Rechtsprechung
LG Frankenthal, 07.03.2012 - 1 T 201/11 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Justiz Rheinland-Pfalz
§ 64 Abs 3 InsO, § 6 Abs 1 InsO, § 4 InsO, § 572 Abs 2 ZPO, § 569 Abs 1 ZPO
Verwerfung der sofortigen Beschwerde wegen Unzulässigkeit - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Beschwerderecht der Gläubiger gegen die Vergütung eines Insolvenzverwalters; Erweiterung des Kreises der Beschwerdeberechtigten im Wege einer Analogiebildung des § 64 Abs. 3 InsO
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Ludwigshafen, 12.04.2011 - 3 IN 119/01
- LG Frankenthal, 07.03.2012 - 1 T 201/11
- BGH, 20.02.2014 - IX ZB 32/12
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 07.12.2006 - IX ZB 1/04
Beschwerdebefugnis eines Gläubigers gegen die Festsetzung der Vergütung und …
Auszug aus LG Frankenthal, 07.03.2012 - 1 T 201/11
Nachdem der Vertreter der Beschwerdeführerin diese Darlehensforderung am 01.08.2011 noch vor dem Schlusstermin am 04.08.2011 zur Tabelle nachgemeldet hat, wäre nach jeder Auffassung die Beschwerde zulässig gewesen, ungeachtet dessen, ob die Forderung besteht oder nicht, da dies in einem gesonderten Prozess nach § 180 InsO zu prüfen gewesen wäre (BGH ZInsO 2007, 259). - BGH, 13.01.2004 - VI ZB 53/03
Auslegung einer Berufungsschrift; Anforderungen an die Bezeichnung des …
Auszug aus LG Frankenthal, 07.03.2012 - 1 T 201/11
Bis zum Ablauf der Rechtsmittelfrist muss deshalb zweifelsfrei erklärt werden, für wen und gegen wen das Rechtsmittel eingelegt werden soll (BGH, NJW-RR 2004, 572).