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   LG Hamburg, 13.09.2017 - 318 S 66/16   

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https://dejure.org/2017,53711
LG Hamburg, 13.09.2017 - 318 S 66/16 (https://dejure.org/2017,53711)
LG Hamburg, Entscheidung vom 13.09.2017 - 318 S 66/16 (https://dejure.org/2017,53711)
LG Hamburg, Entscheidung vom 13. September 2017 - 318 S 66/16 (https://dejure.org/2017,53711)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hamburg

    § 10 WoEigG, § 15 WoEigG, § 16 WoEigG, § 28 WoEigG, § 43 Nr 4 WoEigG
    Wohnungseigentum: Kostenverteilung bei unberechtigten Ausgaben des Verwalters im Zusammenhang mit Gartenpflegearbeiten auf Sondernutzungsflächen

  • rewis.io
  • ra.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Gartenpflege übernimmt versehentlich die Gemeinschaft: Kostentragung?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Verteilung von unberechtigten Ausgaben in der Jahresabrechnung? (IMR 2018, 159)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 10.09.1998 - V ZB 11/98

    Regelungen der Hausordnung in einem Eigentümerbeschluß

    Auszug aus LG Hamburg, 13.09.2017 - 318 S 66/16
    Die Teilungserklärung ist wie der Grundbuchinhalt auszulegen nach Wortlaut und Sinn des Eingetragenen, wie er sich für den unbefangenen Betrachter als nächstliegender Sinn der Bedeutung ergibt (BGH, Beschluss vom 10.09.1998, V ZB 11/98, Rn. 16, zitiert nach juris; Urteil vom 18.01.2013, V ZR 88/12, zitiert nach juris).
  • BGH, 04.03.2011 - V ZR 156/10

    Wohnungseigentum: Einstellung von unberechtigten Ausgaben des Verwalters in die

    Auszug aus LG Hamburg, 13.09.2017 - 318 S 66/16
    Solche unberechtigten Ausgaben sind in die Jahresabrechnung aufzunehmen (BGH, Urteil vom 04.03.2011, V ZR 156/10, NJW 2011, 1346, Rn. 6 f., zitiert nach juris).
  • OLG Hamm, 22.02.2007 - 15 W 322/06

    WEG : Zur Rechtmäßigkeit von Gemeinschaftsbeschlüssen - Auslegung der

    Auszug aus LG Hamburg, 13.09.2017 - 318 S 66/16
    Jedenfalls wenn berechtigte Zweifel an der gesonderten Kostentragungspflicht einzelner Miteigentümer bestehen, ist es nicht zu beanstanden, wenn tatsächliche Ausgaben der Gemeinschaft, die möglicherweise keine gemeinschaftlichen Kosten darstellen, im Rahmen der Einzelabrechnungen nach dem allgemeinen Kostenverteilungsschlüssel umgelegt werden (OLG Hamm, Beschluss vom 22.02.2007, 15 W 322/06, Rn. 52, zitiert nach juris).
  • BGH, 18.01.2013 - V ZR 88/12

    Wohnungseigentumssache: Auslegung der Teilungserklärung hinsichtlich der

    Auszug aus LG Hamburg, 13.09.2017 - 318 S 66/16
    Die Teilungserklärung ist wie der Grundbuchinhalt auszulegen nach Wortlaut und Sinn des Eingetragenen, wie er sich für den unbefangenen Betrachter als nächstliegender Sinn der Bedeutung ergibt (BGH, Beschluss vom 10.09.1998, V ZB 11/98, Rn. 16, zitiert nach juris; Urteil vom 18.01.2013, V ZR 88/12, zitiert nach juris).
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