Rechtsprechung
LG Halle, 23.06.2023 - 4 O 133/22 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt
§ 675e Abs 1 BGB, § 675f Abs 2 BGB, § 675u S 2 BGB, § 675v Abs 3 BGB, § 675v Abs 4 Nr 1 BGB
Schadensersatzanspruch der Bank bei Zulassung des chip-TAN-Verfahrens manuell ohne Anzeige von Zahlungsempfänger und Zahlungsbetrag im Display des TAN-Generators in allen Phasen der Authentifizierung - JurPC
Zulassung des chip-TAN-Verfahrens manuell ohne Anzeige von Zahlungsempfänger und Zahlungsbetrag im Display des TAN-Generators
Kurzfassungen/Presse (2)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (7)
- BGH, 26.01.2016 - XI ZR 91/14
Zu Beweisgrundsätzen bei streitigen Zahlungsaufträgen im Online-Banking
Auszug aus LG Halle, 23.06.2023 - 4 O 133/22
Zwar wäre im Wege eines Anscheinsbeweises eine Autorisierung durch die Klägerin nach der Rechtsprechung (zur a.F., aber nach Verabschiedung der ZDRL II ergangenen Entscheidung BGH NJW 2016, 2024 Tz 23 mwN, Sprau in Grüneberg, BGB § 675 w Rz 4 für eine Fortführung, ebenso Bremen, NJW-RR 2021, 1063/67) anzunehmen, wenn mindestens durch den Zahlungsdiensteleister nachgewiesen ist, dass zum Einen aufgrund aktueller Erkenntnis die allgemeine praktische Sicherheit des eingesetzten Sicherungsverfahrens zum damaligen Zeitpunkt, zum anderen dessen ordnungsgemäße Anwendung und fehlerfreie Funktion im konkreten Einzelfall feststehen und seitens des Zahlungsdienstenutzers keine besonderen Umstände vorgetragen und nachgewiesen wären, die für einen nicht autorisierten Zahlungsvorgang sprechen.Anderenfalls würde die gemäß § 675 v Abs. 3 BGB lediglich bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Schadensherbeiführung durch den Zahler vorgesehene unbeschränkte Haftung ins Leere laufen, da in diesen Fällen eine fahrlässig verursachte missbräuchliche Nutzung eines Zahlungsinstruments durch den Nutzer und damit ein nach den Grundsätzen des Anscheinsbeweises autorisierter Zahlungsvorgang anzunehmen wäre (vgl. ebenso argumentierend BGH, Urteil vom 26.01.2016 - XI ZR 91/14- Rz. 58; wegen Verneinung der Voraussetzung einer gewissen Dauer und Häufigkeit als Voraussetzung für den die Zurechnung rechtfertigenden Sorgfaltsverstoß BGH, Urteil v. 6.4.2017- III ZR 368/16 -, NJW 2017, 2273; BGH Urteil v. 24.04.2012 - XI ZR 96/11 - Fahrlässigkeit zur Begründung eines Schadensersatzanspruchs gem. § 280 Abs. 1 BGB nach altem Recht; a.A. LG Darmstadt, Urteil vom 28.08.2014 - 28 O 36/14- Rz. 39 ff, 44 betr.
- BGH, 06.04.2017 - III ZR 368/16
Eltern haften nicht für 0900er-Käufe ihrer Kinder
Auszug aus LG Halle, 23.06.2023 - 4 O 133/22
Anderenfalls würde die gemäß § 675 v Abs. 3 BGB lediglich bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Schadensherbeiführung durch den Zahler vorgesehene unbeschränkte Haftung ins Leere laufen, da in diesen Fällen eine fahrlässig verursachte missbräuchliche Nutzung eines Zahlungsinstruments durch den Nutzer und damit ein nach den Grundsätzen des Anscheinsbeweises autorisierter Zahlungsvorgang anzunehmen wäre (vgl. ebenso argumentierend BGH…, Urteil vom 26.01.2016 - XI ZR 91/14- Rz. 58; wegen Verneinung der Voraussetzung einer gewissen Dauer und Häufigkeit als Voraussetzung für den die Zurechnung rechtfertigenden Sorgfaltsverstoß BGH, Urteil v. 6.4.2017- III ZR 368/16 -, NJW 2017, 2273; BGH Urteil v. 24.04.2012 - XI ZR 96/11 - Fahrlässigkeit zur Begründung eines Schadensersatzanspruchs gem. § 280 Abs. 1 BGB nach altem Recht; a.A. LG Darmstadt…, Urteil vom 28.08.2014 - 28 O 36/14- Rz. 39 ff, 44 betr.) Eine solche Umkehr der gesetzlichen Regelung widerspräche der abschließenden Regelung der gesetzlichen Regelungen §§ 675 e Abs. 1, 675 v Abs. 3 BGB (vgl. BGH, III ZR 368/16). - BGH, 24.04.2012 - XI ZR 96/11
Zur Haftung des Bankkunden bei Pharming
Auszug aus LG Halle, 23.06.2023 - 4 O 133/22
Anderenfalls würde die gemäß § 675 v Abs. 3 BGB lediglich bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Schadensherbeiführung durch den Zahler vorgesehene unbeschränkte Haftung ins Leere laufen, da in diesen Fällen eine fahrlässig verursachte missbräuchliche Nutzung eines Zahlungsinstruments durch den Nutzer und damit ein nach den Grundsätzen des Anscheinsbeweises autorisierter Zahlungsvorgang anzunehmen wäre (vgl. ebenso argumentierend BGH…, Urteil vom 26.01.2016 - XI ZR 91/14- Rz. 58; wegen Verneinung der Voraussetzung einer gewissen Dauer und Häufigkeit als Voraussetzung für den die Zurechnung rechtfertigenden Sorgfaltsverstoß BGH, Urteil v. 6.4.2017- III ZR 368/16 -, NJW 2017, 2273; BGH Urteil v. 24.04.2012 - XI ZR 96/11 - Fahrlässigkeit zur Begründung eines Schadensersatzanspruchs gem. § 280 Abs. 1 BGB nach altem Recht; a.A. LG Darmstadt, Urteil vom 28.08.2014 - 28 O 36/14- Rz. 39 ff, 44 betr.Im Übrigen wäre die Haftung des Klägers gemäß § 675 v Abs. 3 BGB - unterstellt ein Anspruch dem Grunde nach wäre nicht gemäß Abs. 4 ausgeschlossen - auf die Zahlungsvorgänge am 31.10.2020 über 7.222,00 EUR und am 01.11.2020 über 8.787,00 EUR begrenzt, da die beiden weiteren Zahlungsvorgänge jeweils das zwischen den Parteien wirksam vereinbarte und von den Parteien nicht abgeänderte Tageslimit überschritten (vgl. insoweit offenlassend BGH, 24.04.2012, XI ZR 96/11 - Rz. 37) und seitens der Beklagten deshalb überhaupt nicht hätten ausgeführt werden dürfen.
- BGH, 29.11.2011 - XI ZR 370/10
Zur Haftung bei missbräuchlicher Abhebung von Bargeld an Geldautomaten
Auszug aus LG Halle, 23.06.2023 - 4 O 133/22
Inwiefern die Beklagte an die Haftungsbegrenzungsregelung Ziffer 10.2 Abs. 5 ihrer Online-Banking AGB i.d.F. vom 14.09.2019 (Anlage K 3 Blatt 61 ff, 63 d.A.) gebunden ist, wonach hier ein Schadensersatzanspruch der Höhe nach auf die Summe der Tageslimite, mithin 20.000,00 EUR begrenzt wäre, kann offenbleiben (vgl. hierzu BGH, Urteil v. 29.11.2011 - XI ZR 370/10 - Rz. 27 f). - OLG Bremen, 19.05.2021 - 1 W 4/21
Anforderungen an den Nachweis von Obliegenheitsverletzungen des Nutzers einer …
Auszug aus LG Halle, 23.06.2023 - 4 O 133/22
Zwar wäre im Wege eines Anscheinsbeweises eine Autorisierung durch die Klägerin nach der Rechtsprechung (zur a.F., aber nach Verabschiedung der ZDRL II ergangenen Entscheidung BGH NJW 2016, 2024 Tz 23 mwN, Sprau in Grüneberg, BGB § 675 w Rz 4 für eine Fortführung, ebenso Bremen, NJW-RR 2021, 1063/67) anzunehmen, wenn mindestens durch den Zahlungsdiensteleister nachgewiesen ist, dass zum Einen aufgrund aktueller Erkenntnis die allgemeine praktische Sicherheit des eingesetzten Sicherungsverfahrens zum damaligen Zeitpunkt, zum anderen dessen ordnungsgemäße Anwendung und fehlerfreie Funktion im konkreten Einzelfall feststehen und seitens des Zahlungsdienstenutzers keine besonderen Umstände vorgetragen und nachgewiesen wären, die für einen nicht autorisierten Zahlungsvorgang sprechen. - LG Darmstadt, 28.08.2014 - 28 O 36/14
Rechtsscheinshaftung bei missbräuchlicher Überweisung im Online-Banking
Auszug aus LG Halle, 23.06.2023 - 4 O 133/22
Anderenfalls würde die gemäß § 675 v Abs. 3 BGB lediglich bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Schadensherbeiführung durch den Zahler vorgesehene unbeschränkte Haftung ins Leere laufen, da in diesen Fällen eine fahrlässig verursachte missbräuchliche Nutzung eines Zahlungsinstruments durch den Nutzer und damit ein nach den Grundsätzen des Anscheinsbeweises autorisierter Zahlungsvorgang anzunehmen wäre (vgl. ebenso argumentierend BGH, Urteil vom 26.01.2016 - XI ZR 91/14- Rz. 58; wegen Verneinung der Voraussetzung einer gewissen Dauer und Häufigkeit als Voraussetzung für den die Zurechnung rechtfertigenden Sorgfaltsverstoß BGH, Urteil v. 6.4.2017- III ZR 368/16 -, NJW 2017, 2273; BGH Urteil v. 24.04.2012 - XI ZR 96/11 - Fahrlässigkeit zur Begründung eines Schadensersatzanspruchs gem. § 280 Abs. 1 BGB nach altem Recht; a.A. LG Darmstadt, Urteil vom 28.08.2014 - 28 O 36/14- Rz. 39 ff, 44 betr. - OLG Schleswig, 19.07.2010 - 3 W 47/10
Wirksamkeit von Verfügungen im Online-Banking unter fremder PIN-Nummer
Auszug aus LG Halle, 23.06.2023 - 4 O 133/22
einen sog. "man-in-the-middle-Angriff", OLG Schleswig, 3 W 47/10.