Rechtsprechung
LAG Hessen, 05.12.2018 - 6 Sa 1103/17 |
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Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 1 KSchG
- IWW
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
KSchG § 1
Soziale Auswahl; wechselseitige Austauschbarkeit - rechtsportal.de
KSchG § 1 Abs. 2 S. 1-2; KSchG § 2 Abs. 3
Prüfungsanforderungen an eine sozial gerechtfertigte betriebsbedingte Änderungskündigung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Frankfurt/Main, 15.01.2014 - 15 Ca 4524/13
- LAG Hessen, 25.05.2016 - 6 Sa 452/14
- BAG, 18.05.2017 - 2 AZR 606/16
- LAG Hessen, 05.12.2018 - 6 Sa 1103/17
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BAG, 18.05.2017 - 2 AZR 606/16
Ordentliche betriebsbedingte Änderungskündigung
Auszug aus LAG Hessen, 05.12.2018 - 6 Sa 1103/17
Hier bezieht sich der Kläger auf eine Vergleichbarkeit mit den Arbeitnehmern der sog. Gruppe "TIBF", dass das Gebot der ausreichenden Berücksichtigung sozialer Gesichtspunkte gemäß § 1 Abs. 3 KSchG auch für betriebsbedingte Änderungskündigungen gilt und dass es bei diesen für die Vergleichbarkeit der Arbeitnehmer darauf ankommt, ob die Arbeitnehmer auch für die Tätigkeit, die Gegenstand des Änderungsangebotes ist, wenigstens annähernd gleich geeignet sind, ob eine Austauschbarkeit, also auch bezogen auf den mit der Änderungskündigung angebotenen Arbeitsplatz gegeben ist, entspricht der Rechtsprechung des zweiten Senats des Bundesarbeitsgerichtes (vgl. BAG v. 18. Mai 2017 - 2 AZR 606/16 - und BAG v. 09. September 2010 - 2 AZR 936/08 -).Die Beteiligung des Betriebsrates gemäß § 99 BetrVG im Falle einer Versetzung des Arbeitnehmers ist keine Wirksamkeit für eine mit diesem Ziel erklärte Änderungskündigung (vgl. BAG v. 18. Mai 2017 - 2 AZR 606/16 - und BAG v. 08. Juni 1995 - 2 AZR 739/94 -).
- BAG, 08.06.1995 - 2 AZR 739/94
Auszug aus LAG Hessen, 05.12.2018 - 6 Sa 1103/17
Die Beteiligung des Betriebsrates gemäß § 99 BetrVG im Falle einer Versetzung des Arbeitnehmers ist keine Wirksamkeit für eine mit diesem Ziel erklärte Änderungskündigung (vgl. BAG v. 18. Mai 2017 - 2 AZR 606/16 - und BAG v. 08. Juni 1995 - 2 AZR 739/94 -). - BAG, 23.06.2005 - 2 AZR 642/04
Betriebsbedingte Änderungskündigung
Auszug aus LAG Hessen, 05.12.2018 - 6 Sa 1103/17
Notwendig ist auf der ersten Stufe der Prüfung ein organisatorisches Konzept, aus dem sich das Bedürfnis nach Änderungen der Arbeitsbedingungen ergibt, also eine "konzeptionelle Unternehmerentscheidung" (vgl. BAG v. 23. Juni 2005 - 2 AZR 642/04 -). - BAG, 09.09.2010 - 2 AZR 936/08
Änderungskündigung
Auszug aus LAG Hessen, 05.12.2018 - 6 Sa 1103/17
Hier bezieht sich der Kläger auf eine Vergleichbarkeit mit den Arbeitnehmern der sog. Gruppe "TIBF", dass das Gebot der ausreichenden Berücksichtigung sozialer Gesichtspunkte gemäß § 1 Abs. 3 KSchG auch für betriebsbedingte Änderungskündigungen gilt und dass es bei diesen für die Vergleichbarkeit der Arbeitnehmer darauf ankommt, ob die Arbeitnehmer auch für die Tätigkeit, die Gegenstand des Änderungsangebotes ist, wenigstens annähernd gleich geeignet sind, ob eine Austauschbarkeit, also auch bezogen auf den mit der Änderungskündigung angebotenen Arbeitsplatz gegeben ist, entspricht der Rechtsprechung des zweiten Senats des Bundesarbeitsgerichtes (vgl. BAG v. 18. Mai 2017 - 2 AZR 606/16 - und BAG v. 09. September 2010 - 2 AZR 936/08 -).