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   LAG Hamburg, 18.07.2012 - 5 TaBV 2/12   

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https://dejure.org/2012,52804
LAG Hamburg, 18.07.2012 - 5 TaBV 2/12 (https://dejure.org/2012,52804)
LAG Hamburg, Entscheidung vom 18.07.2012 - 5 TaBV 2/12 (https://dejure.org/2012,52804)
LAG Hamburg, Entscheidung vom 18. Juli 2012 - 5 TaBV 2/12 (https://dejure.org/2012,52804)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Justiz Hamburg

    § 37 Abs 6 S 1 BetrVG, § 40 Abs 1 BetrVG, § 76 BetrVG
    Erforderlichkeit einer Betriebsratsschulung zu Verfahren der Gefährdungsbeurteilung - keine Einschränkung des Beurteilungsspielraums bei Vorhandensein von Experten in Einigungsstelle

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Freistellung von Schulungskosten für Seminarteilnahme zu Themen des Arbeitsschutzes bei laufendem Einigungsstellenverfahren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Freistellung von Schulungskosten für Seminarteilnahme zu Themen des Arbeitsschutzes bei laufendem Einigungsstellenverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 19.03.2008 - 7 ABR 2/07

    Betriebsratsmitglied - Schulungskosten

    Auszug aus LAG Hamburg, 18.07.2012 - 5 TaBV 2/12
    Kosten, die durch die Teilnahme an einer Schulungsveranstaltung nach § 37 Abs. 6 BetrVG entstanden sind, sind dann vom Arbeitgeber zu tragen, wenn das durch die Schulung vermittelte Wissen als für die Betriebsratsarbeit erforderlich anzusehen ist (BAG, Beschl. v. 19. März. 2008, Az. 7 ABR 2/07, Juris).

    Soweit es sich dabei nicht um die Vermittlung von sogenannten "Grundkenntnissen" handelt, muss ein aktueller, betriebsbezogener Anlass für die Annahme bestehen, dass die auf der Schulungsveranstaltung zu erwerbenden Kenntnisse derzeit oder in naher Zukunft von dem zu schulenden Betriebsratsmitglied benötigt werden, damit der Betriebsrat seine Beteiligungsrechte sach- und fachgerecht ausüben kann (BAG, Beschl. v. 19. März 2008, Az. 7 ABR 2/07, Juris; BAG, Urt. v. 7. Mai 2008, Az. 7 AZR 90/07, AP Nr. 145 zu § 37 BetrVG 1972).

  • BAG, 08.11.2011 - 1 ABR 42/10

    Mitbestimmung des Betriebsrats nach § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG - Unterweisung zum

    Auszug aus LAG Hamburg, 18.07.2012 - 5 TaBV 2/12
    Die Einigungsstelle kann deshalb ihren Regelungsauftrag nur vollständig erfüllen, wenn sie die konkreten Gefahren am Arbeitsplatz in den Blick nimmt und hiervon ausgehend konkrete, arbeitsplatzbezogene Bestimmungen beschließt (BAG, 8. November 2011 - 1 ABR 42/10 - BB 2012, 768, juris).
  • BAG, 19.04.1989 - 7 ABR 87/87

    Beauftragung eines Sachverständigen durch den Betriebsrat mit einem Referat für

    Auszug aus LAG Hamburg, 18.07.2012 - 5 TaBV 2/12
    Folgende Rechtsgrundsätze liegen zugrunde: Nach § 40 Abs. 1 BetrVG hat der Arbeitgeber diejenigen Kosten zu tragen, die für die Durchführung der Betriebsratsarbeit erforderlich sind (BAG, Beschl. v. 19. April 1989, Az. 7 ABR 87/87, E 61, 333).
  • BAG, 07.06.1989 - 7 ABR 26/88

    Betriebsrat: Erforderlichkeit einer Schulungsmaßnahme kurz vor Ende der Amtszeit

    Auszug aus LAG Hamburg, 18.07.2012 - 5 TaBV 2/12
    Für die Frage, ob die konkreten Aufgaben des einzelnen Betriebsratsmitgliedes seine Schulung erforderlich machen, ist darauf abzustellen, ob nach den Verhältnissen des einzelnen Betriebes Fragen anstehen oder absehbar in naher Zukunft anstehen werden, die der Beteiligung des Betriebsrates unterliegen und für die im Hinblick auf den Wissensstand des Betriebsrats eine Schulung eines Betriebsratsmitgliedes gegebenenfalls unter Berücksichtigung der Aufgabenverteilung im Betriebsrat erforderlich erscheint, damit der Betriebsrat seine Beteiligungsrechte sach- und fachgerecht ausüben kann (BAG, Beschl. v. 7. Juni 1989, Az. 7 ABR 26/88, E 62, 74).
  • BAG, 10.11.1993 - 7 ABR 68/92

    Betriebsrat: Schulung - neues Computersystem - Zeitpunkt der Erforderlichkeit

    Auszug aus LAG Hamburg, 18.07.2012 - 5 TaBV 2/12
    Entscheidend ist dabei der Zeitpunkt der Beschlussfassung des Betriebsrates (BAG, Beschl. v. 10. November 1993, Az. 7 ABR 68/92, Juris).
  • BAG, 18.01.1994 - 1 ABR 43/93

    Elementare Verfahrensgrundsätze der Einigungsstelle

    Auszug aus LAG Hamburg, 18.07.2012 - 5 TaBV 2/12
    Sowohl die Belange des Betriebs wie der betroffenen Arbeitnehmer sollen angemessen berücksichtigt werden (BAG 18. Januar 1994 - 1 ABR 43/93 - AP Nr. 51 zu § 76 BetrVG 1972).
  • BAG, 28.06.1995 - 7 ABR 55/94

    Schulung durch einen gewerkschaftsnahen gemeinnützigen Verein

    Auszug aus LAG Hamburg, 18.07.2012 - 5 TaBV 2/12
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (28.06.1995 - 7 ABR 55/94 - AP Nr. 48 zu § 40 BetrVG 1972 mwN., juris) zählen zu den Kosten der Tätigkeit des Betriebsrats auch die Schulungskosten seiner Mitglieder.
  • BAG, 07.05.2008 - 7 AZR 90/07

    Betriebsrat - Schulungsveranstaltung - Erforderlichkeit

    Auszug aus LAG Hamburg, 18.07.2012 - 5 TaBV 2/12
    Soweit es sich dabei nicht um die Vermittlung von sogenannten "Grundkenntnissen" handelt, muss ein aktueller, betriebsbezogener Anlass für die Annahme bestehen, dass die auf der Schulungsveranstaltung zu erwerbenden Kenntnisse derzeit oder in naher Zukunft von dem zu schulenden Betriebsratsmitglied benötigt werden, damit der Betriebsrat seine Beteiligungsrechte sach- und fachgerecht ausüben kann (BAG, Beschl. v. 19. März 2008, Az. 7 ABR 2/07, Juris; BAG, Urt. v. 7. Mai 2008, Az. 7 AZR 90/07, AP Nr. 145 zu § 37 BetrVG 1972).
  • LAG Nürnberg, 01.09.2009 - 6 TaBV 18/09

    Betriebsratsschulung - Erforderlichkeit - Beurteilungsspielraum -

    Auszug aus LAG Hamburg, 18.07.2012 - 5 TaBV 2/12
    Hierzu gehört die Prüfung anhand der Ausschreibungen, ob eine früher besuchte Schulung nicht dieselben oder ähnliche Kenntnisse vermittelt hat (LAG Nürnberg, Beschl. v. 01. September 2009, Az. 6 TaBV 18/09, Juris).
  • BAG, 20.08.2014 - 7 ABR 64/12

    Schulungskosten eines Betriebsratsmitglieds

    Auf die Rechtsbeschwerde der Arbeitgeberin wird der Beschluss des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 18. Juli 2012 - 5 TaBV 2/12 - aufgehoben.
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