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   LG Bochum, 10.09.2018 - 7 T 195/17   

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LG Bochum, 10.09.2018 - 7 T 195/17 (https://dejure.org/2018,70182)
LG Bochum, Entscheidung vom 10.09.2018 - 7 T 195/17 (https://dejure.org/2018,70182)
LG Bochum, Entscheidung vom 10. September 2018 - 7 T 195/17 (https://dejure.org/2018,70182)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 15.03.2018 - V ZB 149/17

    Bemessung der angemessenen Vergütung durch Gesamtwürdigung des Tatrichters

    Auszug aus LG Bochum, 10.09.2018 - 7 T 195/17
    Sie dient hingegen nicht dazu, die Vergütung zu kürzen (BGH, Beschluss vom 15.03.2018, Az. V ZB 149/17; BGH, Beschluss vom 24.11.2005, Az. V ZB 133/05; Binz/Dörndorfer/Petzold/Zimmermann, Kommentar zum GKG, FamGKG, JVEG, 3. Auflage 2014, § 19 ZwVwV Rn. 11; Pape: Die Vergütung nach der neuen Zwangsverwalterverordnung, NZI 2004, 187; a.A. Waldherr/Weber, ZfIR 2005, 184, 187).

    Offensichtlich unangemessen i.S.v. § 19 Abs. 2 ZwVwV ist die Vergütung nur dann, wenn die Anhebung des Prozentsatzes von 10 % auf 15 % gem. § 18 Abs. 2 ZwVwV noch nicht genügt, um eine angemessene Entlohnung zu erzielen (BGH, Beschluss vom 15.03.2018, Az. V ZB 149/17; Binz/Dörndorfer/Petzold/Zimmermann, Kommentar zum GKG, FamGKG, JVEG, 3. Auflage 2014, § 19 ZwVwV Rn. 9).

    Hinsichtlich der Problematik einer unangemessen niedrigen Vergütung hat der Bundesgerichtshof in dem Beschluss vom 15.03.2018, Az. V ZB 149/17, ausgeführt, dass der in § 19 Abs. 1 ZwVwV festgeschriebene Vergütungsrahmen gegen Art. 12 GG verstoßen könnte, wenn er die Gerichte nötigte, zu geringe und dadurch die Berufsausübung beeinträchtigende Vergütungen festzusetzen.

    Die gesetzgeberische Entscheidung, Vergütungssätze unterschiedlicher Berufsgruppen unterschiedlich zu verändern bzw. die Vergütung einer Gruppe zu verändern und die Vergütung der anderen Gruppe unverändert zu lassen, ist von den Gerichten zu respektieren (BGH, Beschluss vom 15.03.2018, Az. V ZB 149/17).

    § 97 ZPO ist deshalb nicht anzuwenden (st. Rspr. des BGH, u.a. Beschluss vom 15.03.2018, Az. V ZB 149/17, und Beschluss vom 15.11.2017, Az. V ZB 12/07).

  • BGH, 15.11.2007 - V ZB 12/07

    Voraussetzungen einer Erhöhung oder Ermäßigung der Regelvergütung des

    Auszug aus LG Bochum, 10.09.2018 - 7 T 195/17
    Wenn ein solches Missverhältnis eingetreten ist, ist eine entsprechende Erhöhung und Ermäßigung der Vergütung nicht nur, wie die Verwendung des Verbs "können" in der Vorschrift nahe legt, möglich, sondern geboten, weil die nach § 152a ZVG, § 17 Abs. 1 ZwVwV gebotene Vergütung in dieser Fallgestaltung nicht anders bestimmt werden kann (BGH, Beschluss vom 15.11.2017, Az. V ZB 12/07).

    Ob das der Fall ist, ist mit einer an § 152a ZVG ausgerichteten wertenden Betrachtung aller Umstände des Einzelfalls zu ermitteln (BGH, Beschluss vom 15.11.2017, Az. V ZB 12/07).

    § 97 ZPO ist deshalb nicht anzuwenden (st. Rspr. des BGH, u.a. Beschluss vom 15.03.2018, Az. V ZB 149/17, und Beschluss vom 15.11.2017, Az. V ZB 12/07).

  • BGH, 24.11.2005 - V ZB 133/05

    Vergütung des Zwangsverwalters bei Anordnung der Zwangsverwaltung mehrerer

    Auszug aus LG Bochum, 10.09.2018 - 7 T 195/17
    Sie dient hingegen nicht dazu, die Vergütung zu kürzen (BGH, Beschluss vom 15.03.2018, Az. V ZB 149/17; BGH, Beschluss vom 24.11.2005, Az. V ZB 133/05; Binz/Dörndorfer/Petzold/Zimmermann, Kommentar zum GKG, FamGKG, JVEG, 3. Auflage 2014, § 19 ZwVwV Rn. 11; Pape: Die Vergütung nach der neuen Zwangsverwalterverordnung, NZI 2004, 187; a.A. Waldherr/Weber, ZfIR 2005, 184, 187).

    Davon zu unterscheiden ist die Frage, ob die Vergütung nach § 18 ZwVwV zu einer mit dem Aufwand nach § 19 ZwVwV nicht mehr zu rechtfertigenden überhöhten Vergütung führt, und deswegen die Vorschrift des § 18 ZwVwV entsprechend einschränkend auszulegen ist (BGH, Beschluss vom 24.11.2005, Az. V ZB 133/05 zu einer möglicherweise einschränkenden Auslegung der Vorschrift des § 20 Abs. 1 ZwVwV bei einer nicht mehr zu rechtfertigenden überhöhten Vergütung).

  • LG Münster, 11.05.2015 - 5 T 58/15

    Zwangsverwaltervergütung nach Zeitaufwand ohne Stundennachweis?

    Auszug aus LG Bochum, 10.09.2018 - 7 T 195/17
    Denn gegen die Vergütungsansprüche eines Zwangsverwalters kann im Vergütungsfestsetzungsverfahren mit behaupteten Schadensersatzansprüchen des Schuldners gegen den Verwalter nicht aufgerechnet werden, soweit die Schadensersatzansprüche nicht unstreitig oder rechtskräftig festgestellt sind (LG Münster, Beschluss vom 11.05.2015, Az. 5 T 58/15; LG Frankenthal, Beschluss vom 03.04.1997, Az. 1 T 143/97).
  • LG Frankenthal, 03.04.1997 - 1 T 143/97
    Auszug aus LG Bochum, 10.09.2018 - 7 T 195/17
    Denn gegen die Vergütungsansprüche eines Zwangsverwalters kann im Vergütungsfestsetzungsverfahren mit behaupteten Schadensersatzansprüchen des Schuldners gegen den Verwalter nicht aufgerechnet werden, soweit die Schadensersatzansprüche nicht unstreitig oder rechtskräftig festgestellt sind (LG Münster, Beschluss vom 11.05.2015, Az. 5 T 58/15; LG Frankenthal, Beschluss vom 03.04.1997, Az. 1 T 143/97).
  • BGH, 24.03.2015 - VI ZR 179/13

    Nichtberücksichtigung von Parteivorbringen durch das Gericht: Nichteingehen auf

    Auszug aus LG Bochum, 10.09.2018 - 7 T 195/17
    Geht das Gericht auf den wesentlichen Kern des Tatsachenvortrags einer Partei zu einer Frage, die für das Verfahren von zentraler Bedeutung ist, in den Entscheidungsgründen nicht ein, so lässt dies auf die Nichtberücksichtigung des Vortrags schließen, sofern er nicht nach dem Rechtsstandpunkt des Gerichts unerheblich oder aber offensichtlich unsubstanziiert war (BGH, Beschluss vom 24.03.2015, Az. VI ZR 179/13).
  • BGH, 16.05.2013 - V ZB 24/12

    Zwangsversteigerungsverfahren: Rückwirkende Genehmigung eines vom vollmachtlosen

    Auszug aus LG Bochum, 10.09.2018 - 7 T 195/17
    Die von einem vollmachtlosen Prozessvertreter vorgenommenen, zunächst schwebend unwirksamen Prozesshandlungen werden mit ihrer Genehmigung durch die Partei nach § 89 Abs. 2, 2. Alt. BGB, der entsprechend auch ohne vorherige einstweilige Zulassung des Prozessvertreters zur Prozessführung gilt, wirksam (Münchener Kommentar zur ZPO, 5. Auflage 2016, § 89 ZPO Rn. 14 ff.; BGH, Beschluss vom 16.05.2013, Az. V ZB 24/12 zur rückwirkenden Genehmigung von Handlungen im Zwangsversteigerungsverfahren).
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