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LG Aschaffenburg, 12.12.2019 - KLs 102 Js 4640/19 jug |
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LG Aschaffenburg, Entscheidung vom 12.12.2019 - KLs 102 Js 4640/19 jug (https://dejure.org/2019,58527)
LG Aschaffenburg, Entscheidung vom 12. Dezember 2019 - KLs 102 Js 4640/19 jug (https://dejure.org/2019,58527)
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Volltextveröffentlichungen (3)
Verfahrensgang
- LG Aschaffenburg, 12.12.2019 - KLs 102 Js 4640/19 ju
- BGH, 21.04.2020 - 6 StR 51/20
- BGH, 16.06.2020 - 6 StR 51/20
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 30.07.1999 - 1 StR 618/98
Mindestanforderungen an strafprozessuale Glaubhaftigkeitsgutachten
Auszug aus LG Aschaffenburg, 12.12.2019 - KLs 102 Js 4640/19
Ergibt diese Prüfstrategie, dass eine Hypothese mit den erhobenen Fakten nicht in Übereinstimmung stehen kann, so wird sie verworfen und es gilt dann die Alternativhypothese, dass es sich um eine wahre - also auf einem tatsächlich erlebten Geschehen beruhende - Aussage handelt (vgl. BGH, Urteil vom 30.07.1999 - 1 StR 680/98, NJW 1999, 2746, Rn. 12). - BGH, 01.08.2017 - 2 StR 185/17
Sexuelle Nötigung (Anwendbarkeit des Regelstrafrahmens trotz Vorliegen einer …
Auszug aus LG Aschaffenburg, 12.12.2019 - KLs 102 Js 4640/19
Für die Entscheidung, ob die Regelwirkung des Regelbeispiels des § 177 Abs. 6 StGB ausnahmsweise wegen gewichtiger Milderungsgründe entfällt, ist - ähnlich wie bei der Prüfung der Voraussetzungen eines minder schweren Falles nach § 176a Abs. 4 StGB - auf das gesamte Tatbild einschließlich aller subjektiven Momente und der Täterpersönlichkeit abzustellen und zu prüfen, ob sich angesichts deutlich überwiegender Milderungsgründe die Bewertung der Tat als besonders schwerer Fall als unangemessen erweisen würde (BGH, Beschluss vom 01.08.2017, 2 StR 185/17). - BGH, 06.02.2019 - 1 StR 499/18
Molekulargenetische Vergleichsuntersuchung (Darstellungsanforderungen im Urteil)
Auszug aus LG Aschaffenburg, 12.12.2019 - KLs 102 Js 4640/19
Von einer weiteren Darstellung der Ergebnisse des molekulargenetischen Gutachtens hat die Kammer abgesehen, weil eindeutige Einzelspuren ohne Besonderheiten in der forensischen Fragestellung vorliegen (BGHSt 63, 187; BGH NStZ 2019, 427). - BGH, 19.12.2008 - 2 StR 383/08
Schwerer sexueller Missbrauch eines Kindes (Eindringen in den Körper; Ejakulation …
Auszug aus LG Aschaffenburg, 12.12.2019 - KLs 102 Js 4640/19
Ein "Eindringen" i.S.d. § 176a Abs. 2 Nr. 1 StGB bzw. des § 177 Abs. 6 S. 2 Nr. 1 StGB liegt auch dann vor, wenn nicht nur der Penis ganz oder zum Teil in eine Körperöffnung i.S.e. Penetration erfolgt (was hier mit der Penisspitze bereits der Fall war), sondern auch, wenn Ejakulat des Täters in das Opfer gelangt; weder die Entstehungsgeschichte noch Sinn und Zweck der Vorschrift gebieten eine Einschränkung des Wortlauts auf eine Penetration mit Körperteilen oder festen Gegenständen (vgl. BGH, Beschluss v. 19.12.2008 - 2 StR 383/08, NStZ 2009, 262 m.w.N.). - BGH, 28.08.2018 - 5 StR 50/17
Darlegungsanforderungen bei biostatistischen Wahrscheinlichkeitsberechnungen in …
Auszug aus LG Aschaffenburg, 12.12.2019 - KLs 102 Js 4640/19
Von einer weiteren Darstellung der Ergebnisse des molekulargenetischen Gutachtens hat die Kammer abgesehen, weil eindeutige Einzelspuren ohne Besonderheiten in der forensischen Fragestellung vorliegen (BGHSt 63, 187; BGH NStZ 2019, 427).