Rechtsprechung
LG Bonn, 25.01.2000 - 11 T 12/99 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Anforderungen an die wirksame Umstellung des Stammkapitals einer GmbH auf Euro nebst Kapitalerhöhung; Erforderlichkeit der geringfügigen Erhöhung zur Glättung des Eurobetrags vor Durchführung der beschlossenen Kapitalerhöhung; Voraussetzungen für eine Kapitalerhöhung ...
- zbb-online.com (Leitsatz)
GmbHG § 5 Abs. 3, § 55 Abs. 4, 5, § 57h; VO (EG) Nr. 1103/97 Art. 4, 5
Umstellung des Stammkapitals einer GmbH auf Euro und gleichzeitige Kapitalerhöhung
Papierfundstellen
- NJW 2000, 3221
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BFH, 16.06.1999 - II R 57/96
Steuerklasse beim Berliner Testament
Auszug aus LG Bonn, 25.01.2000 - 11 T 12/99
7. Steuerrecht/Erbschaftssteuerrecht - Anwendbarkeit von § 15 Abs. 3 ErbStG zugunsten des Schlußerben bei Änderungsbefugnis des überlebenden Ehegatten (BFH, Urteil vom 16.6. 1999- II R 57/96) ErbStG (in der bis 31.12 1995 geltenden Fassung) §§ 3 Abs. 1 Nr. 1; 6 Abs. 2; 15 Abs. 1 und Abs. 3 BGB §§ 2255 S. 1; 2269 Haben Ehegatten in einem gemeinschaftlichen Testament, durch das sie sich gegenseitig als Erben einsetzen (Berliner Testament), dem überlebenden Ehegatten das Recht eingeräumt, die Schlußerbenfolge sowie die Verteilung des Nachlasses zu ändern, so bleibt § 15 Abs. 3 ErbStG zugunsten des Schlußerben insoweit anwendbar, als der überlebende Ehegatte durch eine spätere Verfügung von Todes wegen die Erbquote des Schlußerben nicht verändert hat.