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   LAG Berlin-Brandenburg, 13.04.2018 - 2 Sa 1563/17   

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https://dejure.org/2018,60599
LAG Berlin-Brandenburg, 13.04.2018 - 2 Sa 1563/17 (https://dejure.org/2018,60599)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 13.04.2018 - 2 Sa 1563/17 (https://dejure.org/2018,60599)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 13. April 2018 - 2 Sa 1563/17 (https://dejure.org/2018,60599)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    TVG a.F. § 5 ; SokaSiG
    Allgemeinverbindlicherklärung; Tarifvertrag über das Sozialkassenverfahren im Baugewerbe; Gesetz zur Sicherung der Sozialkassen im Baugewerbe (SokaSiG)

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Allgemeinverbindlicherklärung; Tarifvertrag über das Sozialkassenverfahren im Baugewerbe; Gesetz zur Sicherung der Sozialkassen im Baugewerbe (SokaSiG)

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (12)

  • LAG Hessen, 02.06.2017 - 10 Sa 907/16

    Das am 25. Mai 2017 in Kraft getretene Gesetz zur Sicherung der

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 13.04.2018 - 2 Sa 1563/17
    Dies sei bereits durch das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg als auch durch das LAG Hessen festgestellt worden (z.B. LAG Hessen, 02.06.2017 - 10 Sa 907/16 -).

    Insbesondere die Rückwirkung ist vorliegend ausnahmsweise zulässig (vgl. zum folgenden die Ausführungen des LAG Berlin-Brandenburg im Urteil vom 21.07.2017 - 9 Sa 1538/16 - LAG Hessen 02.06.2017 - 10 Sa 907/16 - LAG Hessen 20.06.2017 -12 Sa 518/16 - sowie LAG Hessen Beschluss vom 19.06.2017 - 10 Ta 524/16 -, alle zitiert nach juris).

    Ausgehend von diesen vorliegenden und gerichtlich angewandten Allgemeinverbindlicherklärungen mussten die Normadressaten von einer allgemeinen Geltung der Tarifverträge ausgehen, die einer anderweitigen Disposition entgegensteht (vgl. LAG Hessen 02.06.2017 - 10 Sa 907/16 - zitiert nach juris, Rz. 64 ff; LAG Berlin-Brandenburg, aaO., Rz. 27 mwN.).

    In der Konstellation einer auf der Grundlage von AVE geführten Sozialkasse hatten auch die Adressaten der Tarifverträge, denen Leistungen nach diesen Tarifverträgen zustehen, Veranlassung auf eine Geltung dieser Tarifverträge für alle erfassten Betriebe zu vertrauen und entsprechende Dispositionen zu treffen (LAG Hessen, 02.06.2017, aaO., Rz. 99; LAG Berlin-Brandenburg, aaO., Rz. 29).

    Ausgehend hiervon bestehen keine Bedenken gegen eine gesetzliche Regelung eines Sozialkassensystems für die Baubranche mit ihren besonderen Bedingungen (vgl. ausführlich LAG Hessen, 02.06.2017, aaO., Rz. 170).

  • BAG, 21.09.2016 - 10 ABR 48/15

    Wirksamkeit einer Allgemeinverbindlicherklärung

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 13.04.2018 - 2 Sa 1563/17
    Der Anwendungsbefehl kraft Gesetzes tritt an die Stelle der nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. etwa BAG Urteile vom 25.01.2017 - 10 ABR 34/15 und 10 ABR 43/15 - zitiert nach juris; BAG Urteile vom 21.09.2016 - 10 ABR 33/15 und 10 ABR 48/15 -) unwirksamen AVE.

    Die gesetzliche Regelung verstößt ebenso wie die vorhergehende Allgemeinverbindlicherklärung dieser Tarifverträge nicht gegen die Europäische Menschenrechtskonvention (vgl. nur LAG Berlin-Brandenburg, aaO., Rz. 39 mwN. und insbesondere Hinweisen auf die Entscheidung des BAG vom 21.09.2016 - 10 ABR 48/15 - BAGE 156, 289 - 358, Rz. 77 ff. mwN. und EuGMR Urteil vom 02.06.2016 - 23646/09 - zitiert nach juris).

  • BAG, 21.09.2016 - 10 ABR 33/15

    Wirksamkeit einer Allgemeinverbindlicherklärung

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 13.04.2018 - 2 Sa 1563/17
    Der Anwendungsbefehl kraft Gesetzes tritt an die Stelle der nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. etwa BAG Urteile vom 25.01.2017 - 10 ABR 34/15 und 10 ABR 43/15 - zitiert nach juris; BAG Urteile vom 21.09.2016 - 10 ABR 33/15 und 10 ABR 48/15 -) unwirksamen AVE.

    Daneben verwies das Bundesarbeitsgericht in ständiger Rechtsprechung darauf, der erste Anschein spreche für die Rechtmäßigkeit einer erfolgten Allgemeinverbindlicherklärung (BAG Beschluss vom 21. September 2016 - 10 ABR 33/15 - BAGE 156, 213 - 288, Rz. 89 mwN.).

  • BVerfG, 06.12.2016 - 1 BvR 2821/11

    Die Dreizehnte Novelle des Atomgesetzes ist im Wesentlichen mit dem Grundgesetz

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 13.04.2018 - 2 Sa 1563/17
    Art. 19 Abs. 1 S. 1 GG enthält letztlich eine Konkretisierung des allgemeinen Gleichheitssatzes; danach ist es dem Gesetzgeber verboten, aus einer Reihe gleichgelagerter Sachverhalte einen Fall herauszugreifen und zum Gegenstand einer Sonderregelung zu machen (BVerfG, 06.12.2016 - 1 BvR 2821/11 - Rz. 395, zitiert nach juris).
  • EGMR, 02.06.2016 - 23646/09

    Keine Verletzung von Art. 11 EMRK (Recht auf Versammlungsfreiheit)

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 13.04.2018 - 2 Sa 1563/17
    Die gesetzliche Regelung verstößt ebenso wie die vorhergehende Allgemeinverbindlicherklärung dieser Tarifverträge nicht gegen die Europäische Menschenrechtskonvention (vgl. nur LAG Berlin-Brandenburg, aaO., Rz. 39 mwN. und insbesondere Hinweisen auf die Entscheidung des BAG vom 21.09.2016 - 10 ABR 48/15 - BAGE 156, 289 - 358, Rz. 77 ff. mwN. und EuGMR Urteil vom 02.06.2016 - 23646/09 - zitiert nach juris).
  • LAG Hessen, 19.06.2017 - 10 Ta 524/16

    Die Rechtswegzuständigkeit der Gerichte für Arbeitssachen folgt bei

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 13.04.2018 - 2 Sa 1563/17
    Insbesondere die Rückwirkung ist vorliegend ausnahmsweise zulässig (vgl. zum folgenden die Ausführungen des LAG Berlin-Brandenburg im Urteil vom 21.07.2017 - 9 Sa 1538/16 - LAG Hessen 02.06.2017 - 10 Sa 907/16 - LAG Hessen 20.06.2017 -12 Sa 518/16 - sowie LAG Hessen Beschluss vom 19.06.2017 - 10 Ta 524/16 -, alle zitiert nach juris).
  • BAG, 25.01.2017 - 10 ABR 43/15

    Allgemeinverbindlicherklärung - Wirksamkeit - Tarifverträge über das

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 13.04.2018 - 2 Sa 1563/17
    Der Anwendungsbefehl kraft Gesetzes tritt an die Stelle der nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. etwa BAG Urteile vom 25.01.2017 - 10 ABR 34/15 und 10 ABR 43/15 - zitiert nach juris; BAG Urteile vom 21.09.2016 - 10 ABR 33/15 und 10 ABR 48/15 -) unwirksamen AVE.
  • BAG, 25.01.2017 - 10 ABR 34/15

    Wirksamkeit einer Allgemeinverbindlicherklärung

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 13.04.2018 - 2 Sa 1563/17
    Der Anwendungsbefehl kraft Gesetzes tritt an die Stelle der nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. etwa BAG Urteile vom 25.01.2017 - 10 ABR 34/15 und 10 ABR 43/15 - zitiert nach juris; BAG Urteile vom 21.09.2016 - 10 ABR 33/15 und 10 ABR 48/15 -) unwirksamen AVE.
  • BVerfG, 17.12.2013 - 1 BvL 5/08

    § 43 Abs 18 KAGG wegen Verletzung des rechtsstaatlichen Rückwirkungsverbots

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 13.04.2018 - 2 Sa 1563/17
    Insoweit findet im Vertrauensschutzgrundsatz das Rückwirkungsverbot zugleich seine Grenze (LAG Berlin-Brandenburg, aaO., Rz. 26 mit weiterem Hinweis auf BVerfG Beschluss vom 17.12.2013 - 1 BvL 5/08 - zitiert nach juris).
  • LAG Hessen, 20.06.2017 - 12 Sa 518/16

    Teilnahme eines Trockenbauunternehmens am Sozialkassenverfahren im Baugewerbe

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 13.04.2018 - 2 Sa 1563/17
    Insbesondere die Rückwirkung ist vorliegend ausnahmsweise zulässig (vgl. zum folgenden die Ausführungen des LAG Berlin-Brandenburg im Urteil vom 21.07.2017 - 9 Sa 1538/16 - LAG Hessen 02.06.2017 - 10 Sa 907/16 - LAG Hessen 20.06.2017 -12 Sa 518/16 - sowie LAG Hessen Beschluss vom 19.06.2017 - 10 Ta 524/16 -, alle zitiert nach juris).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 21.07.2017 - 9 Sa 1538/16

    Sozialkassenbeiträge nach dem SokaSiG; Vereinbarkeit SokaSiG mit dem GG

  • BVerfG, 27.02.2007 - 1 BvR 3140/06

    Verfassungsmäßigkeit der Erhebung von Umlagebeträgen für die staatliche Aufsicht

  • BAG, 30.10.2019 - 10 AZR 371/18

    Beitragspflichten zu dem Sozialkassensystem der Bauwirtschaft -SokaSiG

    Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 13. April 2018 - 2 Sa 1563/17 - wird zurückgewiesen.
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