Rechtsprechung
LG Flensburg, 01.12.2017 - 4 O 104/17 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Justiz Schleswig-Holstein
§ 634 Nr 2 BGB, § 637 Abs 1 BGB, § 637 Abs 3 BGB, § 645 BGB
Bauvertrag über Verputzungs- und Verschlämmungsarbeiten an einer Fassade: Mängelansprüche des Generalunternehmers nach konkludenter Abnahme der Arbeiten des Subunternehmers; Nachbesserungsanspruch bzw. Anspruch auf Kostenvorschuss bei Selbstvornahme der ... - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Flensburg, 01.12.2017 - 4 O 104/17
- OLG Schleswig, 27.06.2018 - 12 U 13/18
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- OLG Saarbrücken, 21.08.2007 - 4 U 448/03
Zur Prüfpflicht des mit Einbau gestellter Baumaterialien beauftragten …
Auszug aus LG Flensburg, 01.12.2017 - 4 O 104/17
Auch auf Hinweis des Gerichts und unter Bezugnahme auf die von beiden Parteien zitierte und zutreffende Rechtsprechung (OLG Zweibrücken, Beschluss v. 20.07.2015, 6 U 7/14; OLG Saarbrücken, Urteil v. 21.08.2007, 4 U 448/03, jeweils zitiert nach juris) in der mündlichen Verhandlung, dass gerade k o n k r e t vorliegende oder e r s i c h t l i c h zu erwartende erhebliche Fachkenntnisse Voraussetzung für ein Entfallen der Prüfungs- und Mitteilungspflicht ist, ist spezifischer Vortrag nicht erfolgt. - OLG Zweibrücken, 20.07.2015 - 6 U 7/14
Werklohnklage wegen Beschichtungsarbeiten im Vorfeld und hinter einem Hangar …
Auszug aus LG Flensburg, 01.12.2017 - 4 O 104/17
Auch auf Hinweis des Gerichts und unter Bezugnahme auf die von beiden Parteien zitierte und zutreffende Rechtsprechung (OLG Zweibrücken, Beschluss v. 20.07.2015, 6 U 7/14; OLG Saarbrücken, Urteil v. 21.08.2007, 4 U 448/03, jeweils zitiert nach juris) in der mündlichen Verhandlung, dass gerade k o n k r e t vorliegende oder e r s i c h t l i c h zu erwartende erhebliche Fachkenntnisse Voraussetzung für ein Entfallen der Prüfungs- und Mitteilungspflicht ist, ist spezifischer Vortrag nicht erfolgt.
- OLG Schleswig, 27.06.2018 - 12 U 13/18
Prüfungs- und Hinweispflicht eines Werkunternehmers gegenüber dem …
Auf die Berufung der Beklagten wird das am 01.12.2017 verkündete Urteil des Landgerichts Flensburg, Az. 4 O 104/17, abgeändert und wie folgt neu gefasst:.das Urteil des Landgerichts Flensburg vom 01.12.12017 zum Aktenzeichen 4 O 104/17 abzuändern und die Klage abzuweisen.