Rechtsprechung
   LG Bremen, 12.05.2020 - 4 S 267/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,14353
LG Bremen, 12.05.2020 - 4 S 267/19 (https://dejure.org/2020,14353)
LG Bremen, Entscheidung vom 12.05.2020 - 4 S 267/19 (https://dejure.org/2020,14353)
LG Bremen, Entscheidung vom 12. Mai 2020 - 4 S 267/19 (https://dejure.org/2020,14353)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2020,14353) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • mietrechtsiegen.de

    Nutzung Eigentumswohnung als Monteurs- oder Ferienwohnung - Zulässigkeit

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Nutzung einer Eigentumswohnung als Monteurs- oder Ferienwohnung mit kurzfristig wechselnder Vermietung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Dient die Nutzung einer Wohnung als Monteurs- oder Ferienwohnung Wohnzwecken?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Nutzung einer Wohnung mit wechselnder Vermietung an Handwerksmonteure

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Nutzung als intensiv belegte Monteurs- oder Ferienwohnung ist Wohnnutzung (IMR 2020, 377)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 15.01.2010 - V ZR 72/09

    Wohnungseigentum: Vermietung an wechselnde Feriengäste als zulässige Wohnnutzung;

    Auszug aus LG Bremen, 12.05.2020 - 4 S 267/19
    Danach ist gemäß Art. 14 GG i.V.m. § 13 Abs. 1 WEG die Nutzung einer Wohnung weder auf die in der Wohnungseigentumsanlage vorherrschenden Wohnnutzungsart, noch überhaupt auf Nutzung der Wohnung ausschließlich zu Wohnzwecken beschränkt, sofern sich denn die konkrete Nutzung typischerweise in dem genannten Rahmen zu bewegen pflegt (BGH Urteil vom 15.01.2010 - V ZR 72/09).

    Dies sieht der Bundesgerichtshof im Rahmen der danach gebotenen typisierenden Betrachtungsweise auch in den Fällen einer kurzzeitigen und wechselnden Vermietung von Eigentumswohnungen an Feriengäste oder andere Mieter als gegeben an (BGH Urteil vom 15.01.2010 - V ZR 72/09).

    Demzufolge kommt es nach diesen Grundsätzen auch nicht darauf an, ob eine derartige Vermietung bau- oder steuerrechtlich als gewerbliche anzusehen ist (BGH Urteil vom 15.01.2010 - V ZR 72/09).

    Der Klägerin ist zwar unbenommen, die Unterlassung dieser konkreten Ausprägung der beanstandeten Nutzung zu verlangen, nicht aber die kurzfristige und wechselnde Vermietung gänzlich auch in störungsfreier Ausprägung verbieten lassen (BGH Urteil vom 15.01.2010 - V ZR 72/09 - und vom 12.11.2010 - V ZR 78/10), wie sie es mit ihrer Klage verlangt.

  • BGH, 12.11.2010 - V ZR 78/10

    Wohnungseigentum: Unterlassungsanspruch bei Vermietung einzelner Wohnung an

    Auszug aus LG Bremen, 12.05.2020 - 4 S 267/19
    Der Klägerin ist zwar unbenommen, die Unterlassung dieser konkreten Ausprägung der beanstandeten Nutzung zu verlangen, nicht aber die kurzfristige und wechselnde Vermietung gänzlich auch in störungsfreier Ausprägung verbieten lassen (BGH Urteil vom 15.01.2010 - V ZR 72/09 - und vom 12.11.2010 - V ZR 78/10), wie sie es mit ihrer Klage verlangt.
  • OLG Saarbrücken, 03.02.2006 - 5 W 115/05

    Wohnungseigentum: Mehrheitsbeschluss; Boarding-Haus-Nutzung; Nutzung zu

    Auszug aus LG Bremen, 12.05.2020 - 4 S 267/19
    Ob eine konkrete Nutzungsform den Rahmen einer nicht weiter durch Bestimmungen in der Teilungserklärung oder sonstigen Vereinbarungen beschränkten Wohnnutzung überschreitet, bestimmt sich danach, ob diese die anderen Wohnungseigentümer stärker beeinträchtigt, als bei einer Nutzung des Wohneigentums zu Wohnzwecken typischer Weise zu erwarten ist (BayObLG NZM 2001, 137 f.; OLG Saarbrücken, NZM 2006, 588 f.).
  • BayObLG, 20.07.2000 - 2Z BR 50/00

    Zweckbestimmungswidrige Nutzung einer Wohnung als Arztpraxis

    Auszug aus LG Bremen, 12.05.2020 - 4 S 267/19
    Ob eine konkrete Nutzungsform den Rahmen einer nicht weiter durch Bestimmungen in der Teilungserklärung oder sonstigen Vereinbarungen beschränkten Wohnnutzung überschreitet, bestimmt sich danach, ob diese die anderen Wohnungseigentümer stärker beeinträchtigt, als bei einer Nutzung des Wohneigentums zu Wohnzwecken typischer Weise zu erwarten ist (BayObLG NZM 2001, 137 f.; OLG Saarbrücken, NZM 2006, 588 f.).
  • OLG Stuttgart, 13.08.1992 - 8 W 219/92
    Auszug aus LG Bremen, 12.05.2020 - 4 S 267/19
    Die Rechtsprechung sieht eine solche Überbelegung regelmäßig jedenfalls dann nicht als gegeben an, wenn in einer 50 qm großen 2-Zimmer Wohnung zwei nicht familiär verbundene Personen leben (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 11.05.1994 - 20 W 216/94; OLG Stuttgart, Beschluss vom 13.08.1992 - 8 W 219/92) oder für jede erwachsene Person ca. 10 qm vorhanden sind (vgl. BayObLG, Beschluss vom 09.02.1994 - 2Z BR 7/94 = NJW 1994, 1662; KG Berlin, Beschluss vom 10.07.1002 - 24 W 3030/92 = WuM 1992, 554).
  • BayObLG, 09.02.1994 - 2Z BR 7/94

    Belegung einer Eigentumswohnung mit Aussiedlern

    Auszug aus LG Bremen, 12.05.2020 - 4 S 267/19
    Die Rechtsprechung sieht eine solche Überbelegung regelmäßig jedenfalls dann nicht als gegeben an, wenn in einer 50 qm großen 2-Zimmer Wohnung zwei nicht familiär verbundene Personen leben (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 11.05.1994 - 20 W 216/94; OLG Stuttgart, Beschluss vom 13.08.1992 - 8 W 219/92) oder für jede erwachsene Person ca. 10 qm vorhanden sind (vgl. BayObLG, Beschluss vom 09.02.1994 - 2Z BR 7/94 = NJW 1994, 1662; KG Berlin, Beschluss vom 10.07.1002 - 24 W 3030/92 = WuM 1992, 554).
  • OLG Frankfurt, 11.05.1994 - 20 W 216/94
    Auszug aus LG Bremen, 12.05.2020 - 4 S 267/19
    Die Rechtsprechung sieht eine solche Überbelegung regelmäßig jedenfalls dann nicht als gegeben an, wenn in einer 50 qm großen 2-Zimmer Wohnung zwei nicht familiär verbundene Personen leben (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 11.05.1994 - 20 W 216/94; OLG Stuttgart, Beschluss vom 13.08.1992 - 8 W 219/92) oder für jede erwachsene Person ca. 10 qm vorhanden sind (vgl. BayObLG, Beschluss vom 09.02.1994 - 2Z BR 7/94 = NJW 1994, 1662; KG Berlin, Beschluss vom 10.07.1002 - 24 W 3030/92 = WuM 1992, 554).
  • KG, 10.07.1992 - 24 W 3030/92
    Auszug aus LG Bremen, 12.05.2020 - 4 S 267/19
    Die Rechtsprechung sieht eine solche Überbelegung regelmäßig jedenfalls dann nicht als gegeben an, wenn in einer 50 qm großen 2-Zimmer Wohnung zwei nicht familiär verbundene Personen leben (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 11.05.1994 - 20 W 216/94; OLG Stuttgart, Beschluss vom 13.08.1992 - 8 W 219/92) oder für jede erwachsene Person ca. 10 qm vorhanden sind (vgl. BayObLG, Beschluss vom 09.02.1994 - 2Z BR 7/94 = NJW 1994, 1662; KG Berlin, Beschluss vom 10.07.1002 - 24 W 3030/92 = WuM 1992, 554).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht