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   LAG Hamm, 14.04.2005 - 8 Sa 2196/04   

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https://dejure.org/2005,9727
LAG Hamm, 14.04.2005 - 8 Sa 2196/04 (https://dejure.org/2005,9727)
LAG Hamm, Entscheidung vom 14.04.2005 - 8 Sa 2196/04 (https://dejure.org/2005,9727)
LAG Hamm, Entscheidung vom 14. April 2005 - 8 Sa 2196/04 (https://dejure.org/2005,9727)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Gratifikation / Ausschluss von Gratifikationsleistung / Gleichbehandlung / Maßregelung

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    BGB §§ 242, 611, 612 a
    Gratifikation / Ausschluss von Gratifikationsleistung / Gleichbehandlung / Maßregelung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf eine Weihnachtsgratifikation; Folgen einer Formulierung im schriftlichen Arbeitsvertrag über eine gesonderte Vergütung des Urlaubsgeldes und Weihnachtsgeldes ; Voraussetzungen für das Vorliegen einer betrieblichen Übung; Auswirkungen einer Erbringung einer ...

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 12.06.2002 - 10 AZR 340/01

    Maßregelungsverbot - Ausschluß von freiwilliger Leistung

    Auszug aus LAG Hamm, 14.04.2005 - 8 Sa 2196/04
    Dies gilt auch im Bereich freiwilliger Leistungen (BAG, Urteil vom 28.07.1992 - 1 AZR 87/92 - AP GG Art. 9 Arbeitskampf Nr. 123; zur Erfolgsbeteiligung: BAG, Urteil vom 12.06.2002 - 10 AZR 340/01 - AP Nr. 8 zu § 612 a BGB).

    Dementsprechend hat das Bundesarbeitsgericht in der Entscheidung vom 12.06.2002 (10 AZR 340/01 - AP Nr. 8 zu § 612 a BGB), welche eine mit dem vorliegenden Sachverhalt vergleichbare Gestaltung betrifft, die Berücksichtigung der Gesichtspunkte unterschiedlicher "Profitabilität" der betroffenen Arbeitsverhältnisse oder den Gedanken der "Kompensation" wegen verschlechterter Vertragsbedingungen nicht einmal erwogen.

  • BAG, 05.06.1996 - 10 AZR 883/95

    Freiwilligkeitsvorbehalt für Gratifikation

    Auszug aus LAG Hamm, 14.04.2005 - 8 Sa 2196/04
    Zwar ist richtig, dass der Arbeitgeber bei der Gewährung einer freiwilligen Leistung bis zur Erteilung des konkreten Leistungsversprechens oder der tatsächlichen Auszahlung der Leistung darin frei ist zu bestimmen, ob und nach welchen Gesichtspunkten er aktuell eine Sonderzahlung erbringen will (BAG AP Nr. 193 zu § 611 BGB Gratifikation).
  • BAG, 19.06.2001 - 3 AZR 557/00

    Zusatzversorgung im Rahmen der Refinanzierung

    Auszug aus LAG Hamm, 14.04.2005 - 8 Sa 2196/04
    Der von der Beklagten zitierten Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (Urteil vom 19.06.2001 - 3 AZR 557/00 - AP Nr. 50 zu § 1 BetrAVG Gleichbehandlung), welche die unterschiedliche Gewährung von Versorgungsleistungen unter Berücksichtigung bestehender Refinanzierungsmöglichkeiten nach dem Ersatzschulfinanzgesetzt betrifft, lässt sich keineswegs der allgemeine Grundsatz entnehmen, die unterschiedliche Behandlung von Arbeitnehmergruppen sei stets unter dem Gesichtspunkt unterschiedlicher Profitabilität des Arbeitsverhältnisses zulässig.
  • BAG, 23.02.2000 - 10 AZR 1/99

    Eingruppierung einer Grundschullehrerin im Aufstiegsamt

    Auszug aus LAG Hamm, 14.04.2005 - 8 Sa 2196/04
    In Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts liegt weiter eine Benachteiligung im Sinne des § 612 a BGB nicht nur dann vor, wenn der Arbeitnehmer eine Einbuße erleidet, d.h. wenn sich seine Situation gegenüber dem bisherigen Zustand verschlechtert, sondern auch dann, wenn ihm Vorteile vorenthalten werden, welche der Arbeitgeber anderen Arbeitnehmern gewährt, wenn diese entsprechende Rechte nicht ausgeübt haben (BAG, Urteil vom 23.02.2000 - 10 AZR 1/99 - BAGE 94, 11 ff. - AP Nr. 80 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer).
  • BAG, 10.08.1988 - 5 AZR 571/87

    Einstufung eines wissenschaftlichen Mitarbeiters - Anspruch auf die Anpassung

    Auszug aus LAG Hamm, 14.04.2005 - 8 Sa 2196/04
    Auch der neu eintretende Arbeitnehmer nimmt nämlich an einer bestehenden betrieblichen Übung teil, so dass maßgeblich ist, ob der Arbeitgeber gegenüber der Belegschaft insgesamt eine dreimalige vorbehaltlose Zahlung erbracht hat (BAG AP Nr. 32 zu § 242 BGB Betriebliche Übung).
  • BAG, 28.07.1992 - 1 AZR 87/92

    Prämie an Nichtstreikende und tarifliches Maßregelungsverbot

    Auszug aus LAG Hamm, 14.04.2005 - 8 Sa 2196/04
    Dies gilt auch im Bereich freiwilliger Leistungen (BAG, Urteil vom 28.07.1992 - 1 AZR 87/92 - AP GG Art. 9 Arbeitskampf Nr. 123; zur Erfolgsbeteiligung: BAG, Urteil vom 12.06.2002 - 10 AZR 340/01 - AP Nr. 8 zu § 612 a BGB).
  • BAG, 18.09.1974 - 4 AZR 566/73

    Schichtführer in kommunalem Schlachthof - Meister - Arbeiter - Angestellter -

    Auszug aus LAG Hamm, 14.04.2005 - 8 Sa 2196/04
    In Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts liegt weiter eine Benachteiligung im Sinne des § 612 a BGB nicht nur dann vor, wenn der Arbeitnehmer eine Einbuße erleidet, d.h. wenn sich seine Situation gegenüber dem bisherigen Zustand verschlechtert, sondern auch dann, wenn ihm Vorteile vorenthalten werden, welche der Arbeitgeber anderen Arbeitnehmern gewährt, wenn diese entsprechende Rechte nicht ausgeübt haben (BAG, Urteil vom 23.02.2000 - 10 AZR 1/99 - BAGE 94, 11 ff. - AP Nr. 80 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer).
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