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   LG Frankfurt/Main, 16.01.2019 - 2-06 O 57/18   

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LG Frankfurt/Main, 16.01.2019 - 2-06 O 57/18 (https://dejure.org/2019,1132)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 16.01.2019 - 2-06 O 57/18 (https://dejure.org/2019,1132)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 16. Januar 2019 - 2-06 O 57/18 (https://dejure.org/2019,1132)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 11.01.2018 - I ZR 187/16

    Prüfung des Schutzumfangs eines Gemeinschaftsgeschmacksmusters (hier:

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 16.01.2019 - 6 O 57/18
    Nach Art. 85 Abs. 1 Satz 1 GGV ist im vorliegenden Verletzungsverfahren von der Rechtsgültigkeit des eingetragenen Gemeinschaftsgeschmacksmusters ... und damit vom Vorliegen der Schutzvoraussetzungen (Art. 4 Abs. 1 GGV) der Neuheit (Art. 5 GGV) und der Eigenart (Art. 6 GGV) sowie vom Fehlen von Schutzausschließungsgründen (Art. 8, 9 GGV) auszugehen (vgl. BGH BeckRS 2018, 11024 Rn. 17 - Ballerinaschuh).

    Beim Vergleich des Gesamteindrucks von Klagemuster und angegriffener Ausführungsform sind sowohl die Übereinstimmungen als auch die Unterschiede der zu vergleichenden Muster zu berücksichtigen (BGH GRUR 2013, 285 Rn. 31 - Kinderwagen II; BGH BeckRS 2018, 11024, Rn. 41 - Ballerinaschuh; OLG Frankfurt GRUR-RR 2018, 331, 333 - Küchenmesser).

  • BGH, 09.11.2017 - I ZR 164/16

    Parfummarken - Markenverletzungsverfahren nach der Gemeinschaftsmarkenverordnung:

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 16.01.2019 - 6 O 57/18
    Entgegen der Ansicht der Beklagten folgt die Annahme der internationalen Unzuständigkeit des Landgerichts Frankfurt auch unter der Berücksichtigung der Parfummarken-Entscheidung des BGH (vgl. GRUR 2018, 84 ff.) nicht.

    Bei der Bestimmung der für die internationale Zuständigkeit maßgeblichen Verletzungshandlung in Fällen, in denen demselben Verletzer in verschiedenen Mitgliedstaaten begangene Verletzungshandlungen in Form der "Benutzung" im Sinne von Art. 19 GGV oder Art. 9 UMV vorgeworfen werden, ist nicht auf jede einzelne Verletzungshandlung abzustellen, sondern es ist eine Gesamtwürdigung seines Verhaltens vorzunehmen, um den Ort zu bestimmen, an dem die ursprüngliche Verletzungshandlung, auf die das vorgeworfene Verhalten zurückgeht, begangen worden ist oder droht (vgl. BGH, Urt. v. 09.11.2017, I ZR 164/16, Rn. 34 - Parfummarken; Beschluss der Kammer vom 03.08.2018 - 2-06 O 258/18 - Bella Vida).

  • EuGH, 27.09.2017 - C-24/16

    Nintendo - Vorlage zur Vorabentscheidung - Geistiges Eigentum - Verordnung (EG)

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 16.01.2019 - 6 O 57/18
    Bei der Bestimmung des internationalen Zuständigkeit ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs vielmehr auf die Grundsätze zurückzugreifen, die der Europäische Gerichtshof in seinem Urteil vom 27.09.2017 (C-24/16 - Nintendo/BigBen) aufgestellt hat (BGH, a.a.O., Rn. 30), das die Frage des nach Art. 8 Abs. 2 Rom-II- VO anwendbaren Rechts bei Verletzung von Rechten des geistigen Eigentums betrifft.

    Ausgangspunkt der Überlegungen des EuGH ist dabei ein Unterschied im Wortlaut des Art. 4 Abs. 1 Rom-II-VO, der als allgemeine Kollisionsnorm bei unerlaubten Handlungen das Recht des Staates für anwendbar erklärt, "in dem der Schaden eintritt", während Art. 8 Abs. 2 Rom-II-VO bei deliktischer Verletzung von Rechten des geistigen Eigentums bei fehlendem gemeinschaftsweitem Rechtsakt, das Recht des Staates für anwendbar erklärt, "in dem die Verletzung begangen wurde" (EuGH, Urt. v. 27.09.2017, C-24/16, Rn. 97 - Nintendo/BigBen).

  • BGH, 28.01.2016 - I ZR 40/14

    Geschmacksmusterverletzung: Beurteilung des Gesamteindrucks - Armbanduhr

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 16.01.2019 - 6 O 57/18
    Das schließt allerdings nicht aus, dass zunächst die Merkmale bezeichnet werden, die den Gesamteindruck der in Rede stehenden Muster bestimmen, um den Abstand des Klagemusters zum vorbekannten Formenschatz zu ermitteln (BGH, a. a. O., Rn. 21 - Ballerinaschuh; BGH GRUR 2016, 803 - Armbanduhr).
  • BGH, 12.07.2012 - I ZR 102/11

    Kinderwagen II

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 16.01.2019 - 6 O 57/18
    Beim Vergleich des Gesamteindrucks von Klagemuster und angegriffener Ausführungsform sind sowohl die Übereinstimmungen als auch die Unterschiede der zu vergleichenden Muster zu berücksichtigen (BGH GRUR 2013, 285 Rn. 31 - Kinderwagen II; BGH BeckRS 2018, 11024, Rn. 41 - Ballerinaschuh; OLG Frankfurt GRUR-RR 2018, 331, 333 - Küchenmesser).
  • OLG Frankfurt, 14.06.2018 - 6 U 24/17

    Schutzumfang eines für Küchenmesser eingetragenen Designs ("Küchenmesser")

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 16.01.2019 - 6 O 57/18
    Beim Vergleich des Gesamteindrucks von Klagemuster und angegriffener Ausführungsform sind sowohl die Übereinstimmungen als auch die Unterschiede der zu vergleichenden Muster zu berücksichtigen (BGH GRUR 2013, 285 Rn. 31 - Kinderwagen II; BGH BeckRS 2018, 11024, Rn. 41 - Ballerinaschuh; OLG Frankfurt GRUR-RR 2018, 331, 333 - Küchenmesser).
  • LG Frankfurt/Main, 03.08.2018 - 6 O 258/18
    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 16.01.2019 - 6 O 57/18
    Bei der Bestimmung der für die internationale Zuständigkeit maßgeblichen Verletzungshandlung in Fällen, in denen demselben Verletzer in verschiedenen Mitgliedstaaten begangene Verletzungshandlungen in Form der "Benutzung" im Sinne von Art. 19 GGV oder Art. 9 UMV vorgeworfen werden, ist nicht auf jede einzelne Verletzungshandlung abzustellen, sondern es ist eine Gesamtwürdigung seines Verhaltens vorzunehmen, um den Ort zu bestimmen, an dem die ursprüngliche Verletzungshandlung, auf die das vorgeworfene Verhalten zurückgeht, begangen worden ist oder droht (vgl. BGH, Urt. v. 09.11.2017, I ZR 164/16, Rn. 34 - Parfummarken; Beschluss der Kammer vom 03.08.2018 - 2-06 O 258/18 - Bella Vida).
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