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   LG Freiburg, 25.10.2023 - 9/23 17 NBs 530 Js 2497/16 (2), 9/23 - 17 NBs 530 Js 2497/16 (2)   

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LG Freiburg, 25.10.2023 - 9/23 17 NBs 530 Js 2497/16 (2), 9/23 - 17 NBs 530 Js 2497/16 (2) (https://dejure.org/2023,38924)
LG Freiburg, Entscheidung vom 25.10.2023 - 9/23 17 NBs 530 Js 2497/16 (2), 9/23 - 17 NBs 530 Js 2497/16 (2) (https://dejure.org/2023,38924)
LG Freiburg, Entscheidung vom 25. Oktober 2023 - 9/23 17 NBs 530 Js 2497/16 (2), 9/23 - 17 NBs 530 Js 2497/16 (2) (https://dejure.org/2023,38924)
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Volltextveröffentlichung

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 185 StGB, Art 5 Abs 1 S 1 GG
    Erlaubte Meinungsäußerung durch das Posten einer deutlich erkennbaren Fotomontage von Gesichtern von zeitgenössischen Politikern aller Parteien und einer Verlegerin auf die Körper der Angeklagten auf der Anklagebank im NS-Hauptkriegsverbrecherprozess

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerfG, 10.10.1995 - 1 BvR 1476/91

    "Soldaten sind Mörder"

    Auszug aus LG Freiburg, 25.10.2023 - 9/23 NBs 530 Js 2497/16
    Dass eine Aussage polemisch oder verletzend formuliert ist, entzieht sie nicht dem Schutzbereich des Grundrechts (vgl. BVerfGE 54, 129 ; 61, 1 ; 93, 266 ; BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 19. Mai 2020 - 1 BvR 2397/19 -, Rn. 12, juris).

    Er darf dafür auch diejenigen Umstände wählen, von denen er sich die größte Verbreitung oder die stärkste Wirkung seiner Meinungskundgabe verspricht (BVerfG, Beschluss vom 10. Oktober 1995 - 1 BvR 1476/91 -, BVerfGE 93, 266-319, Rn. 108).

    Dazu gehört auch § 185 StGB (vgl. BVerfGE 93, 266 ).

    Lassen Formulierung oder Umstände jedoch eine nicht ehrenrührige Deutung zu, so verstößt ein Strafurteil, das diese übergangen hat, gegen Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG (BVerfG, Beschluss vom 10. Oktober 1995 - 1 BvR 1476/91 -, BVerfGE 93, 266-319, Rn. 124 - 126).

  • BVerfG, 22.06.1982 - 1 BvR 1376/79

    Wahlkampf/'CSU : NPD Europas'

    Auszug aus LG Freiburg, 25.10.2023 - 9/23 NBs 530 Js 2497/16
    Dass eine Aussage polemisch oder verletzend formuliert ist, entzieht sie nicht dem Schutzbereich des Grundrechts (vgl. BVerfGE 54, 129 ; 61, 1 ; 93, 266 ; BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 19. Mai 2020 - 1 BvR 2397/19 -, Rn. 12, juris).

    Vom Grundrechtsschutz ist eine Äußerung unabhängig davon erfasst, ob sie rational oder emotional, begründet oder grundlos ist und ob sie von anderen für nützlich oder schädlich, wertvoll oder wertlos gehalten wird (vgl. BVerfGE 30, 336 ; 33, 1 ; 61, 1 ).

  • AG Freiburg, 27.04.2018 - 26 Cs 530 Js 2497/16

    Beleidigung: Strafbarkeit des Postens einer Fotomontage des Nürnberger

    Auszug aus LG Freiburg, 25.10.2023 - 9/23 NBs 530 Js 2497/16
    Auf die Berufung des Angeklagten wird das Urteil des Amtsgerichts Freiburg im Breisgau vom 27.04.2018 (26 Cs 530 Js 2497/16 (2)) aufgehoben.

    Der Angeklagte wurde durch Urteil des Amtsgerichts Freiburg i. Br. vom 27.04.2018 (26 Cs 530 Js 2497/16 (2)) wegen Beleidigung in fünf tateinheitlichen Fällen zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 100 ? verurteilt.

  • BVerfG, 14.03.1972 - 2 BvR 41/71

    Strafgefangene

    Auszug aus LG Freiburg, 25.10.2023 - 9/23 NBs 530 Js 2497/16
    Vom Grundrechtsschutz ist eine Äußerung unabhängig davon erfasst, ob sie rational oder emotional, begründet oder grundlos ist und ob sie von anderen für nützlich oder schädlich, wertvoll oder wertlos gehalten wird (vgl. BVerfGE 30, 336 ; 33, 1 ; 61, 1 ).
  • BVerfG, 19.05.2020 - 1 BvR 2397/19

    Klarstellung verfassungsrechtlicher Maßgaben für strafrechtliche Verurteilungen

    Auszug aus LG Freiburg, 25.10.2023 - 9/23 NBs 530 Js 2497/16
    Dass eine Aussage polemisch oder verletzend formuliert ist, entzieht sie nicht dem Schutzbereich des Grundrechts (vgl. BVerfGE 54, 129 ; 61, 1 ; 93, 266 ; BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 19. Mai 2020 - 1 BvR 2397/19 -, Rn. 12, juris).
  • OLG Karlsruhe, 19.07.2012 - 1 (8) Ss 64/12

    Verwendung eines Transparents mit der Aufschrift "A.C.A.B." bei einem

    Auszug aus LG Freiburg, 25.10.2023 - 9/23 NBs 530 Js 2497/16
    Bei einer Beleidigung handelt es sich um die Kundgabe von Nichtachtung oder Missachtung gegenüber einem anderen in der Weise, dass dem Betroffenen - sei es durch Äußerung eines herabsetzenden Werturteils unmittelbar diesem gegenüber, sei es durch Äußerung eines solchen in Bezug auf diesen einer dritten Person gegenüber - der ethische, personale und soziale Geltungswert ganz oder teilweise abgesprochen und dadurch dessen grundsätzlich uneingeschränkter Ehr- und Achtungsanspruch verletzt oder gefährdet wird (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 18.09.2015 - 1 (8) Ss 654/14 - AK 249/14 -, juris Rn. 6 m.w.N.; Urteil vom 19.07.2012 - 1 (8) Ss 64/12 - AK 40/12 -, juris Rn. 10).
  • BVerfG, 19.04.1990 - 1 BvR 40/86

    Meinungsfreiheit und Ehrenschutz - Franz Josef Strauß

    Auszug aus LG Freiburg, 25.10.2023 - 9/23 NBs 530 Js 2497/16
    Dasselbe gilt, wenn ein Gericht bei mehrdeutigen Äußerungen die zur Verurteilung führende Bedeutung zugrundelegt, ohne vorher die anderen möglichen Deutungen mit schlüssigen Gründen ausgeschlossen zu haben (vgl. BVerfGE 82, 43 ).
  • OLG Karlsruhe, 18.09.2015 - 1 (8) Ss 654/14

    Beleidigung von Polizeibeamten durch die Äußerungen "Du bist eine Nummer" und

    Auszug aus LG Freiburg, 25.10.2023 - 9/23 NBs 530 Js 2497/16
    Bei einer Beleidigung handelt es sich um die Kundgabe von Nichtachtung oder Missachtung gegenüber einem anderen in der Weise, dass dem Betroffenen - sei es durch Äußerung eines herabsetzenden Werturteils unmittelbar diesem gegenüber, sei es durch Äußerung eines solchen in Bezug auf diesen einer dritten Person gegenüber - der ethische, personale und soziale Geltungswert ganz oder teilweise abgesprochen und dadurch dessen grundsätzlich uneingeschränkter Ehr- und Achtungsanspruch verletzt oder gefährdet wird (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 18.09.2015 - 1 (8) Ss 654/14 - AK 249/14 -, juris Rn. 6 m.w.N.; Urteil vom 19.07.2012 - 1 (8) Ss 64/12 - AK 40/12 -, juris Rn. 10).
  • BVerfG, 13.05.1980 - 1 BvR 103/77

    Kunstkritik

    Auszug aus LG Freiburg, 25.10.2023 - 9/23 NBs 530 Js 2497/16
    Dass eine Aussage polemisch oder verletzend formuliert ist, entzieht sie nicht dem Schutzbereich des Grundrechts (vgl. BVerfGE 54, 129 ; 61, 1 ; 93, 266 ; BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 19. Mai 2020 - 1 BvR 2397/19 -, Rn. 12, juris).
  • BVerfG, 23.03.1971 - 1 BvL 25/61

    Jugendgefährdende Schriften

    Auszug aus LG Freiburg, 25.10.2023 - 9/23 NBs 530 Js 2497/16
    Vom Grundrechtsschutz ist eine Äußerung unabhängig davon erfasst, ob sie rational oder emotional, begründet oder grundlos ist und ob sie von anderen für nützlich oder schädlich, wertvoll oder wertlos gehalten wird (vgl. BVerfGE 30, 336 ; 33, 1 ; 61, 1 ).
  • OLG Karlsruhe, 04.11.2019 - 2 Rv 34 Ss 714/19

    Beleidigung: Strafbarkeit des Vergleichs richterlichen Handelns mit NS-Justiz

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