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   LAG Berlin-Brandenburg, 25.02.2019 - 5 Ta 262/19   

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LAG Berlin-Brandenburg, 25.02.2019 - 5 Ta 262/19 (https://dejure.org/2019,10331)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 25.02.2019 - 5 Ta 262/19 (https://dejure.org/2019,10331)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 25. Februar 2019 - 5 Ta 262/19 (https://dejure.org/2019,10331)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO §§ 80 ff.; ZPO § 269 Abs. 4
    Prozessvollmacht; Klagerücknahmeerklärung

  • rechtsportal.de

    ZPO §§ 80 ff.; ZPO § 269 Abs. 4
    Anforderungen an die Form der Prozessvollmacht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anforderungen an die Form der Prozessvollmacht; Wirksamkeit der Rücknahme der von einem vollmachtlos handelnden Vertreter erhobenen Klage

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Formlose Erteilung einer Prozessvollmacht

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2019, 444
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 29.08.1991 - 2 AZR 220/91

    Tarifliche Kündigungsfristen für ältere Arbeiter

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 25.02.2019 - 5 Ta 262/19
    Fehlt es daran oder entstehen aus der gebrauchten Fassung Zweifel über den Umfang der Prozessvollmacht, so ist eine unbeschränkte Vollmacht anzunehmen, da diese im Parteiprozess den gesetzlichen Regelfall darstellt (BAG vom 29.08.1991 - 2 AZR 220/91, Rz. 78).
  • BGH, 27.05.1981 - IVb ZR 589/80

    Widerruf und Anfechtung eines prozessualen Anerkenntnisses

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 25.02.2019 - 5 Ta 262/19
    Es handelt sich dabei um Sonderregeln, die nicht über ihren unmittelbaren Anwendungsbereich hinaus ausgedehnt werden dürfen und auch die Ergänzung durch bürgerrechtliche Anfechtungsvorschriften ausschließen (BGH vom 27.05.1981 - IVb ZR 589/80).
  • BAG, 18.07.2005 - 3 AZB 65/04

    Kostentragungspflicht des Prozessbevollmächtigten

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 25.02.2019 - 5 Ta 262/19
    Dies gilt jedenfalls dann, wenn der vollmachtlos handelnde und nicht einstweilen zur Prozessführung zugelassene Vertreter die Folgen seiner offensichtlich unzulässigen Prozesshandlung beseitigen will (BAG vom 18.07.2005 - 3 AZB 65/04, Rz. 20).
  • BGH, 22.06.1993 - X ZR 25/86

    Rücknahme der Patentnichtigkeitsklage - Hartschaumplatten

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 25.02.2019 - 5 Ta 262/19
    a) Entgegen der Auffassung der Beschwerdeführerin ist auch in dem Falle, dass die Erklärung der Klagerücknahme zwischen den Parteien streitig ist, über die Wirksamkeit der Klagerücknahme durch Beschluss zu entscheiden (BGH vom 19.10.1977 - VIII ZB 23/77; BGH vom 22.06.1993 - X ZR 25/86).
  • BGH, 15.01.2014 - XII ZB 71/11

    Umfang der Ermittlungspflicht des Betreuungsgerichts bei einem Grenzfall der

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 25.02.2019 - 5 Ta 262/19
    Auf Prozesshandlungen wie die Klagerücknahme sind die für Willenserklärungen geltenden Vorschriften über Nichtigkeit oder Anfechtbarkeit wegen Willensmängeln weder direkt noch entsprechend anwendbar (BGH vom 13.02.2006 - XII ZB 71/11, Rz. 13).
  • BGH, 05.02.1992 - XII ZB 6/92

    Rechtliche Wirkungen des Unterbleibens einer Zustellung eines

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 25.02.2019 - 5 Ta 262/19
    Eine bestimmte Form ist für die Erteilung der Prozessvollmacht nicht vorgesehen (BGH v. 05.02.1992 - XII ZB 6/92).
  • BGH, 19.10.1977 - VIII ZB 23/77

    Rechtsform der Entscheidung über die Wirksamkeit der Klagerücknahme

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 25.02.2019 - 5 Ta 262/19
    a) Entgegen der Auffassung der Beschwerdeführerin ist auch in dem Falle, dass die Erklärung der Klagerücknahme zwischen den Parteien streitig ist, über die Wirksamkeit der Klagerücknahme durch Beschluss zu entscheiden (BGH vom 19.10.1977 - VIII ZB 23/77; BGH vom 22.06.1993 - X ZR 25/86).
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