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LG Berlin, 02.02.1983 - 84 T 15/83 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Deutsches Notarinstitut
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 16.02.1984 - V ZB 24/83
Zum gemeindlichen Vorkaufsrecht bei Wohnungseigentum
Auszug aus LG Berlin, 02.02.1983 - 84 T 15/83
BGH, Beschluß vom 16.2.1984 - V ZB 24/83 - mitgeteilt von D. Bundschuh, Richter am BGH Anmerkung der Schriftleitung: Die Entscheidung wird mit Begründung demnächst in der DNotZ veröffentlicht. - BayObLG, 06.12.1972 - BReg. 2 Z 70/72
- RG, 01.11.1905 - V 287/05
Können für die Zweigniederlassung einer Anstalt oder einer Aktiengesellschaft, …
Auszug aus LG Berlin, 02.02.1983 - 84 T 15/83
Seit der Entscheidung des Reichsgerichts vom 1.11.1905 ( RGZ 62, 7 ) ist anerkannt, daß eine Aktiengesellschaft, die befugt ist, ihre Geschäfte am Ort ihrer Zweigniederlassung unter einer anâEUR¢ deren Firma als derjenigen am Ort der Hauptniederlassung zu führen, und diese im Handelsregister am Ort der Niederlassung einzutragen hat ( § 42 AktG , siehe auch Barz in Großkomm. AktG, § 42 Anm. 6) im Grundbuch mit der am Ort der Zweigniederlassung geführten Firma eingetragen werden muß, wenn sie im Geschäftsbereich ihrer Niederlassung ein in das Grundbuch einzutragendes Recht erwerben will.
- BayObLG, 27.03.1984 - BReg. 2 Z 25/84
Zur Zulässigkeit von Veräußerungsbeschränkungen bei Wohnungseigentum
(Leitsatz des Einsenders) LG Berlin, Beschluß vom 2.2.1983 - 84 T 15/83 - mitgeteilt von Notar Jürgen Kirchner, Würzburg Aus dem Tatbestand: Mit notariell beurkundeter Erklärung vom 10.12.1982 bewilligte und beantragte die Eigentümerin die Eintragung einer Grundschuld von 32.000,- DM nebst 18% Zinsen "für die D. Bank AG Filiale W. (Juristischer Sitz: F.)" an ihrem Grundstück.