Rechtsprechung
LAG Thüringen, 29.06.2022 - 4 Sa 212/21 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- IWW
- Justiz Thüringen
Außerordentliche Kündigung - grobe Beleidigung - Abmahnungserfordernis
- arbeitsrechtsiegen.de
Abmahnungserfordernis: Fristlose Kündigung & grobe Beleidigung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 626
Einzelfall einer unwirksamen außerordentlichen Kündigung wegen grober Beleidigungen des Vertretungsorgans der Arbeitgeberin und von Kolleg*innen, weil nicht ausgeschlossen werden kann, dass der Klägerin aufgrund vorheriger menschenunwürdiger Arbeitsbedingungen ... - rechtsportal.de
BGB § 626
Wichtiger Grund i.S.d. § 626 Abs. 1 BGB Umfassende Interessenabwägung bei einer fristlosen Kündigung Erforderlichkeit einer Abmahnung vor Ausspruch einer Kündigung
Kurzfassungen/Presse (5)
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Wirksamkeit einer außerordentliche Kündigung bei Beleidigungen
- dgbrechtsschutz.de (Kurzinformation)
Ungerechtfertigte fristlose Kündigung
- anwalt.de (Kurzinformation)
Mildernde Umstände: Beleidigungen gegen Chef und Kollegen rechtfertigen keine fristlose Kündigung
- anwalt.de (Kurzinformation)
Ein menschenunwürdiger Arbeitsplatz
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Beleidigungen gegen Chef und Kollegen im Zuge menschenunwürdiger Arbeitsbedingungen rechtfertigen keine fristlose Kündigung - Erforderlichkeit einer vorherigen Abmahnung
Verfahrensgang
- ArbG Nordhausen, 26.03.2021 - 3 Ca 1153/19
- ArbG Nordhausen, 29.06.2022 - 3 Ca 1153/19
- LAG Thüringen, 29.06.2022 - 4 Sa 212/21