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   LG Dessau-Roßlau, 20.11.2015 - 7 S 101/15   

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https://dejure.org/2015,50844
LG Dessau-Roßlau, 20.11.2015 - 7 S 101/15 (https://dejure.org/2015,50844)
LG Dessau-Roßlau, Entscheidung vom 20.11.2015 - 7 S 101/15 (https://dejure.org/2015,50844)
LG Dessau-Roßlau, Entscheidung vom 20. November 2015 - 7 S 101/15 (https://dejure.org/2015,50844)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 13.05.2014 - XI ZR 405/12

    Allgemeine Geschäftsbedingungen über ein Bearbeitungsentgelt für Privatkredite

    Auszug aus LG Dessau-Roßlau, 20.11.2015 - 7 S 101/15
    Entscheidungserheblich ist damit allein die Frage, ob die zu Privatkrediten ergangenen Entscheidungen des BGH vom 13.05.2014 (XI ZR 405/12, XI ZR 170/13) auch auf Immobiliardarlehensverträge anwendbar sind.

    Hierdurch wird allerdings das Kernargument, die Erhebung eines Bearbeitungsentgelts weiche deshalb vom Leitbild des § 488 BGB ab, weil mit ihm Kosten für Tätigkeiten (Bonitätsprüfung, Bewertung von Sicherheiten - letztere im Übrigen gerade bei Immobiliendarlehensverträgen) auf die Kunden der Banken abgewälzt werden, die die Banken im eigenen Interesse erbringen oder auf Grund bestehender eigener Rechtspflichten zu erbringen haben (XI ZR 405/12, a.a.O. Rn. 48), nicht entkräftet.

    Konstitutives Merkmal für die Einordnung einer Vergütung als kontrollfreies Teilentgelt ist es, dass die Vergütung ebenso wie der Zins selbst zugleich laufzeitabhängiges Entgelt für die Gewährung der Kapitalnutzungsmöglichkeit ist (BGH, Urt. v. 13.05.2014 - XI ZR 405/12 Rn. 43).

  • BGH, 28.10.2014 - XI ZR 348/13

    Verjährungsbeginn für Rückforderungsansprüche von Kreditnehmern bei unwirksam

    Auszug aus LG Dessau-Roßlau, 20.11.2015 - 7 S 101/15
    Auch in den nachfolgenden Entscheidungen vom 28.10.2014 zur Frage des Beginns der Verjährungsfrist für den Anspruch auf Rückzahlung des Bearbeitungsentgelts stellt der BGH allgemein auf Verbraucherdarlehensverträge ab (XI ZR 17/14; XI ZR 348/13).
  • BGH, 13.05.2014 - XI ZR 170/13

    Allgemeine Geschäftsbedingungen über ein Bearbeitungsentgelt für Privatkredite

    Auszug aus LG Dessau-Roßlau, 20.11.2015 - 7 S 101/15
    Entscheidungserheblich ist damit allein die Frage, ob die zu Privatkrediten ergangenen Entscheidungen des BGH vom 13.05.2014 (XI ZR 405/12, XI ZR 170/13) auch auf Immobiliardarlehensverträge anwendbar sind.
  • BGH, 22.11.2012 - VII ZR 222/12

    AGB eines Abfallentsorgungsunternehmens: Inhaltskontrolle einer Klausel zur

    Auszug aus LG Dessau-Roßlau, 20.11.2015 - 7 S 101/15
    Er muss sich deutlich und ernsthaft zur gewünschten Änderung einzelner Klauseln bereit erklären (BGH, Urt. v. 22.12.2012 - VII ZR 222/12, juris, m.w.N.).
  • BGH, 19.05.2005 - III ZR 437/04

    Begriff des Aushandelns von Vertragsbedingungen

    Auszug aus LG Dessau-Roßlau, 20.11.2015 - 7 S 101/15
    Hierfür genügt es nicht, wenn der Verwender dem Kunden lediglich die Möglichkeit einräumt, den Vertrag entweder unter Zugrundelegung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder gar nicht abzuschließen (BGH, Urt. v. 19.05.2005 - III ZR 437/04, juris).
  • OLG Düsseldorf, 27.11.2014 - 6 U 75/14

    Formularmäßige Vereinbarung eines laufzeitunabhängigen Bearbeitungsentgelts bei

    Auszug aus LG Dessau-Roßlau, 20.11.2015 - 7 S 101/15
    Eine Bearbeitungsentgeltklausel ist auch dann vorformuliert, wenn das Entgelt anhand der Daten des individuellen Darlehensvertrages nach bestimmten Vorgaben errechnet und sodann in den Vertrag einbezogen wird (OLG Düsseldorf, Urt. v. 27.11.2014 - 6 U 75/14, juris).
  • BGH, 18.05.1995 - X ZR 114/93

    Geschäftsbedingungen - Aushandeln - Vertragsbedingungen - Beschränkung von

    Auszug aus LG Dessau-Roßlau, 20.11.2015 - 7 S 101/15
    Ebenso wenig liegt ein Aushandeln dann vor, wenn der Verwender dem Kunden mehrere Vertragsentwürfe zur Auswahl unterbreitet (BGH, Urt. vom 18.05.1995 - X ZR 114/93, juris).
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