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LG Arnsberg, 01.06.2022 - 2 StVK 152/22 |
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- OLG Nürnberg, 23.09.1988 - Ws 1115/88
Auszug aus LG Arnsberg, 01.06.2022 - 2 StVK 152/22
Der Antragsteller kann sich auch nicht auf Art. 6 Abs. 3 EMRK berufen, da dieser sich - wie § 187 GVG - lediglich auf Rechte von Angeklagten im Rahmen eines Strafverfahrenes bezieht (so im Ergebnis auch OLG Nürnberg, Beschluss vom 23. September 1988 - Ws 1115/88 -, juris).