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   LAG Thüringen, 18.01.2022 - 4 Sa 6/20   

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LAG Thüringen, 18.01.2022 - 4 Sa 6/20 (https://dejure.org/2022,1418)
LAG Thüringen, Entscheidung vom 18.01.2022 - 4 Sa 6/20 (https://dejure.org/2022,1418)
LAG Thüringen, Entscheidung vom 18. Januar 2022 - 4 Sa 6/20 (https://dejure.org/2022,1418)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • IWW
  • Justiz Thüringen

    § 92 Abs 1 ZPO, § 516 Abs 3 ZPO
    Kostentragungspflicht - Rücknahme der Anschließung der Berufung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kostentragung bei Rücknahme einer eigenständigen Anschlussberufung

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 26.01.2005 - XII ZB 163/04

    Kosten des Anschlussrechtsmittels bei Rücknahme des ursprünglich erhobenen

    Auszug aus LAG Thüringen, 18.01.2022 - 4 Sa 6/20
    Zwar trägt grundsätzlich ein*e Rechtsmittelkläger*in auch die Kosten einer Anschließung, wenn das Rechtsmittel zurückgenommen wird, weil die Anschließung kein Rechtsmittel, sondern ein Antrag innerhalb des Rechtsmittels des*der Gegners*in ist (ganz h.M. vgl. BGH 27. Mai 2020, VII ZR 192/18, NJW-RR 2020, 1136 zur Revision; BGH 26.1.2005, XII ZB 163/04, NJW-RR 2005, 727 mwN.; OLG Koblenz 10.7.2014 - 3 U 1415/13, NJW-RR 2014, 1212 mwN.

    Obwohl hier gravierende Anhaltspunkte für eine Unzulässigkeit der Anschließung mangels einer den Anforderungen des § 524 Abs. 3 i.V.m. § 520 Abs. 3 ZPO genügenden Begründung vorliegen, kann offenbleiben, ob für diesen Fall eine Ausnahme von der allgemeinen Kostentragungspflicht zu machen ist (so OLG Köln 17.1.2003, 5 U 5/03, NJW 2003, 1879), auch wenn wegen der Rücknahme der Anschließung über deren Zulässigkeit keine Entscheidung ergeht (unklar speziell zu der Frage, ob eine inhaltliche Entscheidung über die Unzulässigkeit der Anschließung für die Ausnahme notwendig ist z.B. OLG Koblenz 10.7.2014 - 3 U 1415/13, NJW-RR 2014, 1212; von einer Entscheidung über die Anschließung für die Ausnahme von der Kostentragungspflicht des Hauptrechtsmittelklägers ausgehend BGH 26.1.2005, XII ZB 163/04, NJW-RR 2005, 727 in Rn. 6 unter Bezugnahme auf Rechtspr, des RG).

    Ausnahmen gelten dann, wenn der*die Anschluss"rechtsmittel"kläger*in selbst daran mitwirkt, sein*ihr unselbstständiges "Rechtsmittel" zu Fall zu bringen (seit BGH 17.12.1951 - GSZ 2/51, NJW 1952, 384; BGH 26.1.2005, XII ZB 163/04, NJW-RR 2005, 727 Rn. 6).

  • OLG Köln, 17.01.2003 - 5 U 5/03

    Unwirksame Anschlussberufung

    Auszug aus LAG Thüringen, 18.01.2022 - 4 Sa 6/20
    zum damaligen inhaltsgleichen § 515 Abs. 3 ZPO) oder auch bei Unzulässigkeit der Anschließung, die nicht den Anforderungen des § 520 Abs. 3 ZPO genügend begründet war (BGH aaO; OLG Köln 17.1.2003, 5 U 5/03, NJW 2003, 1879).

    Obwohl hier gravierende Anhaltspunkte für eine Unzulässigkeit der Anschließung mangels einer den Anforderungen des § 524 Abs. 3 i.V.m. § 520 Abs. 3 ZPO genügenden Begründung vorliegen, kann offenbleiben, ob für diesen Fall eine Ausnahme von der allgemeinen Kostentragungspflicht zu machen ist (so OLG Köln 17.1.2003, 5 U 5/03, NJW 2003, 1879), auch wenn wegen der Rücknahme der Anschließung über deren Zulässigkeit keine Entscheidung ergeht (unklar speziell zu der Frage, ob eine inhaltliche Entscheidung über die Unzulässigkeit der Anschließung für die Ausnahme notwendig ist z.B. OLG Koblenz 10.7.2014 - 3 U 1415/13, NJW-RR 2014, 1212; von einer Entscheidung über die Anschließung für die Ausnahme von der Kostentragungspflicht des Hauptrechtsmittelklägers ausgehend BGH 26.1.2005, XII ZB 163/04, NJW-RR 2005, 727 in Rn. 6 unter Bezugnahme auf Rechtspr, des RG).

  • BGH, 17.12.1951 - GSZ 2/51

    Unselbständige Anschlußrevision. Kosten

    Auszug aus LAG Thüringen, 18.01.2022 - 4 Sa 6/20
    So sind nach früherer Rechtsprechung einer sich anschließenden Partei die Kosten der Anschließung entsprechend § 516 Abs. 3 ZPO aufzuerlegen, wenn diese*r die Anschließung vor Rechtsmittelrücknahme selbst zurücknimmt (BGH 17.12.1951 - GSZ 2/51, NJW 1952, 384.

    Ausnahmen gelten dann, wenn der*die Anschluss"rechtsmittel"kläger*in selbst daran mitwirkt, sein*ihr unselbstständiges "Rechtsmittel" zu Fall zu bringen (seit BGH 17.12.1951 - GSZ 2/51, NJW 1952, 384; BGH 26.1.2005, XII ZB 163/04, NJW-RR 2005, 727 Rn. 6).

  • OLG Koblenz, 10.07.2014 - 3 U 1415/13

    Berufungskläger trägt die Kosten

    Auszug aus LAG Thüringen, 18.01.2022 - 4 Sa 6/20
    Zwar trägt grundsätzlich ein*e Rechtsmittelkläger*in auch die Kosten einer Anschließung, wenn das Rechtsmittel zurückgenommen wird, weil die Anschließung kein Rechtsmittel, sondern ein Antrag innerhalb des Rechtsmittels des*der Gegners*in ist (ganz h.M. vgl. BGH 27. Mai 2020, VII ZR 192/18, NJW-RR 2020, 1136 zur Revision; BGH 26.1.2005, XII ZB 163/04, NJW-RR 2005, 727 mwN.; OLG Koblenz 10.7.2014 - 3 U 1415/13, NJW-RR 2014, 1212 mwN.

    Obwohl hier gravierende Anhaltspunkte für eine Unzulässigkeit der Anschließung mangels einer den Anforderungen des § 524 Abs. 3 i.V.m. § 520 Abs. 3 ZPO genügenden Begründung vorliegen, kann offenbleiben, ob für diesen Fall eine Ausnahme von der allgemeinen Kostentragungspflicht zu machen ist (so OLG Köln 17.1.2003, 5 U 5/03, NJW 2003, 1879), auch wenn wegen der Rücknahme der Anschließung über deren Zulässigkeit keine Entscheidung ergeht (unklar speziell zu der Frage, ob eine inhaltliche Entscheidung über die Unzulässigkeit der Anschließung für die Ausnahme notwendig ist z.B. OLG Koblenz 10.7.2014 - 3 U 1415/13, NJW-RR 2014, 1212; von einer Entscheidung über die Anschließung für die Ausnahme von der Kostentragungspflicht des Hauptrechtsmittelklägers ausgehend BGH 26.1.2005, XII ZB 163/04, NJW-RR 2005, 727 in Rn. 6 unter Bezugnahme auf Rechtspr, des RG).

  • BGH, 27.05.2020 - VII ZR 192/18

    Auferlegen der Kosten der nach Rücknahme der Revision wirkungslos gewordenen

    Auszug aus LAG Thüringen, 18.01.2022 - 4 Sa 6/20
    Zwar trägt grundsätzlich ein*e Rechtsmittelkläger*in auch die Kosten einer Anschließung, wenn das Rechtsmittel zurückgenommen wird, weil die Anschließung kein Rechtsmittel, sondern ein Antrag innerhalb des Rechtsmittels des*der Gegners*in ist (ganz h.M. vgl. BGH 27. Mai 2020, VII ZR 192/18, NJW-RR 2020, 1136 zur Revision; BGH 26.1.2005, XII ZB 163/04, NJW-RR 2005, 727 mwN.; OLG Koblenz 10.7.2014 - 3 U 1415/13, NJW-RR 2014, 1212 mwN.
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