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   LAG Schleswig-Holstein, 14.01.2009 - 3 Sa 259/08   

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LAG Schleswig-Holstein, 14.01.2009 - 3 Sa 259/08 (https://dejure.org/2009,7493)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 14.01.2009 - 3 Sa 259/08 (https://dejure.org/2009,7493)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 14. Januar 2009 - 3 Sa 259/08 (https://dejure.org/2009,7493)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • LAG Schleswig-Holstein PDF

    Sonderzuwendung, BAT, TVöD, Bezugnahmeklausel, Auslegung, ergänzende Auslegung, Gleichstellungsabrede, Tarifbindung, konstitutive Regelung, Tarifwechsel, Jeweiligkeitsklausel, Firmentarifvertrag

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kleine dynamische Bezugnahme und Firmentarifvertrag

  • Judicialis

    BGB § 133; ; BGB § 157; ; BGB § 611; ; TVöD § 20 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kleine dynamische Bezugnahme und Firmentarifvertrag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (15)

  • BAG, 25.09.2002 - 4 AZR 294/01

    Betriebsübergang - Tarifwechsel

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 14.01.2009 - 3 Sa 259/08
    Während sich die Dynamik bei der sogenannten kleinen dynamischen Bezugnahmeklausel auf das zeitliche Moment beschränkt, wirkt die "große dynamische Verweisung" oder "Tarifwechselklausel" auch betrieblich und fachlich dynamisch (BAG vom 15.04.2008 - 9 AZR 159/07 Rz. 60 mit einer Vielzahl von Nachweisen; BAG vom 29.08.2007 - 4 AZR 767/06 - Rz. 17 m. w. N.BAG vom 29.08.2007 - 4 AZR 765/06- Rz. 29 ; BAG vom 25.09.2002 - 4 AZR 294/01 - Rz. 19 - jeweils zitiert nach JURIS).

    Das gilt auch dann, wenn der Arbeitsvertrag mit einem privaten Krankenhausträger auf die Tarifverträge des öffentlichen Dienstes und die diese ersetzenden Tarifverträge und damit nicht einschlägige Bestimmungen verweist (Reinecke, Vertragliche Bezugnahme auf Tarifverträge in der neueren Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, BB 2006, 2637 ff., 2644 mit Hinweis auf BAG vom 25.09.2002 - 4 AZR 294/01).

    Das setzt die Tarifgebundenheit des Arbeitgebers zum Zeitpunkt der Vereinbarung der Bezugnahme auf den Tarifvertrag voraus (ständige Rechtsprechung des BAG, hier nur: BAG vom 01.12.2004 - 4 AZR 50/04, Rz. 15; BAG vom 25.09.2002 - 4 AZR 294/01 - Rz. 18; BAG vom 05.04.2006 - 4 AZR 390/05, Rz. 32, jeweils zitiert nach JURIS).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 22.08.2008 - 9 Sa 198/08

    Auslegung einer arbeitsvertraglichen Bezugnahme auf den BAT

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 14.01.2009 - 3 Sa 259/08
    Sie erfolgte auch innerhalb des bisherigen Anwendungsbereiches des BAT-Tarifvertrages (hierzu Möller/Welkoborksy, Bezugnahmeklausel bei Wechsel vom BAT zum TVöD, NZA 2006, S. 1382 ff., 1384 mit Rechtsprechungsnachweisen; LAG Hamm vom 03.05.2007 - 11 Sa 2041/06 - zitiert nach JURIS, Rz. 48; LAG Schleswig-Holstein vom 05.06.2008 - 3 Sa 94/08 - zitiert nach JURIS, Rz. 30; LAG Rheinland-Pfalz vom 22.08.2008 - 9 Sa 198/08 - zitiert nach JURIS, Rz. 53).

    aa) Ohne das Vorliegen besonderer Umstände kann eine dynamische Verweisung auf einen bestimmten Tarifvertrag nicht in eine Bezugnahme auf einen anderen Tarifvertrag umgedeutet werden (LAG Rheinland-Pfalz vom 22.08.2008 - 9 Sa 198/08 - Rz. 54 m. w. N. - zitiert nach JURIS).

  • BAG, 29.08.2007 - 4 AZR 765/06

    Bezugnahmeklausel - Betriebsübergang - Branchenwechsel

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 14.01.2009 - 3 Sa 259/08
    Während sich die Dynamik bei der sogenannten kleinen dynamischen Bezugnahmeklausel auf das zeitliche Moment beschränkt, wirkt die "große dynamische Verweisung" oder "Tarifwechselklausel" auch betrieblich und fachlich dynamisch (BAG vom 15.04.2008 - 9 AZR 159/07 Rz. 60 mit einer Vielzahl von Nachweisen; BAG vom 29.08.2007 - 4 AZR 767/06 - Rz. 17 m. w. N.BAG vom 29.08.2007 - 4 AZR 765/06- Rz. 29 ; BAG vom 25.09.2002 - 4 AZR 294/01 - Rz. 19 - jeweils zitiert nach JURIS).

    Die Arbeitsvertragsparteien bestimmen mit ihrer vertraglichen Abrede den Umfang der Inbezugnahme (vgl.BAG vom 29.08.2007 - 4 AZR 767/06 - Rz. 17; BAG vom 29.08.2007 - 4 AZR 765/06 - Rz. 29).

  • BAG, 29.08.2007 - 4 AZR 767/06

    Bezugnahmeklausel - Betriebsübergang - Branchenwechsel

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 14.01.2009 - 3 Sa 259/08
    Während sich die Dynamik bei der sogenannten kleinen dynamischen Bezugnahmeklausel auf das zeitliche Moment beschränkt, wirkt die "große dynamische Verweisung" oder "Tarifwechselklausel" auch betrieblich und fachlich dynamisch (BAG vom 15.04.2008 - 9 AZR 159/07 Rz. 60 mit einer Vielzahl von Nachweisen; BAG vom 29.08.2007 - 4 AZR 767/06 - Rz. 17 m. w. N.BAG vom 29.08.2007 - 4 AZR 765/06- Rz. 29 ; BAG vom 25.09.2002 - 4 AZR 294/01 - Rz. 19 - jeweils zitiert nach JURIS).

    Die Arbeitsvertragsparteien bestimmen mit ihrer vertraglichen Abrede den Umfang der Inbezugnahme (vgl.BAG vom 29.08.2007 - 4 AZR 767/06 - Rz. 17; BAG vom 29.08.2007 - 4 AZR 765/06 - Rz. 29).

  • BAG, 20.09.2006 - 10 AZR 715/05

    Bezugnahme auf Zuwendungs-TV

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 14.01.2009 - 3 Sa 259/08
    Bei der Auslegung sind alle tatsächlichen Begleitumstände der Erklärung zu berücksichtigen, die für die Frage von Bedeutung sein können, welchen Willen der Erklärende bei seiner Erklärung gehabt hat und wie die Erklärung von ihrem Empfänger zu verstehen war (BAG vom 20.09.2006 - 10 AZR 715/05 m. w. N. - zitiert nach JURIS; vergl. auch BAG vom 14.11.2007 - 4 AZR 861/06, Rz. 17, zitiert nach JURIS).
  • BAG, 05.04.2006 - 4 AZR 390/05

    Arbeitsvertragliche Bezugnahme auf Tarifverträge des öffentlichen Dienstes

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 14.01.2009 - 3 Sa 259/08
    Das setzt die Tarifgebundenheit des Arbeitgebers zum Zeitpunkt der Vereinbarung der Bezugnahme auf den Tarifvertrag voraus (ständige Rechtsprechung des BAG, hier nur: BAG vom 01.12.2004 - 4 AZR 50/04, Rz. 15; BAG vom 25.09.2002 - 4 AZR 294/01 - Rz. 18; BAG vom 05.04.2006 - 4 AZR 390/05, Rz. 32, jeweils zitiert nach JURIS).
  • LAG Hamm, 03.05.2007 - 11 Sa 2041/06

    Einmalzahlung öffentlicher Dienst

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 14.01.2009 - 3 Sa 259/08
    Sie erfolgte auch innerhalb des bisherigen Anwendungsbereiches des BAT-Tarifvertrages (hierzu Möller/Welkoborksy, Bezugnahmeklausel bei Wechsel vom BAT zum TVöD, NZA 2006, S. 1382 ff., 1384 mit Rechtsprechungsnachweisen; LAG Hamm vom 03.05.2007 - 11 Sa 2041/06 - zitiert nach JURIS, Rz. 48; LAG Schleswig-Holstein vom 05.06.2008 - 3 Sa 94/08 - zitiert nach JURIS, Rz. 30; LAG Rheinland-Pfalz vom 22.08.2008 - 9 Sa 198/08 - zitiert nach JURIS, Rz. 53).
  • BAG, 14.11.2007 - 4 AZR 861/06

    Tarifliches Weihnachtsgeld - Tarifauslegung

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 14.01.2009 - 3 Sa 259/08
    Bei der Auslegung sind alle tatsächlichen Begleitumstände der Erklärung zu berücksichtigen, die für die Frage von Bedeutung sein können, welchen Willen der Erklärende bei seiner Erklärung gehabt hat und wie die Erklärung von ihrem Empfänger zu verstehen war (BAG vom 20.09.2006 - 10 AZR 715/05 m. w. N. - zitiert nach JURIS; vergl. auch BAG vom 14.11.2007 - 4 AZR 861/06, Rz. 17, zitiert nach JURIS).
  • LAG Schleswig-Holstein, 07.05.2008 - 6 Sa 424/07

    Sonderzahlung, Tarifvertrag, Differenzierungsklausel, Zulässigkeit,

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 14.01.2009 - 3 Sa 259/08
    Das kann in diesem Rechtstreit, anders als in dem vor dem Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein abgeschlossenen Verfahren 6 Sa 424/07 (Revision eingelegt unter dem Aktenzeichen 4 AZR 491/08) dahingestellt bleiben.
  • BAG, 15.04.2008 - 9 AZR 159/07

    Altersteilzeit - Konkurrenz von Firmen- und Verbandstarifvertrag - Bezugnahme auf

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 14.01.2009 - 3 Sa 259/08
    Während sich die Dynamik bei der sogenannten kleinen dynamischen Bezugnahmeklausel auf das zeitliche Moment beschränkt, wirkt die "große dynamische Verweisung" oder "Tarifwechselklausel" auch betrieblich und fachlich dynamisch (BAG vom 15.04.2008 - 9 AZR 159/07 Rz. 60 mit einer Vielzahl von Nachweisen; BAG vom 29.08.2007 - 4 AZR 767/06 - Rz. 17 m. w. N.BAG vom 29.08.2007 - 4 AZR 765/06- Rz. 29 ; BAG vom 25.09.2002 - 4 AZR 294/01 - Rz. 19 - jeweils zitiert nach JURIS).
  • LAG Schleswig-Holstein, 05.06.2008 - 3 Sa 94/08

    Sonderzuwendung, Arbeitsvertrag, Bezugnahmeklausel, dynamische Verweisung,

  • BAG, 31.07.2002 - 10 AZR 513/01

    Karenzentschädigung - Ausgleichsklausel im Vergleich

  • BAG, 01.12.2004 - 4 AZR 50/04

    Gleichstellungsabrede - Merkmale

  • BAG, 18.11.2009 - 4 AZR 491/08

    Vertretung bei Abschluss eines Firmentarifvertrages

  • BVerfG, 23.04.1986 - 2 BvR 487/80

    Sozialplan

  • LAG Düsseldorf, 21.10.2009 - 18 Sa 1751/08

    Arztvergütung bei dynamischer Verweisung auf fortgeltendes Tarifwerk des

    Abgesehen davon, dass die Bezugnahmeklausel in § 2 Arbeitsvertrag keinen Verweis auf ersetzende Tarifverträge enthält, fehlt es schon an der erforderlichen Identität der Tarifvertragsparteien hinsichtlich des BAT einerseits, des ver.di-HausTV andererseits, was eine Tarifsukzession ausschließt (vgl. dazu auch LAG, Schleswig-Holstein, Urt. v. 14.01.2009 - 3 Sa 259/08, Juris; Greiner NZA 2009, 877 ff.).

    Beim Übergang vom BAT zum TVöD handelt es sich bei Wahrung der Identität der Tarifvertragsparteien um eine Umstrukturierung eines in sich geschlossenen Tarifsystems des Öffentlichen Dienstes unter gleichzeitiger Namensänderung (vgl. auch LAG Schleswig-Holstein, 14. Januar 2009 - 3 Sa 259/08, Juris).

    cc) Es wird zwar vielfach die Ansicht vertreten, dass die Verweisung auf die den BAT "ergänzenden oder ändernden Tarifverträge" dahingehend auszulegen ist, dass die Regelungen des TVöD auch dann kraft einzelvertraglichen Bezugnahme gelten, wenn die Verweisungsklausel die Formulierung "ersetzende Tarifverträge" nicht enthält, weil die Geltung der jeweils im öffentlichen Dienst gültigen Tarifverträge dem übereinstimmenden Willen der Arbeitsvertragsparteien entspräche (vgl. LAG Brandenburg-Berlin, Urt. v. 09.07.2009 - 26 Sa 346/09, Rev. 4 AZR 563/09; LAG Schleswig-Holstein, Urt. v. 13.-05.2009 - 6 Sa 390/08, Rev. 4 AZR 501/09; Urt. v. 14.01.2009 - 3 Sa 259/08, Rev. 4 AZR 120/09; Urt. v. 05.06.2008 - 3 Sa 94/08, Rev. 4 AZR 591/08).

  • LAG Hamm, 21.10.2009 - 18 Sa 1763/08

    Tarifliche Ansprüche eines Entnahmearztes bei arbeitsvertraglicher Verweisung auf

    Abgesehen davon, dass die Bezugnahmeklausel in § 2 Arbeitsvertrag keinen Verweis auf ersetzende Tarifverträge enthält, fehlt es schon an der erforderlichen Identität der Tarifvertragsparteien hinsichtlich des BAT einerseits, des ver.di-HausTV andererseits, was eine Tarifsukzession ausschließt (vgl. dazu auch LAG, Schleswig-Holstein, Urt. v. 14.01.2009 - 3 Sa 259/08, Juris; Greiner NZA 2009, 877 ff.).

    Beim Übergang vom BAT zum TVöD handelt es sich bei Wahrung der Identität der Tarifvertragsparteien um eine Umstrukturierung eines in sich geschlossenen Tarifsystems des Öffentlichen Dienstes unter gleichzeitiger Namensänderung (vgl. auch LAG Schleswig-Holstein, 14. Januar 2009 - 3 Sa 259/08, Juris).

    (3) Es wird zwar vielfach die Ansicht vertreten, dass die Verweisung auf die den BAT "ergänzenden oder ändernden Tarifverträge" dahingehend auszulegen ist, dass die Regelungen des TVöD auch dann kraft einzelvertraglichen Bezugnahme gelten, wenn die Verweisungsklausel die Formulierung "ersetzende Tarifverträge" nicht enthält, weil die Geltung der jeweils im öffentlichen Dienst gültigen Tarifverträge dem übereinstimmenden Willen der Arbeitsvertragsparteien entspräche (vgl. LAG Brandenburg-Berlin, Urt. v. 09.07.2009 - 26 Sa 346/09, Rev. 4 AZR 563/09; LAG Schleswig-Holstein, Urt. v. 13.-05.2009 - 6 Sa 390/08, Rev. 4 AZR 501/09; Urt. v. 14.01.2009 - 3 Sa 259/08, Rev. 4 AZR 120/09; Urt. v. 05.06.2008 - 3 Sa 94/08, Rev. 4 AZR 591/08).

  • LAG Hamm, 21.10.2009 - 18 Sa 1423/08

    Tariflicher Urlaubsgeldanspruch eines Rettungssanitäters bei arbeitsvertraglicher

    Abgesehen davon, dass die Bezugnahmeklausel in § 2 Arbeitsvertrag keinen Verweis auf ersetzende Tarifverträge enthält, fehlt es schon an der erforderlichen Identität der Tarifvertragsparteien hinsichtlich des BAT einerseits, des ver.di-HausTV andererseits, was eine Tarifsukzession ausschließt (vgl. dazu auch LAG, Schleswig-Holstein, Urt. v. 14.01.2009 - 3 Sa 259/08, Juris; Greiner NZA 2009, 877 ff.).

    Beim Übergang vom BAT zum TVöD handelt es sich bei Wahrung der Identität der Tarifvertragsparteien um eine Umstrukturierung eines in sich geschlossenen Tarifsystems des Öffentlichen Dienstes unter gleichzeitiger Namensänderung (vgl. auch LAG Schleswig-Holstein, 14. Januar 2009, - 3 Sa 259/08, Juris).

    cc) Es wird zwar vielfach die Ansicht vertreten, dass die Verweisung auf die den BAT "ergänzenden oder ändernden Tarifverträge" dahingehend auszulegen ist, dass die Regelungen des TVöD auch dann kraft einzelvertraglichen Bezugnahme gelten, wenn die Verweisungsklausel die Formulierung "ersetzende Tarifverträge" nicht enthält, weil die Geltung der jeweils im öffentlichen Dienst gültigen Tarifverträge dem übereinstimmenden Willen der Arbeitsvertragsparteien entspräche (vgl. LAG Brandenburg-Berlin, Urt. v. 09.07.2009 - 26 Sa 346/09, Rev. 4 AZR 563/09; LAG Schleswig-Holstein, Urt. v. 13.-05.2009 - 6 Sa 390/08, Rev. 4 AZR 501/09; Urt. v. 14.01.2009 - 3 Sa 259/08, Rev. 4 AZR 120/09; Urt. v. 05.06.2008 - 3 Sa 94/08, Rev. 4 AZR 591/08).

  • LAG Hamm, 03.11.2009 - 14 Sa 264/09

    Tarifliches Urlaubsgeld aufgrund eines sachgruppenbezogenen

    Beim Übergang vom BAT zum TVöD handelt es sich bei Wahrung der Identität der Tarifvertragsparteien um eine Umstrukturierung eines in sich geschlossenen Tarifsystems des Öffentlichen Dienstes unter gleichzeitiger Namensänderung (vgl. LAG Schleswig-Holstein, 14. Januar 2009, 3 Sa 259/08, juris).

    Auch bei einem nicht tarifgebundenen Arbeitgeber soll eine solche Klausel ausreichen (vgl. LAG Schleswig-Holstein, 14. Januar 2009, 3 Sa 259/08, juris).

  • BAG, 07.07.2010 - 4 AZR 120/09

    Arbeitsvertragliche Bezugnahme auf einen von einer Konzernmutter im eigenen Namen

    Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein vom 14. Januar 2009 - 3 Sa 259/08 - wird zurückgewiesen.
  • LAG Hamm, 15.01.2010 - 19 Sa 399/09

    Vergütung einer Altenpflegerin bei Bezugnahme auf Tarifwerke des "öffentlichen

    d) Eine andere Beurteilung ergibt sich auch dann nicht, wenn man die vertraglichen Vereinbarungen nicht als allgemeine Geschäftsbedingungen sähe und - wie das Arbeitsgericht - infolge der Ersetzung des BAT durch den TVöD bzw. TV-L von der Notwendigkeit einer ergänzenden Vertragsauslegung ausgeht (vgl. insoweit nur die Entscheidungen des LAG Schleswig-Holstein vom 14.01.2009 - 3 Sa 259/08 bzw. vom 05.06.2009 - 3 Sa 84/08; des LAG Hamm vom 06.10.2009 - 9 Sa 898/09, vom 05.03.2009 - 17 Sa 1093/08 und vom 03.05.2007 - 11 Sa 1041/06; LAG Niedersachsen vom 15.09.2008 - 14 Sa 1737/07 bzw. vom 30.01.2008 - 2 Sa 1267/07 bzw. 2 Sa 1268/07, 2 Sa 1269/07 und 2 Sa 1270/07 ( = BAG vom 10.06.2009 - 4 AZR 194 bis 197/08), ArbG Bielefeld vom 09.10.2007 - 3 Ca 2008/07 sowie ArbG Freiburg (Breisgau) vom 21.10.2008 - 3 Ca 323/08 und aus der Literatur: Müller/Welkoborsky a.a.O. 1385; Fieberg NZA 2005, 1226, auch Hanau NZA 2005, 189 (292), a. A. Hessisches LAG vom 30.05.2008 - 3 Sa 1208/07, ArbG Müster vom 05.10.2006 - 2 Ca 1022/06 und vom 24.10.2006 - 3 Ca 1023/06 in: NZA-RR 2007, 24f.; Hümmerich/Mäßen in: NZA 2005, 961).
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