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LG Bamberg, 20.07.2021 - 1 HK O 6/21 |
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Volltextveröffentlichung
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- LG Düsseldorf, 29.03.2018 - 37 O 44/17
Auszug aus LG Bamberg, 20.07.2021 - 1 HKO 6/21
Der Nachweis der Wirksamkeit ist im Bereich der Werbung mit Gesundheitsbezug durch eine randomisierte Doppel -Blindstudie zu führen (siehe auch Landgericht Düsseldorf, Urteil vom 29.03.2018, Aktenzeichen 37 O 44/17).Die behauptete hinreichende wissenschaftliche Absicherung kann nicht durch einen Beweisantritt zur Richtigkeit der Werbeaussage im Prozess geklärt werden (siehe auch Landgericht Düsseldorf, Urteil vom 29.03.2018, Aktenzeichen 37 O 44/17).
- BGH, 17.08.2011 - I ZR 148/10
Glücksspielverband
Auszug aus LG Bamberg, 20.07.2021 - 1 HKO 6/21
Eine unzumutbare Benachteiligung des (allein) angegriffenen Verletzers gegenüber anderen ist darin schon deshalb nicht zu sehen, weil es dem Verletzer grundsätzlich offensteht, seinerseits gegen gleichartige Verletzungshandlungen seiner von dem Verband nicht angegriffenen Mitbewerber vorzugehen (BGH, GRUR 2012, 411ff mit weiteren Nachweisen).Es kann jedoch als rechtsmissbräuchlich anzusehen sein, wenn ein Verband gegen außenstehende Dritte vorgeht, den unlauteren Wettbewerb durch gleichartige Verletzungshandlungen der eigenen Mitglieder jedoch planmäßig duldet (BGH, GRUR 2012, 411ff mit weiteren Nachweisen).
- BGH, 16.12.2004 - I ZR 222/02
Epson-Tinte
Auszug aus LG Bamberg, 20.07.2021 - 1 HKO 6/21
Dabei ist maßgeblich, wie der angesprochene Verkehr die beanstandete Werbung auf Grund ihres Gesamteindrucks versteht (BGH, NJW 2005, 1790). - LG Berlin, 26.01.2021 - 102 O 23/19
Zwangsvollstreckung wegen Zuwiderhandlung gegen einen wettbewerbsrechtlichen …
Auszug aus LG Bamberg, 20.07.2021 - 1 HKO 6/21
Richtiger Anspruchsschuldner ist, wer auf das Handeln entscheidend Einfluss nehmen kann und wem deren wirtschaftlicher Erfolg unmittelbar zugute kommt (so auch Landgericht Berlin, Beschluss vom 26.01.2021, Aktenzeichen 102 O 23/19). - LG München I, 22.10.2020 - 17 HKO 2632/20
Auszug aus LG Bamberg, 20.07.2021 - 1 HKO 6/21
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs unterliegen Werbungen mit Gesundheitsbezug dem Strengeprinzip (siehe auch Landgericht München I, Urteil vom 22.10.2020, Aktenzeichen 17 HKO 2632/20 mit weiteren Nachweisen).