Rechtsprechung
   LG Freiburg, 27.08.2021 - 4 O 5/21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,35763
LG Freiburg, 27.08.2021 - 4 O 5/21 (https://dejure.org/2021,35763)
LG Freiburg, Entscheidung vom 27.08.2021 - 4 O 5/21 (https://dejure.org/2021,35763)
LG Freiburg, Entscheidung vom 27. August 2021 - 4 O 5/21 (https://dejure.org/2021,35763)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2021,35763) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 31 BGB, § 823 Abs 2 BGB, § 826 BGB, § 831 Abs 1 BGB, § 263 Abs 1 StGB
    Deliktische Haftung des Kfz-Herstellers im Rahmen des sog. Abgasskandals: Haftung der Konzernmutter für die behauptete Verwendung illegaler Abschalteinrichtungen durch eine Tochtergesellschaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Haftung der Konzernmutter für vorsätzliches sittenwidriges Handeln einer Tochtergesellschaft durch die unzulässige Verwendung illegaler Abschalteinrichtungen

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 08.03.2021 - VI ZR 505/19

    Dieselskandal: Audi muss sich VW-Wissen nicht zurechnen lassen

    Auszug aus LG Freiburg, 27.08.2021 - 4 O 5/21
    So wie sich jene die Verwerflichkeit begründende bewusste Täuschung nicht dadurch konstruieren lässt, dass die im Hause der juristischen Person vorhandenen kognitiven Elemente "mosaikartig" zusammengesetzt werden, weil eine solche Konstruktion dem personalen Charakter der Schadensersatzpflicht gemäß § 826 BGB nicht gerecht würde, so lässt sie sich erst recht nicht mit einer Wissenszurechnung über die Grenzen rechtlich selbständiger (Konzern-)Gesellschaften hinaus begründen (vgl. zuletzt BGH, Urteil vom 08. März 2021 - VI ZR 505/19 -, Rn. 23, juris mwN.).

    Bei der Inanspruchnahme einer juristischen Person hat der Anspruchsteller dementsprechend auch darzulegen und zu beweisen, dass ein verfassungsmäßig berufener Vertreter (§ 31 BGB) die objektiven und subjektiven Tatbestandsvoraussetzungen des § 826 BGB verwirklicht hat (vgl. BGH, Urteil vom 08. März 2021 - VI ZR 505/19 -, Rn. 25, juris).

    Das setzt aber voraus, dass das (unstreitige oder nachgewiesene) Parteivorbringen hinreichende Anhaltspunkte enthält, die einen solchen Schluss nahelegen (vgl. BGH, Urteil vom 08. März 2021 - VI ZR 505/19 -, Rn. 28, juris).

    Wer verfassungsmäßiger Vertreter nach § 31 BGB ist, kann dagegen nicht Verrichtungsgehilfe sein (vgl. BGH, Urteil vom 08. März 2021 - VI ZR 505/19 -, Rn. 34, juris).

  • BGH, 25.05.2020 - VI ZR 252/19

    Schadensersatzklage im sogenannten "Dieselfall" gegen die VW AG überwiegend

    Auszug aus LG Freiburg, 27.08.2021 - 4 O 5/21
    Es bedarf keiner abschließenden Entscheidung, ob die vom Kläger behauptete Täuschung der Beklagten gegenüber italienischen Zulassungsbehörden wertungsmäßig einer Täuschung des Klägers gleichsteht (vgl. BGH, NJW 2020, 1962 Rn. 23, wo allgemein auf die Täuschung der zuständigen Typgenehmigungs- und Marktüberwachungsbehörde, im Falle von VW des deutschen KBA, abgestellt wird) oder ob eine unmittelbare Täuschung deutscher Zulassungsbehörden erforderlich wäre, an der es wegen der Bindungswirkung der italienischen Typengenehmigung fehlen könnte (so LG Freiburg, Urteil vom 26. Februar 2021 -14 O 330/20 -, GRUR-RS 2021, 3264 = BeckRS 2021, 3264).
  • LG Freiburg, 26.02.2021 - 14 O 333/20

    Haftung wegen der Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen bei Fahrzeug mit

    Auszug aus LG Freiburg, 27.08.2021 - 4 O 5/21
    Es bedarf keiner abschließenden Entscheidung, ob die vom Kläger behauptete Täuschung der Beklagten gegenüber italienischen Zulassungsbehörden wertungsmäßig einer Täuschung des Klägers gleichsteht (vgl. BGH, NJW 2020, 1962 Rn. 23, wo allgemein auf die Täuschung der zuständigen Typgenehmigungs- und Marktüberwachungsbehörde, im Falle von VW des deutschen KBA, abgestellt wird) oder ob eine unmittelbare Täuschung deutscher Zulassungsbehörden erforderlich wäre, an der es wegen der Bindungswirkung der italienischen Typengenehmigung fehlen könnte (so LG Freiburg, Urteil vom 26. Februar 2021 -14 O 330/20 -, GRUR-RS 2021, 3264 = BeckRS 2021, 3264).
  • BGH, 04.09.2019 - XII ZR 52/18

    Gestattung dem Mieter der Nutzung eines im Eigentum des Vermieters stehenden

    Auszug aus LG Freiburg, 27.08.2021 - 4 O 5/21
    Denn die Feststellungsklage kann als unbegründet abgewiesen werden, wenn die sachlichen Voraussetzungen hierfür vorliegen (vgl. BGH, Urteil vom 4. September 2019 - XII ZR 52/18 -, juris Rn. 44; Foerste, in: Musielak/Voit, ZPO, 18. Aufl. 2021, § 256 Rn. 7; Münchener Kommentar/Becker-Eberhard, ZPO, 6. Aufl. 2020, § 256 Rn. 38; Geisler, in: Prütting/Gehrlein, ZPO, 13. Aufl. 2021, § 256 Rn. 31; Zöller/Greger, ZPO, 33. Aufl. 2020, § 256 Rn. 7).
  • OLG Hamm, 28.01.2021 - 18 U 21/20

    Unzulässigkeit der Feststellungsklage; Haftung eines Pkw-Herstellers für

    Auszug aus LG Freiburg, 27.08.2021 - 4 O 5/21
    Der Antrag ist aber unter Berücksichtigung des Vorbringens des Klägers in der Klageschrift auslegungsfähig (vgl. OLG Karlsruhe, Urteil vom 27. November 2019 - 13 U 362/19,- BeckRS 2019, 48710 Rn. 133; OLG Hamm, Urteil vom 28.01.2021 - 18 U 21/20 -, BeckRS 2021, 10679 Rn. 35; a.A.: OLG Karlsruhe, Hinweisbeschluss vom 18.03.2021 - 1 U 183/20,- BeckRS 2021, 12847 Rn. 21).
  • OLG Karlsruhe, 18.03.2021 - 1 U 183/20

    Unionsrechtlicher Staatshaftungsanspruch des Käufers eines vom Dieselskandal

    Auszug aus LG Freiburg, 27.08.2021 - 4 O 5/21
    Der Antrag ist aber unter Berücksichtigung des Vorbringens des Klägers in der Klageschrift auslegungsfähig (vgl. OLG Karlsruhe, Urteil vom 27. November 2019 - 13 U 362/19,- BeckRS 2019, 48710 Rn. 133; OLG Hamm, Urteil vom 28.01.2021 - 18 U 21/20 -, BeckRS 2021, 10679 Rn. 35; a.A.: OLG Karlsruhe, Hinweisbeschluss vom 18.03.2021 - 1 U 183/20,- BeckRS 2021, 12847 Rn. 21).
  • LG Freiburg, 17.06.2021 - 1 O 358/20

    Darlegung der Haftung einer juristischen Person in Dieselabgasskandal

    Auszug aus LG Freiburg, 27.08.2021 - 4 O 5/21
    Selbst wenn die Behauptungen des Klägers zum Einbau verbotener Abschalteinrichtungen in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht als wahr unterstellt werden, hat der Kläger ein vorsätzliches sittenwidriges Handeln gerade durch die Beklagte und die für diese handelnden Personen im Sinne von § 31 BGB nicht hinreichend dargelegt und unter Beweis gestellt (ebenso LG Freiburg, Urteil vom 17. Juni 2021 - 1 O 358/20 -, BeckRS 2021, 14677).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht