Rechtsprechung
LAG Rheinland-Pfalz, 10.05.2007 - 4 TaBV 32/06 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Unterlassungsantrag eines Betriebsrats gegen eine einseitige Anordnung von Mehrarbeit durch den Arbeitgeber ohne Einholung der Zustimmung des Betriebsrats; Anforderungen an die Bestimmtheit eines Unterlassungsantrags im Beschlussverfahren; Beseitigung eines ...
- Judicialis
BetrVG § 23; ; BetrVG § 23 Abs. 3; ; BetrVG § 87; ; BetrVG § 87 Abs. 1; ; BetrVG § 87 Abs. 1 Nr. 3; ; ZPO § 890; ; ZPO § 253 Abs. 2 Nr. 2
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BetrVG § 23 Abs. 3 § 87 Abs. 1 Nr. 3
Keine Mitbestimmung bei minutenweiser Überschreitung des Arbeitszeitendes von Kassiererinnen in Einzelhandelgeschäft - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Mainz, 20.04.2006 - 2 BV 102/05
- LAG Rheinland-Pfalz, 10.05.2007 - 4 TaBV 32/06
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- LAG Hamm, 04.08.2006 - 10 TaBV 53/06
einstweilige Verfügung im Beschlussverfahren; Unterlassungsanspruch des …
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 10.05.2007 - 4 TaBV 32/06
Der Unterlassungsanspruch des Betriebsrates ergibt sich nämlich bereits aus einem Verstoß des Arbeitgebers gegen Mitbestimmungsrecht nach § 87 Abs. 1 BetrVG, der keine grobe Pflichtverletzung des Arbeitgebers voraussetzt (LAG Hamm, Beschluss vom 04.08.2006 - 10 TaBV 53/06).