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   LAG Hamm, 14.04.2011 - 15 Sa 125/11   

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https://dejure.org/2011,14061
LAG Hamm, 14.04.2011 - 15 Sa 125/11 (https://dejure.org/2011,14061)
LAG Hamm, Entscheidung vom 14.04.2011 - 15 Sa 125/11 (https://dejure.org/2011,14061)
LAG Hamm, Entscheidung vom 14. April 2011 - 15 Sa 125/11 (https://dejure.org/2011,14061)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Beseitigungsanspruch hinsichtlich in Lagerräumen angebrachter Videokameras; unverhältnismäßiger Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    §§ 1004, 823 BGB, Art. 1, 2 GG
    Beseitigungsanspruch hinsichtlich in Lagerräumen angebrachter Videokameras; unverhältnismäßiger Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Inhalt einer Betriebsvereinbarung über eine Videoüberwachung im Betrieb hat sich an höherrangigem Recht zu orientieren; Zulässigkeit und Grenzen der Videoüberwachung im Betrieb

  • tis-gdv.de

    Betriebsvereinbarung, Personlichkeitsrechte, öffentlich zugänglicher Raum

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeit und Grenzen der Videoüberwachung im Betrieb

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Keine Videokameras in Lagerräumen!

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Unzulässige Videoüberwachung

  • it-rechts-praxis.de (Kurzinformation)

    Zur Bedeutung der Betriebsvereinbarung im Beschäftigtendatenschutz

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 15.12.1983 - 1 BvR 209/83

    Volkszählung

    Auszug aus LAG Hamm, 14.04.2011 - 15 Sa 125/11
    Das als Teil des allgemeinen Persönlichkeitsrechts zu verstehende Recht auf informationelle Selbstbestimmung bedarf dabei unter den Bedingungen der automatischen Datenverarbeitung eines besonderen Schutzes (vgl. ausführlich BVerfG v. 15.12.1983 - 1 BvR 209/83 u.a., BVerfGE 61, 1 ; BAG v. 29.06.2004, a.a.0.; BAG v. 26.08.2008, a.a.0.).
  • BAG, 26.08.2008 - 1 ABR 16/07

    Videoüberwachung im Betrieb

    Auszug aus LAG Hamm, 14.04.2011 - 15 Sa 125/11
    aa) Zwar sind Arbeitgeber und Betriebsrat grundsätzlich befugt, eine Videoüberwachung im Betrieb einzuführen (BAG vom 29.06.2004 - 1 ABR 21/03, BAGE 111, 173; BAG vom 26.08.2008 - 1 ABR 16/07, NZA 2008, 1187) und haben insoweit eine umfassende Kompetenz zur Regelung betrieblicher Arbeitsbedingungen sowie von Fragen der Ordnung des Betriebes.
  • BVerfG, 22.06.1982 - 1 BvR 1376/79

    Wahlkampf/'CSU : NPD Europas'

    Auszug aus LAG Hamm, 14.04.2011 - 15 Sa 125/11
    Das als Teil des allgemeinen Persönlichkeitsrechts zu verstehende Recht auf informationelle Selbstbestimmung bedarf dabei unter den Bedingungen der automatischen Datenverarbeitung eines besonderen Schutzes (vgl. ausführlich BVerfG v. 15.12.1983 - 1 BvR 209/83 u.a., BVerfGE 61, 1 ; BAG v. 29.06.2004, a.a.0.; BAG v. 26.08.2008, a.a.0.).
  • BVerfG, 11.03.2008 - 1 BvR 2074/05

    Automatisierte Kennzeichenerfassung

    Auszug aus LAG Hamm, 14.04.2011 - 15 Sa 125/11
    Für diese Feststellung bedarf es einer Gesamtabwägung der Intensität des Eingriffs und des Gewichts der ihn rechtfertigenden Gründe (vgl. insgesamt BAG v. 29.06.2004, a.a.0.; BVerfG v. 11.03.2008 - 1 BvR 2074/05 und 1 BvR 1224/07, NJW 2008, 1505).
  • BAG, 29.06.2004 - 1 ABR 21/03

    Videoüberwachung am Arbeitsplatz - Verhältnismäßigkeitsgrundsatz

    Auszug aus LAG Hamm, 14.04.2011 - 15 Sa 125/11
    aa) Zwar sind Arbeitgeber und Betriebsrat grundsätzlich befugt, eine Videoüberwachung im Betrieb einzuführen (BAG vom 29.06.2004 - 1 ABR 21/03, BAGE 111, 173; BAG vom 26.08.2008 - 1 ABR 16/07, NZA 2008, 1187) und haben insoweit eine umfassende Kompetenz zur Regelung betrieblicher Arbeitsbedingungen sowie von Fragen der Ordnung des Betriebes.
  • LAG Hessen, 25.10.2010 - 7 Sa 1586/09

    Anspruch auf Zahlung einer Geldentschädigung - Verletzung des

    Auszug aus LAG Hamm, 14.04.2011 - 15 Sa 125/11
    Nicht öffentlich zugänglich sind demgegenüber Räume, die nur von einem bestimmten oder bestimmbaren Personenkreis betreten werden dürfen (LAG Hessen v. 25.10.2010 - 7 Sa 1586/09, juris).
  • BAG, 22.03.2005 - 1 ABR 64/03

    Sperrwirkung eines Tarifvertrags

    Auszug aus LAG Hamm, 14.04.2011 - 15 Sa 125/11
    Bei Teilnichtigkeit einer Betriebsvereinbarung bleibt der übrige Teil grundsätzlich wirksam, soweit er noch eine sinnvolle und in sich geschlossene Regelung enthält (BAG v. 22.03.2005 - 1 ABR 64/03, BAGE 114, 162 n.w.N.).
  • BVerfG, 29.08.2007 - 1 BvR 1223/07

    Contergan-Film

    Auszug aus LAG Hamm, 14.04.2011 - 15 Sa 125/11
    Für diese Feststellung bedarf es einer Gesamtabwägung der Intensität des Eingriffs und des Gewichts der ihn rechtfertigenden Gründe (vgl. insgesamt BAG v. 29.06.2004, a.a.0.; BVerfG v. 11.03.2008 - 1 BvR 2074/05 und 1 BvR 1224/07, NJW 2008, 1505).
  • ArbG Bocholt, 23.12.2011 - 1 Ca 1646/11

    Geldentschädigung wegen einer Videoüberwachung am Arbeitsplatz.

    Die Entscheidung ist aufgrund Urteils des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 14.04.2011 (15 Sa 125/11, Blatt 20 ff. der Akte) rechtskräftig.

    Bis zur Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 14.04.2011 im Berufungsverfahren mit dem Aktenzeichen 15 Sa 125/11 habe die Beklagte angesichts der abgeschlossenen Betriebsvereinbarung davon ausgehen dürfen, die Videokameras installieren zu dürfen.

    Im Falle des Klägers stellt die Videoüberwachung einen schwerwiegenden Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht dar (vergleiche so bereits: Landesarbeitsgericht Hamm, Urteil vom 14.04.2011, 15 Sa 125/11; in der Vorinstanz: Arbeitsgericht Bocholt, Urteil vom 10.12.2010, 1 Ca 957/10).

    Die Rechtskraft der Entscheidungen der Kammer vom 10.12.2010 im Rechtsstreit mit dem Aktenzeichen 1 Ca 957/10 und des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 14.04.2011 im Berufungsverfahren mit dem Aktenzeichen 15 Sa 125/11 erstreckt sich nicht gemäß § 322 Abs. 1 ZPO auf den vorliegenden Streitgegenstand.

    Die Kammer folgt dennoch in jeder Hinsicht den Ausführungen des Landesarbeitsgerichts Hamm im Urteil vom 14.04.2011 (15 Sa 125/11) und wiederholt ihre vorhergehenden erstinstanzlichen Ausführungen im Urteil vom 10.12.2010 (1 Ca 957/10).

    Aufgrund entsprechender Teilnichtigkeit kann sich die Beklagte auch nicht gemäß § 4 Abs. 1 BDSG auf die Betriebsvereinbarung vom 09.03.2010/23.10.2010 berufen (vergleiche wiederum: Landesarbeitsgericht Hamm, Urteil vom 14.04.2011, 15 Sa 125/11; Arbeitsgericht Bocholt, Urteil vom 10.12.2010, 1 Ca 957/10; vergleiche zur Betriebsvereinbarung als Rechtfertigungsgrundlage: Thüsing , NZA 2011, 16, 17 f. m.w.N.).

    Immerhin hat der Gesetzgeber auch für die Videoüberwachung öffentlich zugänglicher Räume die Regelungen in §§ 13, 14 BDSG nicht als ausreichend erachtet, sondern mit § 6 b BDSG (siehe zur nicht gegebenen Einschlägigkeit dieser Regelung im vorliegenden Fall bereits: Landesarbeitsgericht Hamm, Urteil vom 14.04.2011, 15 Sa 125/11) eine spezielle Ermächtigungsnorm für erforderlich gehalten (offen gelassen: Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 29.06.2004, 1 ABR 21/03; vergleiche kritisch: Grimm/Schiefer , RdA 2009, 329, 336).

    Schließlich ist nicht erkennbar, weshalb - wie von der Beklagten vorgetragen - ein etwaiges Vertrauen erst durch die zweitinstanzliche Entscheidung vom 14.04.2011 im Berufungsverfahren (15 Sa 125/11) erschüttert worden wäre und nicht bereits durch die Entscheidung der Kammer vom 10.12.2010 (1 Ca 957/10).

  • LAG Hamm, 30.10.2012 - 9 Sa 158/12

    Geldentschädigung wegen illegaler Videoüberwachung am Arbeitsplatz?

    Die hiergegen gerichtete Berufung hat das Landesarbeitsgericht Hamm mit Urteil vom 14.04.2011, Az. 15 Sa 125/11, welches beiden Parteien am 07.07.2011 zugestellt wurde, rechtskräftig zurückgewiesen.

    Bis zur Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 14.04.2011 im Berufungsverfahren mit dem Aktenzeichen 15 Sa 125/11 habe die Beklagte angesichts der abgeschlossenen Betriebsvereinbarung davon ausgehen dürfen, die Videokameras installieren zu dürfen.

    Sie hat entgegen den zutreffenden gerichtlichen Entscheidungen in dem Verfahren ArbG Bocholt 1 Ca 957/10 und nachgehend LAG Hamm 15 Sa 125/11, rechtskräftig angesichts einer Zustellung des Urteils am 07.07.2011 bei der Beklagten seit dem Beginn des 08.08.2011, denen die Berufungskammer folgt, die Kameras rechtswidrig innerhalb des hier relevanten Zeitraums nicht abgebaut.

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