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   LG Bückeburg, 22.01.2003 - Qs 5/03   

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https://dejure.org/2003,25506
LG Bückeburg, 22.01.2003 - Qs 5/03 (https://dejure.org/2003,25506)
LG Bückeburg, Entscheidung vom 22.01.2003 - Qs 5/03 (https://dejure.org/2003,25506)
LG Bückeburg, Entscheidung vom 22. Januar 2003 - Qs 5/03 (https://dejure.org/2003,25506)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2005, 168
  • NStZ-RR 2003, 155
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • LG Osnabrück, 12.06.1991 - 20 Qs III 30/91
    Auszug aus LG Bückeburg, 22.01.2003 - Qs 5/03
    Sie begründete sie hinsichtlich der Zulässigkeit mit einem Verweis auf die überzeugenden Ausführungen in den Beschlüssen des Landgerichts Osnabrück (NStZ 1991, 533), des Landgerichts Hamburg (NStZ 1996, 250 ff. [LG Hamburg 04.01.1995 - 634 Qs 46/94] ) und des Oberlandesgerichts Nürnberg (NStZ-RR 1998, 242).

    Hierauf haben völlig zu Recht bereits die Landgerichte Hamburg (Strafverteidiger 1995, 480 ff.) und Osnabrück (NStZ 1991, 533) hingewiesen.

    Insoweit ist auf die auch in der Rechtsmittelinstanz geltende (LG Hamburg STV 1995, 481; Osnabrück NStZ 1991, 533) Vorschrift des § 58 Abs. 1 Satz 3 JGG zu verweisen.

  • LG Hamburg, 04.01.1995 - 634 Qs 46/94
    Auszug aus LG Bückeburg, 22.01.2003 - Qs 5/03
    Sie begründete sie hinsichtlich der Zulässigkeit mit einem Verweis auf die überzeugenden Ausführungen in den Beschlüssen des Landgerichts Osnabrück (NStZ 1991, 533), des Landgerichts Hamburg (NStZ 1996, 250 ff. [LG Hamburg 04.01.1995 - 634 Qs 46/94] ) und des Oberlandesgerichts Nürnberg (NStZ-RR 1998, 242).

    Hierauf haben völlig zu Recht bereits die Landgerichte Hamburg (Strafverteidiger 1995, 480 ff.) und Osnabrück (NStZ 1991, 533) hingewiesen.

  • FG Hamburg, 10.02.2006 - I 47/02

    Gewerbesteuer: Dauerschulden bei kurzfristiger Tilgung und Neugewährung

    Auszug aus LG Bückeburg, 22.01.2003 - Qs 5/03
    Die Haftbeschwerde des Probanden wurde durch den Beschluss der Strafkammer I des Landgerichts Bückeburg vom 18.07.2002 (Qs 47/02) als unbegründet verworfen.

    Die hiesige Strafkammer hat auf die Haftbeschwerde des Verurteilten hin den Haftbefehl mit umfangreicher und detallierter Begründung ausdrücklich aufrechterhalten und die Beschwerde als unbegründet verworfen (Qs 47/02).

  • EGMR, 20.05.2008 - 43/02

    EDIP USLU c. TURQUIE

    Auszug aus LG Bückeburg, 22.01.2003 - Qs 5/03
    Am 25.04.2002 erließ das Amtsgericht Rinteln gegen den Probanden einen Haftbefehl (6 Gs 43/02).

    Hiervon ist bereits das Amtsgericht Rinteln in seinem Haftbefehl vom 25.04.2002 (6 Gs 43/02) ausgegangen.

  • BGH, 09.07.1991 - 1 StR 666/90

    Bandenbegriff beim unerlaubten Handeln mit Betäubungsmitteln

    Auszug aus LG Bückeburg, 22.01.2003 - Qs 5/03
    Es gebietet bereits der Grundsatz der Waffengleichheit bzw. der der Rechtsgleichheit im Jugendstrafverfahren (so schon Brunner NStZ 1991, 535 [BGH 09.07.1991 - 1 StR 666/90] ), auch der Staatsanwaltschaft die Beschwerdemöglichkeit gegen die Ablehnung des Widerrufs zuzugestehen.
  • BVerfG, 14.08.1987 - 2 BvR 235/87

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an den Widerruf der Strafaussetzung zur

    Auszug aus LG Bückeburg, 22.01.2003 - Qs 5/03
    Auch wenn die neue Straftat noch nicht rechtskräftig abgeurteilt worden ist, ist ein Widerruf bereits grundsätzlich dann zulässig, wenn die neue Straftat zur Überzeugung des Gerichts feststeht (BVerfG NStZ 88, 21; NStZ 91, 30; Europäische Kommission für Menschenrechte, Strafverteidiger 92, 282).
  • BVerfG, 06.12.1989 - 2 BvR 1741/89

    Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung bei Geständnis einer Straftat in einem

    Auszug aus LG Bückeburg, 22.01.2003 - Qs 5/03
    Auch wenn die neue Straftat noch nicht rechtskräftig abgeurteilt worden ist, ist ein Widerruf bereits grundsätzlich dann zulässig, wenn die neue Straftat zur Überzeugung des Gerichts feststeht (BVerfG NStZ 88, 21; NStZ 91, 30; Europäische Kommission für Menschenrechte, Strafverteidiger 92, 282).
  • OLG Stuttgart, 12.09.1994 - 4 Ws 182/94

    Strafaussetzung; Gericht; Widerruf; Entscheidung; Staatsanwaltschaft;

    Auszug aus LG Bückeburg, 22.01.2003 - Qs 5/03
    Die Bestandskraft der ablehnenden Entscheidung über den Antrag auf Widerruf der Strafaussetzung kann nicht längere Zeit in der Schwebe bleiben (Hamburg MDR 1990, 564, Stuttgart NStZ 1995, 53 [OLG Stuttgart 12.09.1994 - 4 Ws 182/94] ; Meyer-Goßner a. a. O.).
  • EKMR, 09.10.1991 - 15871/89

    S. v. GERMANY

    Auszug aus LG Bückeburg, 22.01.2003 - Qs 5/03
    Auch wenn die neue Straftat noch nicht rechtskräftig abgeurteilt worden ist, ist ein Widerruf bereits grundsätzlich dann zulässig, wenn die neue Straftat zur Überzeugung des Gerichts feststeht (BVerfG NStZ 88, 21; NStZ 91, 30; Europäische Kommission für Menschenrechte, Strafverteidiger 92, 282).
  • OLG Nürnberg, 04.02.1998 - Ws 90/98

    Möglichkeit der Anfechtung von aufgrund einer Beschwerde erlassener

    Auszug aus LG Bückeburg, 22.01.2003 - Qs 5/03
    Sie begründete sie hinsichtlich der Zulässigkeit mit einem Verweis auf die überzeugenden Ausführungen in den Beschlüssen des Landgerichts Osnabrück (NStZ 1991, 533), des Landgerichts Hamburg (NStZ 1996, 250 ff. [LG Hamburg 04.01.1995 - 634 Qs 46/94] ) und des Oberlandesgerichts Nürnberg (NStZ-RR 1998, 242).
  • OLG Hamburg, 20.02.1990 - 2 Ws 30/90

    Sofortige Beschwerde; Antrag der Staatsanwaltschaft; Widerruf der

  • LG Aurich, 04.12.2019 - 13 Qs 39/19
    Die teilweise in Rechtsprechung und Schrifttum geäußerte Ansicht der Unzulässigkeit einer Anfechtung des abgelehnten Antrags der Staatsanwaltschaft auf Widerruf der Aussetzung der Jugendstrafe (vgl. LG Krefeld NJW 1974, 1476; LG Frankfurt MDR 1966, 353; LG München II NJW 1960, 1216 m. zust. Anm. Potrykus - jew. mwN) vermag nicht zu überzeugen (LG Hamburg, Beschluss vom 04. Januar 1995 - 634 Qs 46/94 -, juris; LG Bückeburg, Beschluss vom 22. Januar 2003 - Qs 5/03 -, juris; LG München I Beschl. v. 15.1.1990 - JKQs 110/89; LG Osnabrück NStZ 1991, 533 m. zust. Anm. Brunner 535).
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