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   LAG Berlin, 30.03.2006 - 10 Sa 2395/05   

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https://dejure.org/2006,2058
LAG Berlin, 30.03.2006 - 10 Sa 2395/05 (https://dejure.org/2006,2058)
LAG Berlin, Entscheidung vom 30.03.2006 - 10 Sa 2395/05 (https://dejure.org/2006,2058)
LAG Berlin, Entscheidung vom 30. März 2006 - 10 Sa 2395/05 (https://dejure.org/2006,2058)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • IWW

    BGB § 611 a

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für eine Entschädigung wegen geschlechtsbezogener Diskriminierung bei der Einstellung ; Notwendigkeit des Vorliegens einer ernsthaften Bewerbung und eines Inbetrachtkommens des Bewerbers für die zu besetzende Stelle; Indizien für das Vorliegen einer nicht ...

  • Judicialis

    BGB § 611 a

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 611a
    Entschädigung wegen geschlechtsbezogener Diskriminierung nur bei ernsthafter Bewerbung - fehlende Angaben zu wesentlicher Einstellungsvoraussetzung und überzogene Vergütungsvorstellung als Anzeichen nicht ernsthafter Bewerbung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • urteilsrubrik.de (Kurzinformation)

    Bewerbung muss ernsthaft sein

  • chefarztrecht-aktuell.de (Kurzinformation)

    Geschlechtsbezogene Diskriminierung bei der Einstellung zieht Schadensersatz nach sich

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Keine Entschädigung wegen geschlechtsbezogener Diskriminierung bei der Einstellung - Anspruch auf Entschädigung besteht nur bei ernsthafter Bewerbung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2006, 513
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 05.02.2004 - 8 AZR 112/03

    Entschädigung wegen geschlechtsbezogener Diskriminierung bei Einstellung

    Auszug aus LAG Berlin, 30.03.2006 - 10 Sa 2395/05
    Ein solcher Verstoß begründet grundsätzlich die Vermutung, dass ein Arbeitnehmer eines bestimmten Geschlechts, unabhängig davon, ob noch andere Gründe für die Einstellungsentscheidung maßgeblich waren, wegen seines Geschlechts benachteiligt worden ist (BAG vom 05.02.2004 - 8 AZR 112/03 - NZA 2004, 540).

    Bedient sich der Arbeitgeber zur Stellenausschreibung eines Dritten und verletzt dieser die Pflicht zur geschlechtsneutralen Stellenausschreibung, so ist dem Arbeitgeber dieses Verhalten in der Regel zuzurechnen (BAG vom 05.02.2004 - 8 AZR 112/03 - NZA 2004, 540).

    Schaltet der Arbeitgeber - wie hier - einen Dritten, insbesondere eine Personalvermittlung bei der Stellensuche ein, so hat er sich etwaige Pflichtwidrigkeiten dieses Dritten zurechnen lassen, wie es das Bundesarbeitsgericht (BAG vom 05.02.2004 - 8 AZR 112/03 - NZA 2004, 540) für den Fall der Stellenausschreibung durch die Bundesagentur für Arbeit entschieden hat.

  • BAG, 12.11.1998 - 8 AZR 365/97

    Entschädigung wegen Geschlechtsdiskriminierung bei Einstellung einer

    Auszug aus LAG Berlin, 30.03.2006 - 10 Sa 2395/05
    1.) Macht ein Bewerber Entschädigung wegen geschlechtsbezogener Diskriminierung bei der Einstellung geltend, so setzt dies voraus, dass er sich subjektiv ernsthaft beworben hat und objektiv für die zu besetzende Stelle in Betracht gekommen ist (BAG vom 12.11.1998 - 8 AZR 365/97 - NZA 1999, 371).

    Im Stellenbesetzungsverfahren kann nur benachteiligt werden, wer objektiv für die zu besetzende Stelle überhaupt in Betracht kommt und sich subjektiv ernsthaft beworben hat (BAG vom 12.11.1998 - 8 AZR 365/97 - NZA 1999, 371).

  • BAG, 23.01.2014 - 8 AZR 118/13

    Benachteiligung im Sinne des AGG - Entschädigung - Anspruchsgegner

    Soweit der Arbeitgeber nicht bekannt ist, steht insoweit dem abgelehnten Bewerber ein Auskunftsanspruch zu (LAG Berlin 30. März 2006 - 10 Sa 2395/05 - Rn. 26) .
  • LAG Berlin-Brandenburg, 31.10.2013 - 21 Sa 1380/13

    Entschädigung eines Stellenbewerbers wegen Altersdiskriminierung -

    Angesichts des nicht gerade günstigen Arbeitsmarktes für Juristinnen und Juristen mit nur durchschnittlichen Examensnoten, ist im Grundsatz davon auszugehen, dass ein ernsthafter Bewerber alles tut, um in seiner Bewerbung ein positives Bild von seiner Person, seinen auf die ausgeschriebene Stelle bezogenen Fähigkeiten und seinem beruflichen Werdegang abzugeben, und alles unterlässt, was ein negatives oder auch nur bedenkliches Licht auf die Bewerbung werfen könnte (vgl. LAG Hamburg vom 12.01.2009 - 3 Ca 26/08 -, LAGE § 15 AGG Nr. 8 Rz. 19; LAG Berlin vom 30.03.2006 - 10 Sa 2395/05 -, NZA-RR 2006, 513 Rz. 34).
  • LAG Hamburg, 29.10.2008 - 3 Sa 15/08

    Klage gegen Diakonisches Werk Hamburg e.V. wegen Diskriminierung abgewiesen

    Dieser Grundsatz war bereits zur früheren Vorschrift des § 611 a BGB anerkannt (vgl. LAG Berlin vom 30.03.2006 - 10 Sa 2395/05, LAGE § 611 a BGB 2002 Nr. 1, zitiert nach juris; BAG vom 27.04.2000 - 8 AZR 295/99, zitiert nach juris; BAG vom 12.11.1998 - 8 AZR 365/97, AP Nr. 16 zu § 611a BGB, zitiert nach juris).
  • LAG Baden-Württemberg, 13.08.2007 - 3 Ta 119/07

    Keine Diskriminierung nach dem AGG, wenn es an einer subjektiv ernsthaften

    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG 12.11.1998 - 8 AZR 365/99 - AP BGB § 611a Nr. 16; BAG 27.04.2000 - 8 AZR 295/99 - zitiert nach Juris) sowie der Instanzgerichte (vgl. nur LAG Berlin 14.07.2004 - 15 Sa 417/04 - NZA-RR 2005, 124; LAG Berlin 30.03.2006 - 10 Sa 2395/05 - LAGE § 611a BGB 2002 Nr. 1) war der Schutzzweck des damaligen § 611a Abs. 2 BGB die Entschädigung des objektiv geeigneten Bewerbers wegen der durch sein Geschlecht bedingten Benachteiligung im Verfahren.
  • LAG Hamburg, 12.01.2009 - 3 Ta 26/08

    PKH - Entschädigungsanspruch wegen Diskriminierung - subjektiv nicht ernsthafte

    Dieser Grundsatz war bereits zur früheren Vorschrift des § 611 a BGB anerkannt (vgl. LAG Berlin vom 30.03.2006 - 10 Sa 2395/05, LAGE § 611 a BGB 2002 Nr. 1, zitiert nach juris; BAG vom 27.04.2000 - 8 AZR 295/99, zitiert nach juris).

    Ein subjektiv ernsthafter Bewerber wird in seiner Bewerbung alles tun, um ein positives Bild von seiner Person und seinen - auf den Text der Stellenausschreibung bezogenen - Fähigkeiten abzugeben.(LAG Berlin vom 30.03.2006 a.a.O.).

  • ArbG Celle, 30.12.2008 - 2 Ca 195/08

    Bewerbung muss ernsthaft sein, damit eine Benachteiligung im Rechtssinne

    Gegen eine subjektiv ernsthafte Bewerbung spricht es dann beispielsweise, wenn der Bewerber in seiner Bewerbung zu einer als wesentlich erkennbaren Einstellungsvoraussetzung keine Angaben macht (vgl. LAG Berlin, Urteil vom 30.03.2006, 10 Sa 2395/05 ; Juris).

    Die Bewerbung des Klägers kommt derjenigen gleich, die dem vom LAG Berlin (Urteil 30.03.2006, a.a.O.), entschiedenen Fall zugrunde lag.

    Das Gericht schließt sich den Ausführungen des LAG Berlin (Entscheidung vom 30.03.2006, a.a.O.) an, wonach ein subjektiv ernsthafter Bewerber in seiner Bewerbung alles tun wird, um ein positives Bild auch von seiner Person abzugeben und andererseits alles unterlassen wird, welches ein negatives oder auch nur bedenkliches Licht auf die Bewerbung werfen könnte.

  • LAG Hamburg, 19.11.2008 - 3 Ta 19/08

    PKH - Entschädigungsanspruch wegen Diskriminierung - subjektiv nicht ernsthafte

    Dieser Grundsatz war bereits zur früheren Vorschrift des § 611 a BGB anerkannt (vgl. LAG Berlin vom 30.03.2006 - 10 Sa 2395/05, LAGE § 611 a BGB 2002 Nr. 1, zitiert nach juris; BAG vom 27.04.2000 - 8 AZR 295/99, zitiert nach juris).

    Ein subjektiv ernsthafter Bewerber wird in seiner Bewerbung alles tun, um ein positives Bild von seiner Person und seinen - auf den Text der Stellenausschreibung bezogenen - Fähigkeiten abzugeben (LAG Berlin vom 30.03.2006 a.a.O.).

  • LAG Niedersachsen, 04.07.2005 - 12 Sa 1244/05

    Ungeeigneter Bewerber

    Die Zurückweisung eines objektiv ungeeigneten Bewerbers bei der Begründung eines Arbeitsverhältnisses löst keine Haftung des Arbeitgebers gemäß §§ 611 a Abs. 2 oder Abs. 3 BGB aus (BAG, Urteil vom 12.11.1998, Az.: 8 AZR 365/97 - NZA 1999, 371, 373; ArbG Düsseldorf, Urteil vom 07.10.1999, Az.: 9 Ca 4209/99 - DB 2000, 381; ArbG Potsdam, Urteil vom 13.07.2005, Az.: 8 Ca 1150/05 - NZA-RR 2005, 651, 652; LAG Berlin, Urteil vom 30.03.2006, Az.: 10 Sa 2395/05 - juris).
  • ArbG Bremen-Bremerhaven, 31.07.2008 - 10 Ca 10149/08

    AGG-Hopping

    a) Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG, 12.11.1998 - 8 AZR 365/97- AP Nr. 16 zu § 611a BGB = EzA Nr. 14 zu § 611 a BGB; BAG, 27.04.2000 - 8 AZR 295/99 ­ AuA 2000, 281) und der Rechtsprechung der Instanzgerichte (vgl. LAG Berlin, 30.03.2006 - 10 Sa 2395/05 - LAGE § 611a BGB, 2002, Nr. 1; LAG Berlin 14.07.2004 ­ 15 Sa 417/04 ­ NZA-RR 2005; 124; LAG RheinlandPfalz 11.01.2008 ­ 6 Sa 522/07 ­ NZA-RR 2008, 343; LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss 16.08.1996 - 4 Ta 162/96- NZA 1997, 115 ff.) kann in Stellenbesetzungsverfahren nur derjenige benachteiligt werden, der sich subjektiv ernsthaft beworben hat und objektiv für die zu besetzende Stelle in Betracht kommt.
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