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   LAG Düsseldorf, 16.06.2011 - 4 TaBV 86/10   

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https://dejure.org/2011,35305
LAG Düsseldorf, 16.06.2011 - 4 TaBV 86/10 (https://dejure.org/2011,35305)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 16.06.2011 - 4 TaBV 86/10 (https://dejure.org/2011,35305)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 16. Juni 2011 - 4 TaBV 86/10 (https://dejure.org/2011,35305)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    1) Betriebsratswahl während der Arbeitszeit 2) Voraussetzungen für die Durchführung einer Betriebsratswahl

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    § 19 I, § 20 III 2 BetrVG, § 24 I WO
    1) Betriebsratswahl während der Arbeitszeit 2) Voraussetzungen für die Durchführung einer Betriebsratswahl

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Durchführung einer Betriebsratswahl für Arbeitnehmer im Zweischichtbetrieb zwischen 7.00 und 12.00 Uhr in 67 Filialen stellt keinen Anfechtungsgrund dar; Zeitpunkt der Betriebsratswahl in Filialunternehmen mit Teilzeitbeschäftigten im Zweischichtbetrieb; unbegründete ...

  • LAG Düsseldorf PDF

    § 19 I, § 20 III 2 BetrVG, § 24 I WO
    1) Betriebsratswahl während der Arbeitszeit 2) Voraussetzungen für die Durchführung einer Betriebsratswahl

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zeitpunkt der Betriebsratswahl in Filialunternehmen mit Teilzeitbeschäftigten im Zweischichtbetrieb; unbegründete Anfechtung bei eingeschränkter Wahlzeit unter Sicherstellung des Erhalts von Briefwahlunterlagen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BAG, 14.09.1988 - 7 ABR 93/87

    Wahlbeteiligung Arbeiter und Angestellte

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 16.06.2011 - 4 TaBV 86/10
    Das Arbeitsgericht geht zutreffend von den Grundsätzen aus, die das Bundesarbeitsgericht (insbesondere BAG NZA 1989, 360) zu der Frage entwickelt hat, unter welchen Voraussetzungen die Anfechtung einer Betriebsratswahl begründet ist.
  • BAG, 13.03.2013 - 7 ABR 67/11

    Betriebsrat - Minderheitengeschlecht

    Auf die Rechtsbeschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 16. Juni 2011 - 4 TaBV 86/10 - aufgehoben.
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