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   LAG Rheinland-Pfalz, 10.05.2007 - 4 TaBV 32/06   

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https://dejure.org/2007,14236
LAG Rheinland-Pfalz, 10.05.2007 - 4 TaBV 32/06 (https://dejure.org/2007,14236)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 10.05.2007 - 4 TaBV 32/06 (https://dejure.org/2007,14236)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 10. Mai 2007 - 4 TaBV 32/06 (https://dejure.org/2007,14236)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unterlassungsantrag eines Betriebsrats gegen eine einseitige Anordnung von Mehrarbeit durch den Arbeitgeber ohne Einholung der Zustimmung des Betriebsrats; Anforderungen an die Bestimmtheit eines Unterlassungsantrags im Beschlussverfahren; Beseitigung eines ...

  • Judicialis

    BetrVG § 23; ; BetrVG § 23 Abs. 3; ; BetrVG § 87; ; BetrVG § 87 Abs. 1; ; BetrVG § 87 Abs. 1 Nr. 3; ; ZPO § 890; ; ZPO § 253 Abs. 2 Nr. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BetrVG § 23 Abs. 3 § 87 Abs. 1 Nr. 3
    Keine Mitbestimmung bei minutenweiser Überschreitung des Arbeitszeitendes von Kassiererinnen in Einzelhandelgeschäft

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • LAG Hamm, 04.08.2006 - 10 TaBV 53/06

    einstweilige Verfügung im Beschlussverfahren; Unterlassungsanspruch des

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 10.05.2007 - 4 TaBV 32/06
    Der Unterlassungsanspruch des Betriebsrates ergibt sich nämlich bereits aus einem Verstoß des Arbeitgebers gegen Mitbestimmungsrecht nach § 87 Abs. 1 BetrVG, der keine grobe Pflichtverletzung des Arbeitgebers voraussetzt (LAG Hamm, Beschluss vom 04.08.2006 - 10 TaBV 53/06).
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