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   LAG Berlin-Brandenburg, 28.02.2017 - 11 TaBV 1626/16   

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LAG Berlin-Brandenburg, 28.02.2017 - 11 TaBV 1626/16 (https://dejure.org/2017,27369)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 28.02.2017 - 11 TaBV 1626/16 (https://dejure.org/2017,27369)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 28. Februar 2017 - 11 TaBV 1626/16 (https://dejure.org/2017,27369)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BetrVG § 37 Abs. 6 ; BetrVG § 40
    Erforderlichkeit einer Betriebsratsschulung zum Arbeitsschutz für Ersatzmitglied und gesamtes Gremium

  • rechtsportal.de

    BetrVG § 37 Abs. 6 ; BetrVG § 40
    Notwendigkeit der Schulung von Betriebsratsmitgliedern

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (19)

  • BAG, 19.03.2008 - 7 ABR 2/07

    Betriebsratsmitglied - Schulungskosten

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 28.02.2017 - 11 TaBV 1626/16
    Hat das vom Betriebsrat ausgewählte Betriebsratsmitglied selbst Vorkenntnisse, etwa durch den Besuch anderer Veranstaltungen nach § 37 Abs. 6 BetrVG , durch die Teilnahme an einer Veranstaltung nach § 37 Abs. 7 BetrVG oder einer sonstigen Veranstaltung, durch Eigenstudium oder eine frühere Tätigkeit bei einer Gewerkschaft, im Betriebsrat oder in anderen Gremien, kann es an der Erforderlichkeit einer (weiteren) Information über die Grundbegriffe des Arbeitsrechts oder auch des Betriebsverfassungsrechts fehlen (BAG, Beschluss vom 19. März 2008 - 7 ABR 2/07 - juris; LAG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 3. Juni 2009 - 6 TaBV 55/08 - juris).

    Dies bedarf jedoch einer konkreten Darlegung der die Erforderlichkeit begründenden Umstände (BAG, Beschluss vom 19. März 2008 - 7 ABR 2/07 - juris).

  • LAG Hamm, 16.05.2012 - 10 TaBV 11/12

    Sachaufwand des Betriebsrats; Kosten und Erforderlichkeit einer

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 28.02.2017 - 11 TaBV 1626/16
    Zwar kann auch eine Seminarteilnahme zum Zwecke der Wiederholung oder Vertiefung erforderlich sein (LAG Hamm, Beschluss vom 16. Mai 2012 - 10 TaBV 11/12 -).

    Hat der Betriebsrat - wie hier mit der Bildung des Ausschusses für Arbeitssicherheit - eine gewisse Aufgabenverteilung vorgenommen und/oder sind Aufgaben zur selbständigen Erledigung auf einen Ausschuss oder einer Arbeitsgruppe übertragen worden, ist es erforderlich, aber auch ausreichend, wenn diejenigen Betriebsratsmitglieder geschult werden, denen die Wahrnehmung dieser Aufgaben obliegt (BAG, Beschluss vom 29. Januar 1974 - 1 ABR 39/73 - AP Nr. 9 zu § 37 BetrVG 1972; BAG, Beschluss vom 20. Dezember 1995 - 7 ABR 14/95 - AP Nr. 113 zu § 37 BetrVG 1972; Fitting, a.a.O., § 37 Rn. 166;LAG Hamm, Beschluss vom 31. Mai 2006 - 10 TaBV 202/05 - ArbuR 2007, 105 ; LAG Hamm, Beschluss vom 16. Mai 2012 - 10 TaBV 11/12 - juris.).

  • BAG, 19.09.2001 - 7 ABR 32/00

    Schulung von Ersatzmitgliedern des Betriebsrats

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 28.02.2017 - 11 TaBV 1626/16
    So genügt allein die Erwartung von Vertretungsfällen aufgrund des Urlaubs oder der vorübergehenden Erkrankung ordentlicher Betriebsratsmitglieder zur Rechtfertigung der Schulung von Ersatzmitgliedern nicht (BAG, Beschluss vom 15. Mai 1986 - 6 ABR 64/83 - BAGE 52, 73 = AP Nr. 53 zu § 37 BetrVG 1972; BAG, Beschluss vom 19. September 2001 - 7 ABR 32/00 - BAGE 99, 103 = AP Nr. 9 zu § 25 BetrVG 1972 = ZTR 2002, 242 ).

    Die arbeitsgerichtliche Kontrolle ist auf die Prüfung beschränkt, ob die Beschlussfassung des Betriebsrats unter den konkreten Umständen der Erledigung seiner gesetzlichen Aufgaben diente und er bei seiner Entscheidung nicht nur die Interessen der Belegschaft an einer sachgerechten Ausübung des Betriebsratsamtes, sondern auch die berechtigten Interessen des Arbeitgebers, insbesondere an der Begrenzung seiner Kostentragungspflicht berücksichtigt hat (BAG, Beschluss vom 19. September 2001 - 7 ABR 32/00 - BAGE 99, 103 = AP Nr. 9 zu § 25 BetrVG 1972 = ZTR 2002, 242 ).

  • BAG, 14.01.2015 - 7 ABR 95/12

    Betriebsrat - Schulung - Mobbingseminar

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 28.02.2017 - 11 TaBV 1626/16
    Für andere Schulungsveranstaltungen muss ein aktueller, betriebsbezogener Anlass für die Annahme bestehen, dass die in der Schulungsveranstaltung zu erwerbenden besonderen Kenntnisse derzeit oder in naher Zukunft von dem zu schulenden Betriebsratsmitglied benötigt werden, damit der Betriebsrat seine Beteiligungsrechte sach- und fachgerecht ausüben kann (BAG, Beschluss vom 28. September 2016 - 7 ABR 699/14 - NZA 2017, 69 ; BAG Beschluss vom 14. Januar 2015 - 7 ABR 95/12 - AP Nr. 158 zu § 37 BetrVG 1972 = NZA 2015, 632 ; BAG, Beschluss vom 18. Januar 2012 - 7 ABR 73/10 - BAGE 140, 277 ).

    Es hängt dabei maßgeblich von der Größe und personellen Zusammensetzung sowie von der Geschäftsverteilung des Betriebsrats ab, ob und inwieweit eines oder mehrere Mitglieder über Spezialkenntnisse verfügen müssen (BAG, Beschluss vom 14. Januar 2015 - 7 ABR 95/12 - a. a. O.).

  • BAG, 16.10.1986 - 6 ABR 14/84

    Erforderlichkeit der Schulung von Betriebratsmitgliedern im Arbeitsrecht

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 28.02.2017 - 11 TaBV 1626/16
    Die Entsendung zu einer Veranstaltung im Betriebsverfassungsrecht, im allgemeinen Arbeitsrecht oder im Bereich der Arbeitssicherheit und Unfallverhütung im Rahmen des § 37 Abs. 6 BetrVG scheidet deshalb aus, wenn das ausgewählte Betriebsratsmitglied die erforderlichen Kenntnisse bereits besitzt (BAG, Beschluss vom 16. Oktober 1986 - 6 ABR 14/84 - BAGE 53, 186 = AP Nr. 58 zu § 37 BetrVG 1972 = NZA 1987, 643 ).
  • BAG, 20.12.1995 - 7 ABR 14/95

    Kostentragung für eine Betriebsratsschulung

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 28.02.2017 - 11 TaBV 1626/16
    Hat der Betriebsrat - wie hier mit der Bildung des Ausschusses für Arbeitssicherheit - eine gewisse Aufgabenverteilung vorgenommen und/oder sind Aufgaben zur selbständigen Erledigung auf einen Ausschuss oder einer Arbeitsgruppe übertragen worden, ist es erforderlich, aber auch ausreichend, wenn diejenigen Betriebsratsmitglieder geschult werden, denen die Wahrnehmung dieser Aufgaben obliegt (BAG, Beschluss vom 29. Januar 1974 - 1 ABR 39/73 - AP Nr. 9 zu § 37 BetrVG 1972; BAG, Beschluss vom 20. Dezember 1995 - 7 ABR 14/95 - AP Nr. 113 zu § 37 BetrVG 1972; Fitting, a.a.O., § 37 Rn. 166;LAG Hamm, Beschluss vom 31. Mai 2006 - 10 TaBV 202/05 - ArbuR 2007, 105 ; LAG Hamm, Beschluss vom 16. Mai 2012 - 10 TaBV 11/12 - juris.).
  • BAG, 29.01.1974 - 1 ABR 39/73

    Betriebsratsmitglied - Akkordausschuß - Theoretisches Grundwissen - Notwendigkeit

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 28.02.2017 - 11 TaBV 1626/16
    Hat der Betriebsrat - wie hier mit der Bildung des Ausschusses für Arbeitssicherheit - eine gewisse Aufgabenverteilung vorgenommen und/oder sind Aufgaben zur selbständigen Erledigung auf einen Ausschuss oder einer Arbeitsgruppe übertragen worden, ist es erforderlich, aber auch ausreichend, wenn diejenigen Betriebsratsmitglieder geschult werden, denen die Wahrnehmung dieser Aufgaben obliegt (BAG, Beschluss vom 29. Januar 1974 - 1 ABR 39/73 - AP Nr. 9 zu § 37 BetrVG 1972; BAG, Beschluss vom 20. Dezember 1995 - 7 ABR 14/95 - AP Nr. 113 zu § 37 BetrVG 1972; Fitting, a.a.O., § 37 Rn. 166;LAG Hamm, Beschluss vom 31. Mai 2006 - 10 TaBV 202/05 - ArbuR 2007, 105 ; LAG Hamm, Beschluss vom 16. Mai 2012 - 10 TaBV 11/12 - juris.).
  • LAG Hamm, 31.05.2006 - 10 TaBV 202/05

    Schulungskosten des Betriebsrats; Erforderlichkeit der Schulung über

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 28.02.2017 - 11 TaBV 1626/16
    Hat der Betriebsrat - wie hier mit der Bildung des Ausschusses für Arbeitssicherheit - eine gewisse Aufgabenverteilung vorgenommen und/oder sind Aufgaben zur selbständigen Erledigung auf einen Ausschuss oder einer Arbeitsgruppe übertragen worden, ist es erforderlich, aber auch ausreichend, wenn diejenigen Betriebsratsmitglieder geschult werden, denen die Wahrnehmung dieser Aufgaben obliegt (BAG, Beschluss vom 29. Januar 1974 - 1 ABR 39/73 - AP Nr. 9 zu § 37 BetrVG 1972; BAG, Beschluss vom 20. Dezember 1995 - 7 ABR 14/95 - AP Nr. 113 zu § 37 BetrVG 1972; Fitting, a.a.O., § 37 Rn. 166;LAG Hamm, Beschluss vom 31. Mai 2006 - 10 TaBV 202/05 - ArbuR 2007, 105 ; LAG Hamm, Beschluss vom 16. Mai 2012 - 10 TaBV 11/12 - juris.).
  • LAG Schleswig-Holstein, 03.06.2009 - 6 TaBV 55/08

    Betriebsrat, Schulungskosten, Kostenerstattung, Betriebsratsmitglied,

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 28.02.2017 - 11 TaBV 1626/16
    Hat das vom Betriebsrat ausgewählte Betriebsratsmitglied selbst Vorkenntnisse, etwa durch den Besuch anderer Veranstaltungen nach § 37 Abs. 6 BetrVG , durch die Teilnahme an einer Veranstaltung nach § 37 Abs. 7 BetrVG oder einer sonstigen Veranstaltung, durch Eigenstudium oder eine frühere Tätigkeit bei einer Gewerkschaft, im Betriebsrat oder in anderen Gremien, kann es an der Erforderlichkeit einer (weiteren) Information über die Grundbegriffe des Arbeitsrechts oder auch des Betriebsverfassungsrechts fehlen (BAG, Beschluss vom 19. März 2008 - 7 ABR 2/07 - juris; LAG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 3. Juni 2009 - 6 TaBV 55/08 - juris).
  • LAG Düsseldorf, 12.10.1981 - 20 TaBV 44/81

    Ausschussmitglied; Weiterbildung

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 28.02.2017 - 11 TaBV 1626/16
    In einer solchen Konstellation ist grundsätzlich davon auszugehen, dass dann die Schulung der Ausschussmitglieder ausreichend ist, weil verantwortliche Betriebsratsarbeit in gebildeten Ausschüssen nur möglich ist, wenn jedes Ausschussmitglied über Mindestkenntnisse für die mit seinem Amt verbundenen Aufgaben verfügt (LAG Düsseldorf, Beschluss vom 12. Oktober 1981 - 20 TaBV 44/81 - LAGE Nr. 16 zu § 37 BetrVG 1972).
  • BAG, 18.01.2012 - 7 ABR 73/10

    Schulung für Betriebsratsmitglieder

  • BAG, 28.09.2016 - 7 AZR 699/14

    Betriebsratsschulung - Erforderlichkeit - betriebliches Eingliederungsmanagement

  • BAG, 04.06.2003 - 7 ABR 42/02

    Erforderlichkeit einer Schulungsveranstaltung für Betriebsratsmitglieder

  • BAG, 27.05.2015 - 7 ABR 26/13

    Betriebsratsschulung - Freistellung des Betriebsratsmitglieds von

  • BAG, 28.06.1995 - 7 ABR 55/94

    Schulung durch einen gewerkschaftsnahen gemeinnützigen Verein

  • BAG, 15.05.1986 - 6 ABR 64/83

    Betriebsrat - Ersatzmitglied - Schulung - Schulungsveranstaltung - Ersatzmitglied

  • BAG, 17.11.2010 - 7 ABR 113/09

    Erforderlichkeit von Schulungskosten - Grundwissen - bevorstehendes Ende des

  • BAG, 10.05.1974 - 1 ABR 47/73

    Jugendvertretung - Schulungsveranstaltung - Bildungsveranstaltung - Nachgerücktes

  • BAG, 14.06.1977 - 1 ABR 92/74

    Menschengerechte Arbeitsgestaltung - Erforderlichkeit einer Schulung

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