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LG Bonn, 31.10.2007 - 5 S 66/07 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Telekommunikationslinie, Grundstück, Duldungspflicht
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
§ 76 TKG
Telekommunikationslinie, Grundstück, Duldungspflicht - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verpflichtung eines Telekommunationsunternehmens zur Verlegung von Telekommunikationslinien vorrangig auf öffentlichem Gund und Boden; Verpflichtung eines Telekommunikationsunternehmens zur Verlegung von Telekommunikationslinien analog § 1023 BGB; Anforderungen an die ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Bonn, 03.05.2007 - 3 C 322/06
- LG Bonn, 31.10.2007 - 5 S 66/07
Papierfundstellen
- MMR 2008, 489
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 17.07.2002 - XII ZR 86/01
Übergang der Rechte und Pflichten aus einem Breitbandkabel-Nutzungsvertrag bei …
Auszug aus LG Bonn, 31.10.2007 - 5 S 66/07
Da der Betreiber keine Abnahme von Telekommunikationsdienstleistungen über solche Kabelanlagen von dem Grundstückseigentümer erzwingen kann, handelt es sich bei fehlendem Nutzungsrecht - etwa auf Grund eines vertraglichen Gestattungsverhältnisses (vgl. BGH, Urteil vom 17. Juli 2002, XII ZR 86/01, NJW 2002, 3322) - lediglich um ungenutzte Anschlussleitungen (nebst Zubehör), deren es zum Betrieb eines wettbewerbsfähigen Telekommunikationsnetzes nicht bedarf. - BGH, 26.09.2003 - V ZR 51/03
Duldung von Kabelanlagen durch den Grundstückseigentümer
Auszug aus LG Bonn, 31.10.2007 - 5 S 66/07
Bei der von der Beklagten über das Grundstück der Kläger geführten Telekommunikationslinie handelt es sich entgegen der Ansicht der Kläger nicht um eine Hausanschlussleitung im Sinne der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 26. September 2003 (NJW-RR 2004, 231 [232]).
- AG Minden, 31.01.2014 - 21 C 160/12 Eine Nutzung öffentlichen Verkehrsgrundes ist schließlich nicht vorrangig vor einer Nutzung privaten Grundes heranzuziehen (vgl. LG Bonn MMR 2008, 489).