes Betriebsratsmitglied - Vergütung

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 12.11.2020 - 5 Sa 135/20
    Die Berufung der Beklagten hat auch unter Berücksichtigung der Ausführung des Bundesarbeitsgerichts in seiner Entscheidung vom 22.01.2020, Az. 7 AZR 222/19, sowie des ergänzenden Vortrags des Klägers Erfolg, da die Klage nach wie vor unbegründet ist.

    Ein Betriebsratsmitglied, das nur infolge der Amtsübernahme nicht in eine Position mit höherer Vergütung aufgestiegen ist, kann daher den Arbeitgeber unmittelbar auf Zahlung der höheren Vergütung in Anspruch nehmen (BAG, Urt. v. 22.01.2020 - 7 AZR 222/19 -, Rn. 29 mwN., juris).

  • LAG Schleswig-Holstein, 29.11.2018 - 5 Sa 49/18
    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 12.11.2020 - 5 Sa 135/20
    Auf die Berufung der Beklagten hat die erkennende Berufungskammer des Landesarbeitsgerichts mit Urteil vom 29.11.2018, Az. 5 Sa 49/18, das angefochtene Urteil abgeändert und die Klage abgewiesen und dies - soweit hier noch von Belang - wie folgt begründet.

    Das Bundesarbeitsgericht hat mit Urteil vom 22.01.2020 das Urteil der erkennenden Berufungskammer vom 29.11.2018, Az. 5 Sa 49/18, (künftig: Revisionsurteil) aufgehoben und zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Landesarbeitsgericht zurückverwiesen.

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