Rechtsprechung
LG Berlin, 29.09.2021 - 64 S 111/20 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 559 Abs 4 S 1 BGB, § 559b BGB, § 812 Abs 1 S 1 Alt 1 BGB, § 41 Abs 5 Alt 1 GKG, § 22 Abs 1 S 1 SGB 2
Härteeinwand bei einer angekündigten Modernisierungsmieterhöhung gegenüber einem Grundsicherungsempfänger - grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
Übersteigen der nach AV-Wohnen ermittelten angemessenen Miete durch Modernisierungsmieterhöhung
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Mieterhöhung über angemessene Unterkunftsaufwendungen hinaus: Härte für Mieter?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Feststellung der Unwirksamkeit einer Mieterhöhung wegen Modernisierung für einen Grundsicherungsempfänger als wirtschaftliche Härte und Rückzahlung überzahlter Miete
- anwalt.de (Kurzinformation)
Mieterhöhung nach Modernisierung bei Sozialhilfeempfänger
- promietrecht.de (Kurzinformation)
Modernisierung - Härtefall - keine Mieterhöhung für Mieter
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Härteeinwand bei Modernisierungsmieterhöhung wegen fehlender Kostenübernahme durch Jobcenter - Gefahr des Verlustes der Wohnung durch Mieterhöhung
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Mieterhöhung übersteigt angemessene Unterkunftsaufwendungen: Gleichwohl Härtefall! (IMR 2022, 217)
Verfahrensgang
- AG Berlin-Charlottenburg, 13.03.2020 - 233 C 241/19
- LG Berlin, 29.09.2021 - 64 S 111/20
Papierfundstellen
- NJW 2021, 3473
- NZM 2021, 888
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 09.10.2019 - VIII ZR 21/19
Zur Härtefallabwägung bei einer Mieterhöhung nach Modernisierung (hier …
Auszug aus LG Berlin, 29.09.2021 - 64 S 111/20
Der Umstand, dass eine Mieterin gemessen an ihren wirtschaftlichen Verhältnissen und ihren Bedürfnissen eine viel zu große Wohnung nutzt, kann zu ihren Lasten in die Abwägung der beiderseitigen Interessen einbezogen werden (vgl. BGH - VIII ZR 21/19 -, Urt. v. 09.10.2019, GE 2019, 1497 ff., Rn. 25 f., zitiert nach juris).