Rechtsprechung
LG Hamburg, 15.06.2018 - 331 O 227/17 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Justiz Hamburg
§ 7 Abs 1 StVG, § 17 Abs 1 StVG, § 17 Abs 2 StVG
Haftungsverteilung bei Verkehrsunfall: Kollision zweier Kraftfahrzeuge bei stockendem Verkehr im Kreuzungsbereich; Unterscheidung zwischen echtem und unechtem Kreuzungsräumer - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Kollision zweier Kraftfahrzeuge bei stockendem Verkehr im Kreuzungsbereich
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- OLG Hamburg, 18.02.2000 - 14 U 266/98
Haftungsverteilung bei Kollision mit einem bei Grünlicht in die Kreuzung …
Auszug aus LG Hamburg, 15.06.2018 - 331 O 227/17
Danach entspricht es ganz h. M., dieses Fahrzeug nicht als Kreuzungsräumer anzusehen (DAR 2001, 217).