Rechtsprechung
LAG Rheinland-Pfalz, 21.02.2017 - 6 Sa 315/16 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- Justiz Rheinland-Pfalz
§ 66 Abs 1 S 1 ArbGG, § 233 ZPO, § 85 Abs 2 ZPO
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - anwaltliche Sorgfaltspflicht - Fristenkontrolle - IWW
§ 66 Abs. 1 Satz 1, 2 ArbGG, § 222 Abs. 2 ZPO, § 193 BGB, §§ 233 ff. ZPO, § 233 ZPO, § 85 Abs. 2 ZPO, § 97 ZPO, § 72 Abs. 2 ArbGG
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Berufungsbegründungsfrist; Anforderungen an die Büroorganisation eines Rechtsanwalts zur Gewährleistung des rechtzeitigen Eingangs fristgebundener Schriftsätze beim zuständigen Gericht
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ArbGG § 66 Abs. 1; ZPO § 233; ZPO § 85 Abs. 2
Ausgangskontrolle; Frist; Fristenkalender; Geschäftsgang, normaler; Löschung; Organisationsanweisung, allgemeine; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - rechtsportal.de
ArbGG § 66 Abs. 1 ; ZPO § 233 ; ZPO § 85 Abs. 2
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Berufungsbegründungsfrist - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Mainz, 16.06.2016 - 7 Ca 602/15
- LAG Rheinland-Pfalz, 21.02.2017 - 6 Sa 315/16
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 04.11.2014 - VIII ZB 38/14
Rechtsanwaltsverschulden bei Versäumung der Berufungsfrist: Anforderungen an die …
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 21.02.2017 - 6 Sa 315/16
Eine solche zusätzliche Kontrolle ist bereits deswegen notwendig, weil selbst bei sachgerechten Organisationsabläufen individuelle Bearbeitungsfehler auftreten können, die es nach Möglichkeit aufzufinden und zu beheben gilt (BGH 04. November 2014 - VIII ZB 38/14 - Rn. 8;… vgl. LAG Rheinland-Pfalz 23. April 2015 - 5 Sa 592/14 - Rn. 17, jeweils mwN, jeweils zitiert nach juris).Sie muss gewährleisten, dass am Ende eines jeden Arbeitstages von einer dazu beauftragten Bürokraft geprüft wird, welche fristwahrenden Schriftsätze hergestellt, abgesandt oder zumindest versandfertig gemacht worden sind und ob diese mit den im Fristenkalender vermerkten Sachen übereinstimmen (…BGH 07. Januar 2015 - IV ZB 14/14 - Rn. 8; 04. November 2014 - VIII ZB 38/14 - Rn. 9; jeweils mwN;… LAG Rheinland-Pfalz 23. April 2015 - 5 Sa 592/14 - Rn. 18, aaO).
- LAG Rheinland-Pfalz, 23.04.2015 - 5 Sa 592/14
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Anforderungen an die Ausgangskontrolle
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 21.02.2017 - 6 Sa 315/16
Eine solche zusätzliche Kontrolle ist bereits deswegen notwendig, weil selbst bei sachgerechten Organisationsabläufen individuelle Bearbeitungsfehler auftreten können, die es nach Möglichkeit aufzufinden und zu beheben gilt (…BGH 04. November 2014 - VIII ZB 38/14 - Rn. 8; vgl. LAG Rheinland-Pfalz 23. April 2015 - 5 Sa 592/14 - Rn. 17, jeweils mwN, jeweils zitiert nach juris).Sie muss gewährleisten, dass am Ende eines jeden Arbeitstages von einer dazu beauftragten Bürokraft geprüft wird, welche fristwahrenden Schriftsätze hergestellt, abgesandt oder zumindest versandfertig gemacht worden sind und ob diese mit den im Fristenkalender vermerkten Sachen übereinstimmen (…BGH 07. Januar 2015 - IV ZB 14/14 - Rn. 8;… 04. November 2014 - VIII ZB 38/14 - Rn. 9; jeweils mwN; LAG Rheinland-Pfalz 23. April 2015 - 5 Sa 592/14 - Rn. 18, aaO).
- BGH, 07.01.2015 - IV ZB 14/14
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Anforderungen an die Fristen- und …
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 21.02.2017 - 6 Sa 315/16
Sie muss gewährleisten, dass am Ende eines jeden Arbeitstages von einer dazu beauftragten Bürokraft geprüft wird, welche fristwahrenden Schriftsätze hergestellt, abgesandt oder zumindest versandfertig gemacht worden sind und ob diese mit den im Fristenkalender vermerkten Sachen übereinstimmen (BGH 07. Januar 2015 - IV ZB 14/14 - Rn. 8;… 04. November 2014 - VIII ZB 38/14 - Rn. 9; jeweils mwN;… LAG Rheinland-Pfalz 23. April 2015 - 5 Sa 592/14 - Rn. 18, aaO). - BFH, 13.09.2012 - XI R 48/10
Keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei unzureichender anwaltlicher …
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 21.02.2017 - 6 Sa 315/16
Wiedereinsetzung kann nicht gewährt werden, wenn dem Wiedereinsetzungsgesuch nicht zu entnehmen ist, dass und wie die Prozessbevollmächtigten dafür Vorsorge getragen haben, dass es zu keiner versehentlichen Löschung von Fristen im Fristenkalender kommen kann und dass derartige Streichungen nach Möglichkeit im normalen Geschäftsgang aufgedeckt werden (BFH 13. September 2012 - XI R 48/10 - Rn. 15, zitiert nach juris).