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   LG Aurich, 25.10.2018 - 11 KLs 510 Js 32004/16 (18/18)   

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LG Aurich, 25.10.2018 - 11 KLs 510 Js 32004/16 (18/18) (https://dejure.org/2018,64257)
LG Aurich, Entscheidung vom 25.10.2018 - 11 KLs 510 Js 32004/16 (18/18) (https://dejure.org/2018,64257)
LG Aurich, Entscheidung vom 25. Oktober 2018 - 11 KLs 510 Js 32004/16 (18/18) (https://dejure.org/2018,64257)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (35)

  • BGH, 17.06.2004 - 3 StR 344/03

    Mittäterschaft (Tatbeiträge jedes Mittäters: Tateinheit, Tatmehrheit); Betrug;

    Auszug aus LG Aurich, 25.10.2018 - 11 KLs 18/18
    Dies reicht für die Annahme gewerbsmäßigen Handelns ebenfalls aus (vgl. BGH, Urteil vom 17.06.2004 - 3 StR 344/03).

    Maßgebend dafür, ob fortgesetzt eine Mehrzahl im Einzelnen noch ungewisser Straftaten begangen werden sollten oder begangen wurden, sind die also - geplanten - tatsächlichen Abläufe sowie deren Umsetzung; unerheblich ist demgegenüber, ob diese in der Person eines Bandenmitglieds - hier vor allem des Angeklagten B. - auf Grund der besonderen Art seiner Tatbeiträge rechtlich zu einer Tat i.S. des § 52 StGB zusammengefasst werden würden (vgl. BGH, Urteil vom 17.06.2004 - 3 StR 344/03).

  • BGH, 09.10.1996 - 3 StR 220/96

    Grenzwert für das Vorliegen einer "nicht geringen Menge" beim Wirkstoff MDE/MDEA,

    Auszug aus LG Aurich, 25.10.2018 - 11 KLs 18/18
    Die Kammer hat jedoch auch bedacht, dass auf Grund des Umstandes, dass bei Betäubungsmittelgeschäften regelmäßig verschiedene Personen - wie etwa Veräußerer und Erwerber - zusammenwirken, für die Annahme des Vorliegens einer bandenmäßigen Begehung als einer gegenüber der Mittäterschaft intensivierten Form gemeinsamen deliktischen Vorgehens erforderlich ist, dass das auf Dauer angelegte Zusammenwirken mehrerer selbständiger, eigene - unter Umständen auch gegensätzliche - Interessen verfolgender Geschäftspartner auch dann noch keine Bande i.S.d. BtMG begründet, wenn es aufgrund entsprechender über das einzelne Geschäft hinausreichender Abreden zu einer organisatorischen Struktur wie etwa einem eingespielten Bezugs- und Absatzsystem führt (st. Rspr.: vgl. BGH, NJW 1997, 810; BGH, StV 2011, 551; BGH, StV 2012, 413).

    Voraussetzung ist daher stets, dass sich die Beteiligten nicht als selbständige "Geschäftspartner" gegenüberstehen, sondern dass sie ein gemeinsames übergeordnetes (Banden-)Interesse verfolgen, gleichsam auf derselben Seite stehen, d.h. "am selben Strang ziehen" (BGH, NJW 1997, 810).

  • BGH, 06.11.2002 - 1 StR 382/02

    Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt (Hang; sichere

    Auszug aus LG Aurich, 25.10.2018 - 11 KLs 18/18
    Dass er eine - auf psychischer Disposition beruhende oder durch Übung erworbene - intensive Neigung hat, immer wieder Rauschmittel im Übermaß zu konsumieren und somit eine psychische Abhängigkeit besteht, aufgrund derer er sozial gefährdet oder gefährlich erscheint (st. Rspr.: BGH NStZ-RR 2003, 106; BGH NSTZ-RR 2006, 103), kann daher nicht sicher festgestellt werden (s.o.).

    Was seinen starken Alkoholkonsum anbelangt, ist aus Sicht der Kammer ein Hang i.S.d. § 64 StGB gegeben, denn den Grad der körperlichen Abhängigkeit muss die Neigung noch nicht erreicht haben (BGH NStZ-RR 2003, 106; BGH NStZ 2016, 246) und es brauchen auch keine Entzugserscheinungen vorzuliegen.

  • BGH, 20.09.2016 - 3 StR 49/16

    "Auschwitz-Urteil" des Landgerichts Lüneburg rechtskräftig

    Auszug aus LG Aurich, 25.10.2018 - 11 KLs 18/18
    Berücksichtigt hat die Kammer in diesem Zusammenhang auch, dass allein der Zusammenschluss zu einer Bande, die Bandenmitgliedschaft und ein Handeln im Interesse der Bande nicht zur Folge hat, dass jedes von einem Bandenmitglied auf Grund der Bandenabrede begangene Delikt den anderen Bandenmitgliedern ohne weiteres als gemeinschaftlich begangene Straftat zugerechnet werden kann; vielmehr ist für jede einzelne Tat nach den allgemeinen Kriterien festzustellen, ob sich die anderen Bandenmitglieder hieran als Mittäter, mittelbarer Täter, Anstifter oder Gehilfen beteiligt oder ob sie überhaupt keinen strafbaren Tatbeitrag dazu geleistet haben (BGH NJW 2012, 867; BGH NJW 2017, 498; BGH NStZ 2012, 517; BGH NStZ-RR 2003, 265).
  • BGH, 22.03.2001 - GSSt 1/00

    Begriff der Bande

    Auszug aus LG Aurich, 25.10.2018 - 11 KLs 18/18
    der Bandenmäßigkeit hat die Kammer zunächst berücksichtigt, dass eine bandenmäßige Tatbegehung den Zusammenschluss von mindestens drei Personen, den Willen zur Bindung für die Zukunft und für eine gewisse Dauer voraussetzt (BGH, StV 2001, 399; BGH StV 2001, 407), dass jedoch kein örtliches und zeitliches Zusammenwirken von mindestens zwei Bandenmitgliedern notwendig ist, dass es keiner ausdrücklichen Bandenabrede, keines gefestigten Bandenwillens und keines Tätigwerdens im übergeordneten Bandeninteresse bedarf, und dass wie bei der Gewerbsmäßigkeit nicht erforderlich ist, dass die Bandenmitglieder tatsächlich mehrere Taten nach dem BtMG begangen haben (m.w.N.: Körner/Patzak/Volkmer, Betäubungsmittelgesetz, 8. Auflage 2016, Rn. 23).
  • BGH, 16.11.2006 - 3 StR 139/06

    El Motassadeq auch der Beihilfe zum vielfachen Mord schuldig gesprochen

    Auszug aus LG Aurich, 25.10.2018 - 11 KLs 18/18
    Nach ständiger Rechtsprechung ist als Hilfeleistung im Sinne des § 27 Abs. 1 StGB grundsätzlich jede Handlung anzusehen, welche die Herbeiführung des Taterfolges durch den Haupttäter objektiv fördert oder erleichtert; dass sie für den Eintritt des Erfolges in seinem konkreten Gepräge in irgendeiner Weise kausal wird, ist nicht erforderlich (BGH, Urt. v. 16.11.2006 - 3 StR 139/06; BGH, NStZ 2012, 316).
  • BGH, 17.09.1980 - 2 StR 355/80

    Bundesbankbeamte - §§ 242, 243 StGB, besonders schwerer Fall ohne Erfüllung eines

    Auszug aus LG Aurich, 25.10.2018 - 11 KLs 18/18
    Ein minderschwerer Fall ist gegeben, wenn das gesamte Tatbild einschließlich aller subjektiven Momente und der Täterpersönlichkeit bei Gesamtbetrachtung aller wesentlichen belastenden und entlastenden Umstände vom Durchschnitt der gewöhnlich vorkommenden Fälle in so erheblichem Maße abweicht, dass die Anwendung des Ausnahmestrafrahmens geboten erscheint (BGHSt 29, 319, 321).
  • BGH, 13.05.2003 - 3 StR 128/03

    Gewerbs- und bandenmäßige Fälschung beweiserheblicher Daten (0190-Rufnummern;

    Auszug aus LG Aurich, 25.10.2018 - 11 KLs 18/18
    Berücksichtigt hat die Kammer in diesem Zusammenhang auch, dass allein der Zusammenschluss zu einer Bande, die Bandenmitgliedschaft und ein Handeln im Interesse der Bande nicht zur Folge hat, dass jedes von einem Bandenmitglied auf Grund der Bandenabrede begangene Delikt den anderen Bandenmitgliedern ohne weiteres als gemeinschaftlich begangene Straftat zugerechnet werden kann; vielmehr ist für jede einzelne Tat nach den allgemeinen Kriterien festzustellen, ob sich die anderen Bandenmitglieder hieran als Mittäter, mittelbarer Täter, Anstifter oder Gehilfen beteiligt oder ob sie überhaupt keinen strafbaren Tatbeitrag dazu geleistet haben (BGH NJW 2012, 867; BGH NJW 2017, 498; BGH NStZ 2012, 517; BGH NStZ-RR 2003, 265).
  • BGH, 17.10.2002 - 3 StR 153/02

    Abgrenzung von Anstiftung und Mittäterschaft (Wertung; Beurteilungsspielraum);

    Auszug aus LG Aurich, 25.10.2018 - 11 KLs 18/18
    Ob danach Mittäterschaft oder Beihilfe anzunehmen ist, hat der Tatrichter aufgrund einer wertenden Gesamtbetrachtung aller festgestellten Umstände zu prüfen; maßgebliche Kriterien sind der Grad des eigenen Interesses an der Tat, der Umfang der Tatbeteiligung und die Tatherrschaft oder wenigstens der Wille dazu, so dass die Durchführung und der Ausgang der Tat maßgeblich auch vom Willen des Betreffenden abhängen (st. Rspr.; etwa BGH, Beschluss vom 08.12.2015 - 3 StR 439/15; BGH, Urteil vom 17. Oktober 2002 - 3 StR 153/02; BGH, NStZ 2009, 26).
  • BGH, 24.01.2012 - 1 StR 412/11

    Umgrenzungsfunktion der Anklageschrift bei Bandentaten oder "uneigentlichen

    Auszug aus LG Aurich, 25.10.2018 - 11 KLs 18/18
    Berücksichtigt hat die Kammer in diesem Zusammenhang auch, dass allein der Zusammenschluss zu einer Bande, die Bandenmitgliedschaft und ein Handeln im Interesse der Bande nicht zur Folge hat, dass jedes von einem Bandenmitglied auf Grund der Bandenabrede begangene Delikt den anderen Bandenmitgliedern ohne weiteres als gemeinschaftlich begangene Straftat zugerechnet werden kann; vielmehr ist für jede einzelne Tat nach den allgemeinen Kriterien festzustellen, ob sich die anderen Bandenmitglieder hieran als Mittäter, mittelbarer Täter, Anstifter oder Gehilfen beteiligt oder ob sie überhaupt keinen strafbaren Tatbeitrag dazu geleistet haben (BGH NJW 2012, 867; BGH NJW 2017, 498; BGH NStZ 2012, 517; BGH NStZ-RR 2003, 265).
  • BGH, 09.11.1995 - 4 StR 650/95

    Ausgleich besonderer Härten bei der Strafbemessung, wenn die Gesamtstrafenbildung

  • BGH, 01.09.2009 - 3 StR 601/08

    Geldfälschung (Gewerbsmäßigkeit)

  • BGH, 09.05.2012 - 4 StR 67/12

    Gewerbsmäßiges Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (erforderliche Feststellungen;

  • BGH, 25.10.2011 - 3 StR 206/11

    Untreue; psychische Beihilfe (objektiv fördernde Funktion; konkrete

  • BGH, 11.09.1990 - 1 StR 293/90

    Zusammenhang zwischen Hang zum Alkoholmißbrauch und Tat

  • BGH, 19.05.1998 - 1 StR 154/98

    Voraussetzungen bandenmäßigen Handelns bei einer Zweiergruppe; Voraussetzungen

  • BGH, 08.12.2015 - 3 StR 439/15

    Mittäterschaft beim schweren Raub und bei der gefährlichen Körperverletzung

  • BGH, 19.10.2011 - 4 StR 425/11

    Rechtsfehlerhafte Strafschärfung bei ausländischen Vorstrafen wegen möglicher

  • BGH, 30.01.2001 - 1 StR 423/00

    Abgrenzung zwischen tatbestandsmäßigem Handeltreiben mit Betäubungsmitteln und

  • BGH, 05.10.2010 - 3 StR 339/10

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Vermittlung eines

  • BGH, 30.10.2007 - 3 StR 410/07

    Öffentlichkeit des Verfahrens (Ausschluss; Gerichtsbeschluss; Anordnung des

  • BGH, 18.06.2009 - 3 StR 171/09

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Aufklärungshilfe); Verfall des

  • BGH, 20.07.2005 - 2 StR 168/05

    Strafzumessung (Untreue; Folgen der Tat; angemessene Rechtsfolge im Sinne des §

  • BGH, 14.09.1999 - 1 StR 433/99

    Sexueller Mißbrauch von Kindern; Sexueller Mißbrauch von Jugendlichen;

  • BGH, 25.10.2006 - 2 StR 359/06

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Täterschaft; Teilnahme; Kurier)

  • BGH, 29.09.2010 - 2 StR 382/10

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

  • BGH, 07.01.2009 - 5 StR 586/08

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Hang; Nichtanordnung: Beschwer bei der

  • BGH, 27.10.1987 - 1 StR 492/87

    Unzulässige Beweisantizipation durch Ablehnung eines Beweisantrages als

  • BGH, 14.04.2015 - 3 StR 2/15

    Sicherstellung von Betäubungsmitteln als gewichtiger strafmildernder Umstand;

  • BGH, 14.07.2015 - 5 StR 181/15

    Bestimmung von eingeführten Betäubungsmitteln für den ausländischen Markt kein

  • BGH, 20.12.2000 - 2 StR 468/00

    Abgrenzung von Täterschaft und Teilnahme bei Betäubungsmitteldelikten; Anordnung

  • BGH, 24.01.2017 - 2 StR 477/16

    Strafzumessung (bestimmender Strafzumessungsgrund; polizeiliche Überwachung bei

  • BGH, 06.09.1995 - 2 StR 378/95

    Strafmilderung - Deutscher Markt - Eingeführte Betäubungsmittel - Unvertretbare

  • BGH, 25.06.2013 - 5 StR 256/13

    Rechtsfehlerhafte Strafzumessung (doppelte Verwertung von Strafzumessungsgründen;

  • OLG Koblenz, 19.02.2015 - 2 Ws 704/14

    Strafvollzug in Rheinland-Pfalz: Anspruch des Strafgefangenen auf Überlassung von

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