Grundbuchverfügung
| Abschnitt III - Die Eintragungen (§§ 13 - 23) |
(1) Zur Bezeichnung des Berechtigten sind im Grundbuch anzugeben:
(2) 1Bei Eintragungen für den Fiskus, eine Gemeinde oder eine sonstige juristische Person des öffentlichen Rechts kann auf Antrag des Berechtigten der Teil seines Vermögens, zu dem das eingetragene Grundstück oder Recht gehört, oder die Zweckbestimmung des Grundstücks oder des Rechts durch einen dem Namen des Berechtigten in Klammern beizufügenden Zusatz bezeichnet werden. 2Auf Antrag kann auch angegeben werden, durch welche Behörde der Fiskus vertreten wird.
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (Personengesellschaftsrechtsmodernisierungsgesetz - MoPeG) vom 10.08.2021
| Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| 01.01.2024 | Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (Personengesellschaftsrechtsmodernisierungsgesetz - MoPeG) | 10.08.2021 | |
| 09.10.2013 | Gesetz zur Einführung eines Datenbankgrundbuchs (DaBaGG) | 01.10.2013 | |
| 18.08.2009 | Gesetz zur Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs und der elektronischen Akte im Grundbuchverfahren sowie zur Änderung weiterer grundbuch-, register- und kostenrechtlicher Vorschriften (ERVGBG) | 11.08.2009 |
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Rechtsprechung zu § 15 GBV
211 Entscheidungen zu § 15 GBV in unserer Datenbank:
- OLG München, 10.02.2025 - 34 Wx 328/24
Grundbuchfähigkeit eines Idealvereins ohne Rechtspersönlichkeit nach ...
- OLG Jena, 27.07.2020 - 3 W 211/20
Wie wird Zwangssicherungshypothek eines Insolvenzverwalters eingetragen?
- OLG Frankfurt, 10.10.2024 - 20 W 186/24
Grundbuchfähigkeit des Vereins ohne Rechtspersönlichkeit
- OLG Jena, 04.04.2018 - 3 W 17/18
Grundbuchsache: Eintragung einer Waldgenossenschaft und deren Anteilsberechtigten ...
- OLG Naumburg, 17.08.2017 - 12 Wx 24/17
Eintragung eines Kaufmanns in Grundbuch mit bürgerlichem Namen
- OLG Celle, 09.12.2024 - 20 W 89/24
Zwangsvollstreckung durch Eintragung einer Zwangshypothek im Grundbuch für eine ...
- OLG Karlsruhe, 02.08.2022 - 19 W 111/21
Angabe des Ortes des Kanzleisitzes - statt Wohnort oder Geburtsdatum - bei Antrag ...
- OLG Nürnberg, 16.02.2023 - 15 Wx 249/23
Antrag auf Löschung einer beschränkt persönlichen Dienstbarkeit bei fehlender ...
- OLG München, 10.02.2025 - 34 Wx 329/24
(Weitere) Grundbuchfähigkeit des Idealvereins ohne Rechtspersönlichkeit auch nach ...
- OLG München, 10.02.2025 - 34 Wx 330/24
Verein
Querverweise
Auf § 15 GBV verweisen folgende Vorschriften:
- Grundbuchverfügung (GBV)
- Vorschriften über das maschinell geführte Grundbuch
- Schlußbestimmungen
- § 91 (Behandlung von Verweisungen, Löschungen)
- Übergangs- und Schlußvorschriften
- § 114