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   LG Halle, 25.09.2003 - 2 S 74/03   

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https://dejure.org/2003,24608
LG Halle, 25.09.2003 - 2 S 74/03 (https://dejure.org/2003,24608)
LG Halle, Entscheidung vom 25.09.2003 - 2 S 74/03 (https://dejure.org/2003,24608)
LG Halle, Entscheidung vom 25. September 2003 - 2 S 74/03 (https://dejure.org/2003,24608)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadensersatz und Schmerzensgeld aufgrund des Sturzes eines Fahrgastes in einem Linienbus; Sorgfaltspflichten und Sorgfaltspflichtverletzung des Busfahrers im Rahmen einer Dienstfahrt; Überwachungspflicht des Busfahrers eines Linienbusses hinsichtlich seiner Fahrgäste; ...

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 823; StVG § 7; StVG § 8 a
    Grenzen der Sorgfaltspflichten eines Busfahrers hinsichtlich der Standsicherheit von Fahrgästen beim Anfahren des Busses

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Schadensersatz und Schmerzensgeld aufgrund des Sturzes eines Fahrgastes in einem Linienbus; Sorgfaltspflichten und Sorgfaltspflichtverletzung des Busfahrers im Rahmen einer Dienstfahrt; Überwachungspflicht des Busfahrers eines Linienbusses hinsichtlich seiner Fahrgäste; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2005, 1447
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • LG Kassel, 22.11.1993 - 3 O 1667/93

    Notwendigkeit eines Verschuldens für das Bestehen von Ansprüchen auf

    Auszug aus LG Halle, 25.09.2003 - 2 S 74/03
    Der Fahrer muss aber nicht auf jeden einzelnen Fahrgast achten, da seine Überwachungspflichten nur generell bejaht und verneint werden kann (vgl. LG Kassel, VersR 1995, 111 ).

    Das fortgeschrittene Alter des Fahrgasts allein ist nicht als erhebliche Behinderung, die eine gesteigerte Sorgfaltspflicht des Fahrers rechtfertigen würde, anzusehen (vgl. BGH a.a.O.; LG Kassel VersR 1995, 111 ).

    Die Überwachungspflichten eines Busfahrers sind - wie bereits dargestellt - nur generell festzulegen; sie kann nur generell bejaht oder verneint werden (vgl. LG Kassel, VersR 1995, 111 ; AG Remscheid, VRS 102, 22 ff.).

    Demjenigen Fahrgast, der sich beim Einsteigen in einen Bus nicht sofort ausreichend festhält, trifft ein so hohes Maß an Mitverschulden, dass die von dem Bus ausgehende Betriebsgefahr außer Betracht bleiben muss (vgl. dazu auch LG Kassel, VersR 1995, 111 ; OLG Koblenz, VRS 99, 247, 248).

  • OLG Koblenz, 14.08.2000 - 12 U 895/99
    Auszug aus LG Halle, 25.09.2003 - 2 S 74/03
    Denn der Fahrer eines Linienbusses, der seinen Fahrplan einzuhalten hat, darf darauf vertrauen, dass die Fahrgäste ihrer Verpflichtung, sich stets - auch in Erwartung des Anfahrens - einen festen Halt zu verschaffen, nachkommen (vgl. OLG Oldenburg, VersR 2001, 118 ; OLG Koblenz VRS 99, 247 ff.).

    Demjenigen Fahrgast, der sich beim Einsteigen in einen Bus nicht sofort ausreichend festhält, trifft ein so hohes Maß an Mitverschulden, dass die von dem Bus ausgehende Betriebsgefahr außer Betracht bleiben muss (vgl. dazu auch LG Kassel, VersR 1995, 111 ; OLG Koblenz, VRS 99, 247, 248).

  • BGH, 01.12.1992 - VI ZR 27/92

    Sorgfaltspflichten eines Busfahrers beim Anfahren

    Auszug aus LG Halle, 25.09.2003 - 2 S 74/03
    Bei der Beurteilung der von einem Busfahrer zu beachtenden Sorgfalt, sind zunächst die gefestigte Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (vgl. BGH in NJW 1993, 654 f.) und die insoweit aufgestellten Grundsätze zu berücksichtigen, wonach ein Fahrgast in modernen Großraumstraßenbahnwagen ebenso wie auch in Linienbussen regelmäßig sich selbst überlassen ist und nicht damit rechnen kann, dass der Fahrer, der mit Rücksicht auf andere Verkehrsteilnehmer die äußeren Fahrsignale beachten muss, sich um ihn kümmert.
  • BGH, 16.11.1971 - VI ZR 69/70

    Sorgfaltspflicht - Führer - Straßenbahn - Fahrgast - AutomatischeTür

    Auszug aus LG Halle, 25.09.2003 - 2 S 74/03
    Damit, dass auch beim normalen Anfahren einer Straßenbahn oder eines Busses ruckartige Bewegungen auftreten können, muss jeder Fahrgast rechnen (BGH VersR 1972, 152 f.).
  • OLG Oldenburg, 06.07.1999 - 5 U 62/99

    Ersatzpflicht für materielle und immaterielle Zukunftsschäden nach einem Sturz in

    Auszug aus LG Halle, 25.09.2003 - 2 S 74/03
    Denn der Fahrer eines Linienbusses, der seinen Fahrplan einzuhalten hat, darf darauf vertrauen, dass die Fahrgäste ihrer Verpflichtung, sich stets - auch in Erwartung des Anfahrens - einen festen Halt zu verschaffen, nachkommen (vgl. OLG Oldenburg, VersR 2001, 118 ; OLG Koblenz VRS 99, 247 ff.).
  • AG Remscheid, 15.05.2001 - 28 C 373/00
    Auszug aus LG Halle, 25.09.2003 - 2 S 74/03
    Die Überwachungspflichten eines Busfahrers sind - wie bereits dargestellt - nur generell festzulegen; sie kann nur generell bejaht oder verneint werden (vgl. LG Kassel, VersR 1995, 111 ; AG Remscheid, VRS 102, 22 ff.).
  • LG Düsseldorf, 19.05.1982 - 2 O 502/81

    Schmerzensgeld für die Verletzung eines Fahrgastes während des Anfahrens eines

    Auszug aus LG Halle, 25.09.2003 - 2 S 74/03
    So wird in der Rechtsprechung sogar vertreten, dass bei einem Fahrgast, der bei einem normal anfahrendem Bus zu Fall kommt, der Anscheinsbeweis dafür spreche, dass der Sturz auf mangelnde Vorsicht des Gasts zurückzuführen ist (vgl. LG Düsseldorf, VersR 1983, 1044 ; OLG Oldenburg, VersR 2001, a.a.O.).
  • OLG Stuttgart, 22.07.1970 - 1 U 62/70
    Auszug aus LG Halle, 25.09.2003 - 2 S 74/03
    So muss insbesondere der zuletzt Einsteigende im Linienverkehr stets damit rechnen, dass er vor der Abfahrt regelmäßig keinen Sitzplatz mehr erreichen kann, sondern einen unvermeidlichen Anfahrruck stehend überwinden muss (vgl. OLG Stuttgart, VersR 1971, 674 f.).
  • LG Lübeck, 14.02.2007 - 4 O 157/06

    Bus - Fahrgaststurz - Haftung

    Danach ist ein Fahrgast im Großraumwagen einer Straßenbahn oder in einem Bus sich selbst überlassen (so auch BGH NJW 1993, 645; LG Halle/Saale VersR 2005, 1447; LG Köln VRS 1999, 30 und OLG Köln, Schaden-Praxis 1999, 227).
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