Rechtsprechung
   LAG Rheinland-Pfalz, 30.01.2014 - 2 Sa 243/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,8980
LAG Rheinland-Pfalz, 30.01.2014 - 2 Sa 243/13 (https://dejure.org/2014,8980)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 30.01.2014 - 2 Sa 243/13 (https://dejure.org/2014,8980)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 30. Januar 2014 - 2 Sa 243/13 (https://dejure.org/2014,8980)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2014,8980) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (11)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Außerordentliche Kündigung eines Heimerziehers bei Mitnahme von Lebensmitteln; Ordnungsgemäße Betriebsratsanhörung bei fehlenden Angaben zur Unterhaltspflicht und ordentlichen Unkündbarkeit

  • arbeitsrecht-rheinland-pfalz.de

    Brot, Butter und Käse geklaut - fristlose Kündigung

  • arbeitsrecht-hessen.de

    Brot, Butter und Käse geklaut - fristlose Kündigung

  • ra.de
  • arbeitsrechtsiegen.de

    Fristlose Arbeitnehmerkündigung - Umfang Betriebsratsanhörung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Außerordentliche Kündigung eines Heimerziehers bei Mitnahme von Lebensmitteln

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Außerordentliche Kündigung bei heimlicher Mitnahme von Lebensmitteln des Arbeitgebers zum Eigenverbrauch

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 10.06.2010 - 2 AZR 541/09

    "Fall Emmely" - Fristlose Kündigung - unrechtmäßiges Einlösen aufgefundener

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 30.01.2014 - 2 Sa 243/13
    Maßgeblich ist vielmehr der mit der Pflichtverletzung verbundene Vertrauensbruch ( st. Rspr., vgl. BAG 10. Juni 2010 - 2 AZR 541/09 - Rn. 25 ff., NZA 2010, 1227) ).

    Für den Grad des Verschuldens und die Möglichkeit einer Wiederherstellung des Vertrauens macht es objektiv einen Unterschied, ob es sich bei einer Pflichtverletzung um ein Verhalten handelt, das insgesamt - wie hier - auf Heimlichkeit angelegt ist oder nicht ( vgl. BAG 10. Juni 2010 - 2 AZR 541/09 - Rn. 45, NZA 2010, 1227 ).

    In einem solchen Fall bedarf es keiner vorherigen Abmahnung ( vgl. BAG 10. Juni 2010 - 2 AZR 541/09 - Rn. 37, NZA 2010, 1227 ).

  • LAG Baden-Württemberg, 30.09.2010 - 21 Sa 26/10
    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 30.01.2014 - 2 Sa 243/13
    Darin liegt bereits das von ihr für überwiegend gehaltene Interesse an der sofortigen Beendigung des Arbeitsverhältnisses ( vgl. LAG Baden-Württemberg 30. September 2010 - 21 Sa 26/10 - Rn. 57, NZA-RR 2011, 76 ).

    Eine ordentliche Unkündbarkeit muss bei der hier beabsichtigten außerordentlichen fristlosen Kündigung dem Betriebsrat deshalb nicht gesondert mitgeteilt werden ( LAG Baden-Württemberg 30. September 2010 - 21 Sa 26/10 - Rn. 57, NZA-RR 2011, 76; KR Gemeinschaftskommentar zum Kündigungsschutzgesetz und zu sonstigen kündigungsschutzrechtlichen Vorschriften 10. Aufl. § 102 BetrVG Rn 58 a ).

  • BAG, 27.04.2006 - 2 AZR 386/05

    Ordentliche Unkündbarkeit

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 30.01.2014 - 2 Sa 243/13
    Bei der vorzunehmenden Prüfung, ob ein wichtiger Grund zur fristlosen Kündigung des Klägers vorliegt, besteht kein Anlass, neben dem Alter und der Beschäftigungsdauer die ordentliche Unkündbarkeit des Klägers zu seinen Gunsten zu berücksichtigen und ihn besser zu stellen als einen Arbeitnehmer ohne diesen Sonderkündigungsschutz bei entsprechenden Einzelfallumständen und beiderseitigen Interessen ( vgl. BAG 27. April 2006 - 2 AZR 386/05 - Rn. 34, NZA 2006, 977 ).
  • BAG, 09.06.2011 - 2 AZR 323/10

    Außerordentliche Kündigung - sexuelle Belästigung - Interessenabwägung -

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 30.01.2014 - 2 Sa 243/13
    Dagegen führt eine bewusst unrichtige oder unvollständige und damit irreführende Darstellung zu einer fehlerhaften Anhörung des Betriebsrats ( BAG 09. Juni 2011 - 2 AZR 323/10 - Rn. 45, NZA 2011, 1342 ).
  • BAG, 27.09.2012 - 2 AZR 646/11

    Außerordentliche Kündigung - bewusst falsche Tatsachenbehauptungen

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 30.01.2014 - 2 Sa 243/13
    Sodann bedarf es der weiteren Prüfung, ob dem Kündigenden die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unter Berücksichtigung der konkreten Umstände des Falls und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile jedenfalls bis zum Ablauf der (fiktiven) Kündigungsfrist zumutbar ist oder nicht ( BAG 27. September 2012 - 2 AZR 646/11 - Rn. 20 und 21, EzA BGB 2002 § 626 Nr. 43 ).
  • BAG, 02.03.1989 - 2 AZR 280/88

    Kündigung: außerordentliche Kündigung - Umfang der Mitteilungspflicht des

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 30.01.2014 - 2 Sa 243/13
    Einen solchen Umstand stellen Unterhaltspflichten des Arbeitnehmers bei vorsätzlichen Vermögensdelikten zum Nachteil des Arbeitgebers grundsätzlich nicht dar ( BAG 02. März 1989 - 2 AZR 280/88 - Rn. 60, NZA 1989, 755 ).
  • BAG, 15.11.2001 - 2 AZR 380/00

    Außerordentliche Kündigung eines Schwerbehinderten und Kündigungserklärungsfrist

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 30.01.2014 - 2 Sa 243/13
    Die Unterhaltsverpflichtung des Klägers gegenüber seinem Sohn hätte allenfalls dann eine Bedeutung für den Kündigungsgrund im Rahmen der Interessenabwägung gehabt, wenn dieser persönliche Umstand in unmittelbarem Zusammenhang mit der Pflichtverletzung gestanden hätte, was hier nicht der Fall war und vom Kläger auch nicht behauptet worden ist ( vgl. BAG 15. November 2001 - 2 AZR 380/00 - Rn. 34, NZA 2002, 970 ).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht