Rechtsprechung
   LG Bonn, 31.10.2007 - 5 S 66/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,18472
LG Bonn, 31.10.2007 - 5 S 66/07 (https://dejure.org/2007,18472)
LG Bonn, Entscheidung vom 31.10.2007 - 5 S 66/07 (https://dejure.org/2007,18472)
LG Bonn, Entscheidung vom 31. Oktober 2007 - 5 S 66/07 (https://dejure.org/2007,18472)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,18472) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Telekommunikationslinie, Grundstück, Duldungspflicht

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    § 76 TKG
    Telekommunikationslinie, Grundstück, Duldungspflicht

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verpflichtung eines Telekommunationsunternehmens zur Verlegung von Telekommunikationslinien vorrangig auf öffentlichem Gund und Boden; Verpflichtung eines Telekommunikationsunternehmens zur Verlegung von Telekommunikationslinien analog § 1023 BGB; Anforderungen an die ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MMR 2008, 489
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 17.07.2002 - XII ZR 86/01

    Übergang der Rechte und Pflichten aus einem Breitbandkabel-Nutzungsvertrag bei

    Auszug aus LG Bonn, 31.10.2007 - 5 S 66/07
    Da der Betreiber keine Abnahme von Telekommunikationsdienstleistungen über solche Kabelanlagen von dem Grundstückseigentümer erzwingen kann, handelt es sich bei fehlendem Nutzungsrecht - etwa auf Grund eines vertraglichen Gestattungsverhältnisses (vgl. BGH, Urteil vom 17. Juli 2002, XII ZR 86/01, NJW 2002, 3322) - lediglich um ungenutzte Anschlussleitungen (nebst Zubehör), deren es zum Betrieb eines wettbewerbsfähigen Telekommunikationsnetzes nicht bedarf.
  • BGH, 26.09.2003 - V ZR 51/03

    Duldung von Kabelanlagen durch den Grundstückseigentümer

    Auszug aus LG Bonn, 31.10.2007 - 5 S 66/07
    Bei der von der Beklagten über das Grundstück der Kläger geführten Telekommunikationslinie handelt es sich entgegen der Ansicht der Kläger nicht um eine Hausanschlussleitung im Sinne der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 26. September 2003 (NJW-RR 2004, 231 [232]).
  • AG Minden, 31.01.2014 - 21 C 160/12
    Eine Nutzung öffentlichen Verkehrsgrundes ist schließlich nicht vorrangig vor einer Nutzung privaten Grundes heranzuziehen (vgl. LG Bonn MMR 2008, 489).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht