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   LAG Thüringen, 13.10.2016 - 2 Sa 345/15   

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https://dejure.org/2016,55083
LAG Thüringen, 13.10.2016 - 2 Sa 345/15 (https://dejure.org/2016,55083)
LAG Thüringen, Entscheidung vom 13.10.2016 - 2 Sa 345/15 (https://dejure.org/2016,55083)
LAG Thüringen, Entscheidung vom 13. Oktober 2016 - 2 Sa 345/15 (https://dejure.org/2016,55083)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • IWW

    § 7 Abs. 4 BUrlG, § 7 Abs. 3 BUrlG, § 97 Abs. 1 ZPO, § 72 Abs. 2 Nr. 1 ArbGG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Abgeltung tariflichen Mehrurlaubs im thüringischen Einzelhandel

  • arbeitsrechtsiegen.de

    Urlaubsabgeltung bei tariflichem Mehrurlaub

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Abgeltung tariflichen Mehrurlaubs im thüringischen Einzelhandel

  • rechtsportal.de

    Abgeltung tariflichen Mehrurlaubs im thüringischen Einzelhandel

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 22.05.2012 - 9 AZR 618/10

    Verfall tariflichen Mehrurlaubs bei Arbeitsunfähigkeit

    Auszug aus LAG Thüringen, 13.10.2016 - 2 Sa 345/15
    Diese hat unabhängig von der Beurteilung zu erfolgen, ob die Tarifvertragsparteien hinsichtlich der Befristung, der Übertragung und des Verfalls des tariflichen Mehrurlaubs Sonderregelungen getroffen haben (BAG 22. Mai 2012 - 9 AZR 618/10 - juris mwN).

    Die Frage der Arbeitsunfähigkeit ist für den Abgeltungsanspruch nur dann von Bedeutung, wenn die Tarifvertragsparteien den Anspruch auf Abgeltung des tariflichen Mehrurlaubs seiner Rechtsnatur nach als Surrogat des Urlaubsanspruchs im Sinne der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts vor der "Schultz-Hoff" -Entscheidung des EuGH vom 20. Januar 2009 ausgestaltet und geregelt hätten, dass der Urlaubsabgeltungsanspruch während der Arbeitsunfähigkeit des Beschäftigten nicht erfüllbar ist (vgl. zum TV-L : BAG 22. Mai 2012 - 9 AZR 618/10 - aaO.).

  • BAG, 04.05.2010 - 9 AZR 183/09

    Urlaub und Urlaubsabgeltung

    Auszug aus LAG Thüringen, 13.10.2016 - 2 Sa 345/15
    Nach dieser Vorschrift hat der arbeitsunfähige Arbeitnehmer auch dann Anspruch auf Urlaubsabgeltung, wenn die Arbeitsunfähigkeit bis zum Ende des Übertragungszeitraums am 31. März des dem Urlaubsjahr folgenden Jahres fortdauert (vgl. BAG 04. Mai 2010 - 9 AZR 183/09 - DB 2010, 1945 -1947).
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