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   LG Berlin, 27.07.2016 - 67 S 154/16   

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https://dejure.org/2016,23696
LG Berlin, 27.07.2016 - 67 S 154/16 (https://dejure.org/2016,23696)
LG Berlin, Entscheidung vom 27.07.2016 - 67 S 154/16 (https://dejure.org/2016,23696)
LG Berlin, Entscheidung vom 27. Juli 2016 - 67 S 154/16 (https://dejure.org/2016,23696)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Berliner Mieterverein (Volltext/Auszüge/Kurzinformation)

    Ferienwohnung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Weitervermietung über "airbnb": Keine Kündigung ohne Abmahnung!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Wenn der Mieter airbnb nutzt, muss vor der Kündigung abgemahnt werden!

  • koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)

    "Airbnb": Kündigung erfordert vorherige Abmahnung

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Kündigung wegen Airbnb-Vermietung erst nach Abmahnung

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Kündigung wegen Airbnb-Vermietung erst nach Abmahnung

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Nicht erlaubte Weitervermietung über airbnb rechtfertigt nicht außerordentliche Kündigung

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Außerordentliche Kündigung wegen unbefugter Gebrauchsüberlassung an Touristen (airbnb)

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Darf der Mieter bei Airbnb vermieten oder kann der Vermieter kündigen?

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Ungenehmigte Untervermietung an airbnb-Touristen rechtfertigt ohne vorherige Abmahnung weder fristlose noch ordentliche Kündigung - Vermieter steht kein Räumungsanspruch zu

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Weitervermietung über "airbnb": Keine Kündigung ohne Abmahnung! (IMR 2016, 462)

Verfahrensgang

  • AG Berlin-Wedding - 17 C 524/15
  • LG Berlin, 27.07.2016 - 67 S 154/16

Papierfundstellen

  • MDR 2016, 1134
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 28.11.2007 - VIII ZR 145/07

    Voraussetzungen der ordentlichen Kündigung des Mietverhältnisses wegen

    Auszug aus LG Berlin, 27.07.2016 - 67 S 154/16
    Zwar ist die vorherige Abmahnung keine Formalvoraussetzung für die Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung (vgl. BGH, Urt. v. 28. November 2007 - VIII ZR 145/07, juris Tz. 28=NJW 2008, 508); der Abmahnung kann jedoch für die Kündigung ausnahmsweise insofern Bedeutung zukommen, als erst ihre Missachtung durch den Mieter dessen Vertragsverletzung das für die Kündigung erforderliche Gewicht verleiht (vgl. BGH, a.a.O.).
  • BGH, 08.01.2014 - VIII ZR 210/13

    Zur Untervermietung an Touristen durch Wohnraummieter

    Auszug aus LG Berlin, 27.07.2016 - 67 S 154/16
    Was § 573 Abs. 2 Nr. 1 BGB anbelangt, so stellt die ungenehmigte Untervermietung der Beklagten zu 1) an Touristen über "a..." zwar eine Pflichtverletzung dar (vgl. BGH, Urt. v. 08.01.2014 - VIII ZR 210/13, juris Tz. 11 = NJW 2014, 622; Kammer, Beschl. v. 03. Februar 2015 - 67 T 29/15, juris Tz. 7 = ZMR 2015, 303).
  • LG Berlin, 03.02.2015 - 67 T 29/15

    Außerordentliche Kündigung des Wohnraummietvertrages: Unerlaubte entgeltliche

    Auszug aus LG Berlin, 27.07.2016 - 67 S 154/16
    Was § 573 Abs. 2 Nr. 1 BGB anbelangt, so stellt die ungenehmigte Untervermietung der Beklagten zu 1) an Touristen über "a..." zwar eine Pflichtverletzung dar (vgl. BGH, Urt. v. 08.01.2014 - VIII ZR 210/13, juris Tz. 11 = NJW 2014, 622; Kammer, Beschl. v. 03. Februar 2015 - 67 T 29/15, juris Tz. 7 = ZMR 2015, 303).
  • LG Berlin, 18.11.2014 - 67 S 360/14

    Wohnraummietvertrag: Fristlose Kündigung bei gewerblicher Überlassung der Wohnung

    Auszug aus LG Berlin, 27.07.2016 - 67 S 154/16
    Wie die Kammer bereits in anderer Sache entschieden hat, ist eine solche Ausnahme insbesondere dann anzunehmen, wenn über die unberechtigte Gebrauchsüberlassung hinaus weitere Umstände hinzutreten, die den Vertragsverstoß als besonders schwerwiegend erscheinen lassen (vgl. Kammer, Beschl. v. 18.11.2014 - 67 S 360/14, juris Tz. 4 = NZM 2015, 248; Blank in: Schmidt-Futterer, Mietrecht, 12. Aufl. 2015, § 543 Rn. 77).
  • LG Berlin, 03.07.2018 - 67 S 20/18

    Kündigung eines Wohnraummietvertrags: Hinreichend erhebliche Pflichtverletzung

    Damit fällt der Beklagten auch eine Pflichtverletzung zur Last, die zumindest nach vorheriger Abmahnung grundsätzlich zur Kündigung des Mietverhältnisses berechtigt (vgl. Kammer, Beschl. v. 27. Juli 2016 - 67 S 154/16, DWW 2016, 300, juris Tz. 9; LG Berlin, Beschl. v. 23. Februar 2018 - 66 S 243/17, WuM 2018, 371, juris Tz. 6).
  • AG Amberg, 01.03.2017 - 3 C 916/16

    Nicht erforderliche Abmahnung bei Untervermietung

    Die unerlaubte Inserierung und Untervermietung der Wohnung stellt eine erhebliche Verletzung der vertraglichen Pflichten dar, die der Klägerin nicht zumutbar ist (LG Berlin vom 27.07.2016, Az.: 67 S 154/16; LG Berlin vom 03.02.2015, Az.: 67 T 29/15; AG Charlottenburg vom 07.12.2015, Az.: 237 C 280/15).

    Zudem nimmt die Rechtsprechung bereits das Inserieren der Wohnung bei Untervermietungsportalen als schwerwiegende, eine fristlose Kündigung rechtfertigende Pflichtverletzung an (LG Berlin vom 27.07.2016, Az.: 67 S 154/16; LG Berlin vom 03.02.2015, Az.: 67 T 29/15; AG Charlottenburg vom 07.12.2015, Az.: 237 C 280/15).

  • LG Berlin, 23.02.2018 - 66 S 243/17

    Wohnraummiete: Vermieterkündigung wegen Überlassung der Mietwohnung an Touristen;

    Die Kammer schließt sich stattdessen der auch vom Amtsgericht bereits zitierten Auffassung der 67. Zivilkammer des Landgerichts Berlin (in der Entscheidung vom 27.07.2016 zum Aktenzeichen 67 S 154/16) an, wo es überzeugend heißt: "...Zwar ist die vorherige Abmahnung keine Formalvoraussetzung für die Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung (...), der Abmahnung kann jedoch für die Kündigung ausnahmsweise insofern Bedeutung zukommen, als erst ihre Missachtung durch den Mieter dessen Vertragsverletzung das für die Kündigung erforderliche Gewicht verleiht (...).
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