Rechtsprechung
LG Frankfurt/Main, 20.06.2016 - 2-13 S 13/14 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- iurado.de (Kurzinformation und Volltext)
Zum Einsichtsrecht eines Wohnungseigentümers in die Verwaltungsakten
- mietrechtsiegen.de
WEG - Einsichtsrecht des Wohnungseigentümers in Verwaltungsunterlagen
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Eigentümer darf - auch mehrfach - in sämtliche Verwaltungsunterlagen einsehen!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)
Zum Einsichtnahmerecht in sämtliche Verwaltungsunterlagen
- anwalt.de (Kurzinformation)
Wohnungseigentümer haben umfassenden Anspruch auf Einsicht in die Verwaltungsunterlagen
- haufe.de (Kurzinformation)
Einsichtnahme in Verwaltungsunterlagen umfassend zulässig
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Mehrfache Einsichtnahme mit Anwalt in sämtliche Verwaltungsunterlagen? (IMR 2016, 471)
Verfahrensgang
- AG Offenbach, 16.12.2013 - 330 C 85/13
- LG Frankfurt/Main, 20.06.2016 - 2-13 S 13/14
- LG Frankfurt/Main, 18.07.2016 - 13 S 13/14
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- LG Hamburg, 05.10.2011 - 318 S 7/11
Einsicht in Verwaltungsunterlagen durch Dritte möglich?
Auszug aus LG Frankfurt/Main, 20.06.2016 - 13 S 13/14
Soweit die Beklagte mit ihrem Hinweis auf die bereits erfolgten Einsichtnahmen durch den Kläger eine Erfüllung des Einsichtsanspruchs geltend machen wollte, so stehen diesem materiellen Einwand nach § 362 Abs. 1 BGB ebenfalls der vorgenannte Grund entgegen (vgl. LG Hamburg, Urteil vom 05. Oktober 2011 - 318 S 7/11).Es handelt sich dennoch nicht um einen Fall einer gewillkürten Prozessstandschaft, weil der Kläger geltend macht, nach materiellem Recht umfasse sein Anspruch auf Einsichtsgewähr auch noch die Möglichkeit, weitere Personen zur Vornahme der Einsicht hinzuziehen zu dürfen (vgl. LG Hamburg, Urteil vom 05. Oktober 2011 - 318 S 7/11).
- AG Offenbach, 16.12.2013 - 330 C 85/13
Wohnungseigentümer hat in den Grenzen des Rechtsmissbrauchs umfassendes …
Auszug aus LG Frankfurt/Main, 20.06.2016 - 13 S 13/14
Es wird darauf hingewiesen, dass die Kammer beabsichtigt, die Berufung der Beklagten gegen das am 16.12.- verkündete Urteil des Amtsgerichts Offenbach am Main (Az.: 330 C 85/13) nach § 522 Abs. 2 Satz 1 ZPO zurückzuweisen.Die Berufung der Beklagten gegen das am 16.12.- verkündete Urteil des Amtsgerichts Offenbach am Main (Az.: 330 C 85/13) hat nach der einstimmigen Überzeugung der Kammer offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg.