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   LAG Hamm, 21.05.1985 - 7 (5) Sa 1991/84   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1985,5479
LAG Hamm, 21.05.1985 - 7 (5) Sa 1991/84 (https://dejure.org/1985,5479)
LAG Hamm, Entscheidung vom 21.05.1985 - 7 (5) Sa 1991/84 (https://dejure.org/1985,5479)
LAG Hamm, Entscheidung vom 21. Mai 1985 - 7 (5) Sa 1991/84 (https://dejure.org/1985,5479)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorliegen eines betriebsbedingten Kündigungsgrundes; Darlegung des Grundes einer Betriebseinschränkung durch den Arbeitgeber; Unterschrift eines Bevllmächtigten unter einer Kündigungsanzeige; Anlass für eine Massenentlassung ; Vornahme einer individuellen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 1986, 246
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (7)

  • ArbG Düsseldorf, 24.08.2018 - 14 Ca 3999/18
    Denn die Form des § 126 BGB und § 17 Abs. 3 Satz 2 KSchG ist gewahrt, wenn entweder der Erklärende selbst oder der bevollmächtigte Vertreter unterschreibt (vgl. LAG Hamm 21.05.1985 - 7 (5) Sa 1991/84, Ziffer 3 a).
  • BAG, 14.08.1986 - 2 AZR 616/85
    des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 21. Mai 1985 - 7 (5) Sa 1991/84 - wird auf seine.
  • ArbG Düsseldorf, 11.04.2018 - 3 Ca 6910/17

    Fluggesellschaft Stilllegung Betriebsteilübergang

    Denn die Form des § 126 BGB und § 17 Abs. 3 Satz 2 KSchG ist gewahrt, wenn entweder der Erklärende selbst oder der bevollmächtigte Vertreter unterschreibt (vgl. LAG Hamm, 21.05.1985 - 7 (5) Sa 1991/84, Ziffer 3 a).
  • BAG, 21.03.1991 - 8 AZR 328/89

    Haftung des Sequesters und des Konkursverwalters - Verhandlungen über einen

    Selbst wenn der Beklagte zu 1) in dieser Weise gebunden gewesen wäre (gegen eine solche Bindung z.B. LAG Hamm, ZIP 1986, 246), hätte die Klage keinen Erfolg.
  • BAG, 21.03.1991 - 8 AZR 327/89

    Schadensersatz für nicht beantragten Urlaub vor Eröffnung des Konkurses -

    Selbst wenn der Beklagte zu 1) in dieser Weise gebunden gewesen wäre (gegen eine solche Bindung z.B. LAG Hamm, ZIP 1986, 246), hätte die Klage keinen Erfolg.
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