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LG Bochum, 27.10.2016 - 8 O 186/15 |
Zitiervorschläge
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Verfahrensgang
- LG Bochum, 27.10.2016 - 8 O 186/15
- OLG Hamm, 12.07.2017 - 12 U 156/16
Wird zitiert von ...
- LG Düsseldorf, 19.07.2019 - 10 O 202/18 Es wäre wertungswidersprüchlich, einen Darlehensnehmer, der Leistungen aufgrund eines Widerrufs zurückfordert, bei der Wahl des Gerichtsstands besser zu stellen als einen Darlehensnehmer, der die Rückabwicklung eines gemäß §§ 104 Nr. 2, 105 Abs. 1 BGB von Anfang an nichtigen oder gemäß §§ 119, 123 BGB erfolgreich angefochtenen Vertrags betreibt (vgl. LG Düsseldorf, Urteil vom 03.06.2016, 8 O 186/15, n. v.; LG Essen, Beschluss vom 26.11.2015, 6 O 228/15, n. v.).