Rechtsprechung
LG Bonn, 24.10.2007 - 5 S 44/07 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Insolvenzanfechtung, Arbeitseinkommen, Pfändung
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
§§ 829, 832 ZPO, §§ 130, 131, 143 Inso
Insolvenzanfechtung, Arbeitseinkommen, Pfändung - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Beginn der Wirksamkeit einer Pfändung von zukünftigen Arbeitseinkommen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Bonn, 27.02.2007 - 2 C 373/06
- LG Bonn, 24.10.2007 - 5 S 44/07
- BGH, 17.07.2008 - IX ZR 203/07
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 30.01.1997 - IX ZR 89/96
Abtretung einer Forderung auf künftigen Grundstücksmietzins; Nachweis der …
Auszug aus LG Bonn, 24.10.2007 - 5 S 44/07
Hinsichtlich des Anspruchs auf die Vergütung für geleistete Dienste ist aber anerkannt, dass dieser nicht vor Erbringung der Dienstleistung entsteht (so schon RGZ 142, 291, 295; vgl. auch BGH DtZ 1997, 156, 157).Hinzu kommt, dass auch bei Ansprüchen aus sonstigen Dauerschuldverhältnissen das Recht auf die Leistung grundsätzlich erst mit Inanspruchnahme der jeweiligen Gegenleistung entsteht; so hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass Mietzinsansprüche nicht vor dem Anfangstermin des jeweiligen Zeitraums der Nutzungsüberlassung entstehen (vgl. BGH DtZ 1997, 156, 157).
- BGH, 20.03.2003 - IX ZR 166/02
Anfechtbarkeit der Pfändung einer künftigen Forderung; Maßgeblicher Zeitpunkt für …
Auszug aus LG Bonn, 24.10.2007 - 5 S 44/07
Dabei ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs eine während des Dreimonatszeitraums im Wege der Zwangsvollstreckung erlangte Sicherung oder Befriedigung als inkongruent anzusehen, weil dem insolvenzrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz innerhalb der Krise der Vorrang vor dem Prioritätsprinzip der Einzelzwangsvollstreckung nach § 804 Abs. 3 ZPO gebührt (vgl. etwa BGH, BKR 2003, 434). - BFH, 12.04.2005 - VII R 7/03
Entstehung des Pfändungspfandrechts bei Pfändung künftiger Forderungen - …
Auszug aus LG Bonn, 24.10.2007 - 5 S 44/07
Soweit die Auffassung vertreten wird, der arbeitsrechtliche Vergütungsanspruch entstehe bereits mit Abschluss des Arbeitsvertrages, sei aber hinsichtlich künftiger Bezüge noch nicht durchsetzbar, d.h. nicht fällig (…vgl. etwa Weidenkaff: in Palandt, BGB, 66. Aufl., § 611 Rdnr. 50), bzw. die Gehaltsforderung sei ein bereits bestehender, aber durch die erst zu leistende Arbeit bedingter Anspruch (vgl. BFH, Urteil vom 12.04.2005, VII R 7/03, abgedruckt in BB 2005, 1488 ff.), folgt die Kammer dem nicht. - RG, 20.11.1933 - VI 245/33
1. Darf auf Feststellung der Verpflichtung zum Ersatz des noch entstehenden …
Auszug aus LG Bonn, 24.10.2007 - 5 S 44/07
Hinsichtlich des Anspruchs auf die Vergütung für geleistete Dienste ist aber anerkannt, dass dieser nicht vor Erbringung der Dienstleistung entsteht (so schon RGZ 142, 291, 295; vgl. auch BGH DtZ 1997, 156, 157).