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   LAG Hamm, 15.12.2011 - 15 Sa 1184/11   

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https://dejure.org/2011,42623
LAG Hamm, 15.12.2011 - 15 Sa 1184/11 (https://dejure.org/2011,42623)
LAG Hamm, Entscheidung vom 15.12.2011 - 15 Sa 1184/11 (https://dejure.org/2011,42623)
LAG Hamm, Entscheidung vom 15. Dezember 2011 - 15 Sa 1184/11 (https://dejure.org/2011,42623)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Außerordentliche Kündigung; Verletzung der Integrität des Eigentums oder Vermögens; Anforderungen an eine Verdachtskündigung

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Außerordentliche Kündigung; Verletzung der Integrität des Eigentums oder Vermögens; Anforderungen an eine Verdachtskündigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 10.06.2010 - 2 AZR 541/09

    "Fall Emmely" - Fristlose Kündigung - unrechtmäßiges Einlösen aufgefundener

    Auszug aus LAG Hamm, 15.12.2011 - 15 Sa 1184/11
    Ein solches Verhalten kann auch dann einen wichtigen Grund im Sinne des § 626 Abs. 1 BGB darstellen, wenn die rechtswidrige Handlung möglicherweise zu gar keinem Schaden geführt hat (BAG vom 10.06.2010 - 2 AZR 541/09, NZA 2010, 1227; BAG vom 13.07.2007 - 2 AZR 537/06, NZA 2008, 1008; BAG vom 12.08.1999 - 2 AZR 923/98, NZA 2000, 421).

    Eine Verdachtskündigung kann gerechtfertigt sein, wenn sich starke Verdachtsmomente auf objektive Tatsachen begründen, die Verdachtsmomente geeignet sind, dass für die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses erforderliche Vertrauen zu zerstören, und der Arbeitgeber alle zumutbaren Anstrengungen zur Aufklärung des Sachverhalts unternommen, insbesondere dem Arbeitnehmer Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben hat (BAG vom 27.01.2011 - 2 AZR 825/09, NZA 2011, 798; BAG vom 10.06.2010 - 2 AZR 541/09, NZA 2010, 1227; BAG vom 23.06.2009 - 2 AZR 474/07, AP BGB § 626 Verdacht strafbarer Handlung Nr. 47; BAG vom 10.02.2005 - 2 AZR 189/04, NZA 2005, 1056 m.w.N.).

  • BAG, 27.01.2011 - 2 AZR 825/09

    Außerordentliche Verdachtskündigung - Beginn der Frist des § 626 Abs. 2 BGB -

    Auszug aus LAG Hamm, 15.12.2011 - 15 Sa 1184/11
    Eine Verdachtskündigung kann gerechtfertigt sein, wenn sich starke Verdachtsmomente auf objektive Tatsachen begründen, die Verdachtsmomente geeignet sind, dass für die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses erforderliche Vertrauen zu zerstören, und der Arbeitgeber alle zumutbaren Anstrengungen zur Aufklärung des Sachverhalts unternommen, insbesondere dem Arbeitnehmer Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben hat (BAG vom 27.01.2011 - 2 AZR 825/09, NZA 2011, 798; BAG vom 10.06.2010 - 2 AZR 541/09, NZA 2010, 1227; BAG vom 23.06.2009 - 2 AZR 474/07, AP BGB § 626 Verdacht strafbarer Handlung Nr. 47; BAG vom 10.02.2005 - 2 AZR 189/04, NZA 2005, 1056 m.w.N.).
  • BAG, 13.12.2007 - 2 AZR 537/06

    Außerordentliche Kündigung - betriebsverfassungswidrig erlangte Information

    Auszug aus LAG Hamm, 15.12.2011 - 15 Sa 1184/11
    Ein solches Verhalten kann auch dann einen wichtigen Grund im Sinne des § 626 Abs. 1 BGB darstellen, wenn die rechtswidrige Handlung möglicherweise zu gar keinem Schaden geführt hat (BAG vom 10.06.2010 - 2 AZR 541/09, NZA 2010, 1227; BAG vom 13.07.2007 - 2 AZR 537/06, NZA 2008, 1008; BAG vom 12.08.1999 - 2 AZR 923/98, NZA 2000, 421).
  • BAG, 19.04.2007 - 2 AZR 78/06

    Außerordentliche Kündigung - Direktionsrecht

    Auszug aus LAG Hamm, 15.12.2011 - 15 Sa 1184/11
    Entscheidend ist allein der Verstoß des Arbeitnehmers gegen vertragliche Haupt- oder Nebenpflichten und der mit ihm verbundene Vertrauensbruch (BAG vom 19.04.2007 - 2 AZR 78/06, AP BGB § 611 Direktionsrecht Nr. 77).
  • BAG, 23.06.2009 - 2 AZR 474/07

    Außerordentliche, hilfsweise ordentliche Tat- bzw. Verdachtskündigung

    Auszug aus LAG Hamm, 15.12.2011 - 15 Sa 1184/11
    Eine Verdachtskündigung kann gerechtfertigt sein, wenn sich starke Verdachtsmomente auf objektive Tatsachen begründen, die Verdachtsmomente geeignet sind, dass für die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses erforderliche Vertrauen zu zerstören, und der Arbeitgeber alle zumutbaren Anstrengungen zur Aufklärung des Sachverhalts unternommen, insbesondere dem Arbeitnehmer Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben hat (BAG vom 27.01.2011 - 2 AZR 825/09, NZA 2011, 798; BAG vom 10.06.2010 - 2 AZR 541/09, NZA 2010, 1227; BAG vom 23.06.2009 - 2 AZR 474/07, AP BGB § 626 Verdacht strafbarer Handlung Nr. 47; BAG vom 10.02.2005 - 2 AZR 189/04, NZA 2005, 1056 m.w.N.).
  • BAG, 07.07.2011 - 2 AZR 355/10

    Außerordentliche Kündigung - Interessenabwägung - mittelbare Diskriminierung

    Auszug aus LAG Hamm, 15.12.2011 - 15 Sa 1184/11
    Alsdann bedarf es der Prüfung, ob dem Kündigenden die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unter Berücksichtigung der konkreten Umstände des Falls und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile jedenfalls bis zum Ablauf der Kündigungsfrist zumutbar ist oder nicht (vgl. nur BAG vom 07.07.2011 - 2 AZR 355/10, NZA 2011, 1412 m.w.N.).
  • BAG, 12.08.1999 - 2 AZR 923/98

    Außerordentliche Verdachtskündigung

    Auszug aus LAG Hamm, 15.12.2011 - 15 Sa 1184/11
    Ein solches Verhalten kann auch dann einen wichtigen Grund im Sinne des § 626 Abs. 1 BGB darstellen, wenn die rechtswidrige Handlung möglicherweise zu gar keinem Schaden geführt hat (BAG vom 10.06.2010 - 2 AZR 541/09, NZA 2010, 1227; BAG vom 13.07.2007 - 2 AZR 537/06, NZA 2008, 1008; BAG vom 12.08.1999 - 2 AZR 923/98, NZA 2000, 421).
  • BAG, 10.02.2005 - 2 AZR 189/04

    Ordentliche Verdachtskündigung

    Auszug aus LAG Hamm, 15.12.2011 - 15 Sa 1184/11
    Eine Verdachtskündigung kann gerechtfertigt sein, wenn sich starke Verdachtsmomente auf objektive Tatsachen begründen, die Verdachtsmomente geeignet sind, dass für die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses erforderliche Vertrauen zu zerstören, und der Arbeitgeber alle zumutbaren Anstrengungen zur Aufklärung des Sachverhalts unternommen, insbesondere dem Arbeitnehmer Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben hat (BAG vom 27.01.2011 - 2 AZR 825/09, NZA 2011, 798; BAG vom 10.06.2010 - 2 AZR 541/09, NZA 2010, 1227; BAG vom 23.06.2009 - 2 AZR 474/07, AP BGB § 626 Verdacht strafbarer Handlung Nr. 47; BAG vom 10.02.2005 - 2 AZR 189/04, NZA 2005, 1056 m.w.N.).
  • BAG, 30.06.1983 - 2 AZR 540/81
    Auszug aus LAG Hamm, 15.12.2011 - 15 Sa 1184/11
    Der Verdacht muss zum einen auf konkrete Tatsachen gestützt sein und sich aus Umständen ergeben, die so beschaffen sind, dass sie einen verständigen und gerecht abwägenden Arbeitgeber zum Ausspruch der Kündigung veranlassen können (BAG vom 10.02.2005, a.a.0. m. Hinw. auf BAG vom 30.06.1983 - 2 AZR 540/81).
  • LAG Hamm, 27.09.2012 - 15 Sa 782/12

    Fristlose Kündigung des Arbeitsverhältnisses wegen Besitzes eines Stempels

    Für die kündigungsrechtliche Bewertung ist die strafrechtliche Beurteilung nicht maßgeblich, sondern es kommt entscheidungserheblich auf die Schwere der Vertragspflichtverletzung an (BAG 12.05.2010, a.a.O.; LAG Hamm 15.12.2011 - 15 Sa 1184/11, juris).
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